EU-Bildungs- und Forschungsprogramme
​Die Mitglieder der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) fordern vom Bundesrat eine rasche Assoziierung der Schweiz an die Bildungs- und Forschungsprogramme der Europäischen Union. Sollte diese scheitern, beantragt die Kommission, dass der Bundesrat alle Möglichkeiten einer zusätzlichen Finanzierung prüft.

​Nach dem Ausschluss der Schweiz von den Bildungs- und Forschungsprogrammen der Europäischen Union (EU) hörten die Mitglieder der WBK-S Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen (ETH, CRUS, KFH, SNF) an, die von der Sistierung der EU-Bildungs- und Forschungsprogramme Erasmus+ und Horizon 2020 direkt betroffen sind. Nach Kenntnisnahme der konkreten Auswirkungen der Programmsistierung kam die WBK-S zum Schluss, dass die vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Übergangslösungen ein wichtiger Schritt sind, diese aber die volle Assoziierung nicht ersetzen. Die WBK-S beschloss daher einstimmig, mittels einer Motion den Bundesrat zu beauftragen, rasch die erforderliche Klarheit für die betroffenen Studierenden, Forschenden, Hochschulen und Unternehmen zu schaffen und eine baldmöglichste Assoziierung der Schweiz an die Bildungs- und Forschungsprogramme der EU anzustreben. Der Bundesrat soll Übergangslösungen für die beiden sistierten Programme erarbeiten, wobei er für die Verwendung der Pflichtbeiträge 2014 Prioritäten setzen soll. Zudem soll der Bundesrat aufzeigen, inwiefern die Finanzierung der Übergangsmassnahmen durch eine Verzichtplanung gesichert werden kann. Dabei soll er Möglichkeiten für zusätzliche Finanzierungen, sofern diese erforderlich sind, in Erwägung ziehen.

Nachdem sich der Nationalrat in der Frühjahrssession 2014 mit deutlichem Mehr gegen die Stipendieninitiative (13.058 n), aber für den vom Bundesrat vorgeschlagenen indirekten Gegenentwurf in Form einer Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes ausgesprochen hatte, nahm die WBK-S ihre Beratung dieser Vorlagen auf. Als Einstieg dazu hörte sie eine Vertretung des Initiativkomitees und der Kantone an. Eintreten auf das Ausbildungsbeitragsgesetz war in der Kommission unbestritten. Im Rahmen der Detailberatung folgt die WKB-S mit ihren bisherigen Beschlüssen überall dem Nationalrat: Oppositionslos unterstützt sie dessen Beschluss, die höhere Berufsbildung in das Gesetz aufzunehmen. Einen im Nationalrat gescheiterten Antrag, die Möglichkeit von direkten Bundesbeiträgen vorzusehen, lehnt auch die WBK-SR mit 7 zu 4 Stimmen ab. Mit 6 zu 5 Stimmen spricht sie sich für den Entscheid des Nationalrats aus, dass nur jene Kantone Beiträge des Bundes erhalten sollen, welche neben den formellen auch die materiellen Bestimmungen, d.h. Artikel 15 der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) einhalten. Eine Minderheit will – wie der Bundesrat – den Kantonen lediglich das Einhalten der Konkordatsbestimmungen betreffend den Zugang zu Stipendien als Voraussetzung für den Bezug von Bundesbeiträgen auferlegen.
Die Kommission will die Detailberatung an ihrer Sitzung vom 20. Mai 2014 abschliessen und auch über die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative, deren Gültigkeit sie bejaht, sowie die vom Nationalrat im Zusammenhang mit der Stipendieninitiative angenommene Motion 14.3006 befinden.

Weiter beriet die WBK-S das Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur. Biologische Sicherheit. Haftung und Wiedergutmachung (13.062 n), dem der Nationalrat in der letzten Frühjahrssession ohne Änderungen zugestimmt hatte. Das Protokoll regelt den Umgang mit Schäden an der Biodiversität, die von grenzüberschreitend verbrachten gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verursacht werden und es schafft einen internationalen Mindeststandard für die Haftung im Falle von Biodiversitätsschäden. Die Stossrichtung der Vorlage, die der Strategie unseres Landes im Umgang mit GVO entspricht und mit dem Gentechnikrecht im Einklang steht, wird von der WBK-S begrüsst. Zudem fordert eine Ratifizierung keine zusätzlichen Pflichten für unser Land, sondern schafft klare Rahmenbedingungen, Sicherheitsvorschriften und Verantwortlichkeitsregeln für alle beteiligten Länder. Die WBK-S trat einstimmig auf den Bundesbeschluss ein und stimmte diesem in der Gesamtabstimmung ebenfalls einstimmig zu. Mit der Genehmigung des Bundesbeschlusses in beiden Räten ist der Bundesrat ermächtigt, das Zusatzprotokoll zu ratifizieren.

Auch behandelte die Kommission zwei parlamentarische Initiativen, denen die Schwesterkommission Folge gegeben hatte. Es handelt sich zum einen um die Pa.Iv. Quadranti. Weiterführung und Weiterentwicklung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (13.451 n), die eine Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung verlangt. Die Kommission anerkannte den bisherigen Erfolg des seit 11 Jahren laufenden Impulsprogramms, eine Minderheit äusserte jedoch gewisse Vorbehalte gegen eine Weiterführung der Ende Januar 2015 auslaufenden Finanzhilfen des Bundes. Die Kommission stimmte dem Beschluss der Schwesterkommission mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Zum anderen befasste sich die WBK-S mit der Pa.Iv. Neirynck. Die Eizellenspende zulassen (12.487 n). Im Rahmen der Beratung der Präimplantationsdiagnostik hatte sich die WBK-S bereits intensiv mit dieser Frage beschäftigt, aber sich aufgrund inhaltlicher Vorbehalte und nicht zuletzt aus verfahrenstechnischen Gründen gegen eine Integration der Eizellenspende in das Fortpflanzungsmedizingesetz (13.051) ausgesprochen. Mit Stichentscheid der Präsidentin hat die Kommission dem Beschluss der WBK-N zugestimmt. Zu beiden Initiativen wird die WBK-N nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.

Die Kommission tagte am 10. / 11. April 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerätin Géraldine Savary (SP/VD) und teilweise im Beisein von Bundesrat Johann Schneider-Ammann.

Bern, 11. April 2014 Parlamentsdienste