Kommissionen und Delegationen ab 2016
Die Büros von National- und Ständerat haben die Zusammensetzung der Kommissionen und Delegationen für die nächsten Jahre festgelegt.

Die Kommissions- und Delegationsmitglieder werden jeweils für vier Jahre gewählt, die Präsidentinnen beziehungsweise Präsidenten und Vizepräsidentinnen beziehungsweise Vizepräsidenten jeweils für zwei Jahre. Die Präsidien der meisten Kommissionen der Vereinigten Bundesversammlung und der gemeinsamen Kommissionen und Delegationen beider Räte werden an der konstituierenden Sitzung des betreffenden Organs bestellt.

Die Zusammensetzung der Delegationen zur Pflege der Beziehungen mit den Parlamenten der Nachbarstaaten wird im Februar 2016 bestimmt.

Die drei Tabellen im Anhang dieser Medienmitteilung geben einen Überblick über die Beschlüsse der Büros. Die erste Seite betrifft den Ständerat, die zweite den Nationalrat, die dritte die Vereinigte Bundesversammlung und die gemeinsamen Kommissionen und Delegationen beider Räte.




Bern, 10. Dezember 2015 Parlamentsdienste