Voranschlag 2016 (15.041) und Hochrechnung zum Voranschlag 2015 per Ende Juni
Die Finanzkommission eröffnet die Beratung des Voranschlags im Herbst jeweils mit einer Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Prof. Dr. Thomas Jordan erläuterte der Kommission die Einschätzung der SNB in Bezug auf die Wirtschaftsentwicklung im Voranschlagsjahr 2016. Die Kommission besprach danach mit dem Nationalbankpräsidenten diverse Fragen wie die Lage auf dem Immobilienmarkt und mögliche Auswirkungen des Franken-Euro-Kurses.
Die eigentliche Beratung des Voranschlags 2016 begann mit einer Erläuterung der Hochrechnung für das Jahr 2015 per Ende Juni 2015 und der Vorstellung der Gesamtzahlen zum Voranschlag 2016 durch die Finanzministerin. Bei ordentlichen Einnahmen von rund 66,73 Milliarden Franken und ordentlichen Ausgaben von rund 67,13 Milliarden Franken sieht der Entwurf des Bundesrates ein Defizit von 402 Millionen in der ordentlichen Finanzierungsrechnung vor. Die verfassungsrechtlich zulässigen Höchstausgaben gemäss Schuldenbremse (Art. 126 BV) betragen 67,333 Milliarden Franken. Damit besteht aufgrund des Konjunkturfaktors noch ein Handlungsspielraum von 199 Millionen Franken (siehe zu den Gesamtzahlen auch die auf der Homepage der Eidg. Finanzverwaltung veröffentlichte Botschaft zum Voranschlag 2016, Band 1, S. 9). Zu berücksichtigen ist aber, dass jeweils noch zwei Kreditnachträge folgen.
Anschliessend beantwortete Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf Fragen zur Entwicklung der Einnahmen und der Ausgaben in verschiedenen Aufgabengebieten (z. B. Entwicklungszusammenarbeit, Bildung und Forschung, Asylbereich). Vertieft diskutiert wurden die vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparmassnahmen im Personalbereich. Die Kommission hörte dazu eine Verhandlungsgemeinschaft des Bundespersonals an. Die Aussprache diente dazu, einen gegenseitigen Gedankenaustausch zu pflegen. Die Kommission wird sich im Rahmen der weiteren Beratungen des Voranschlags weiter intensiv mit den Personalfragen befassen.
Weitere Geschäfte
Mit 20 zu 3 Stimmen (2 Enthaltungen) beantragt die FK Zustimmung zur Immobilienbotschaft EFD 2015 (15.039). Abgelehnt hatte die Kommission zuvor mit 19 zu 6 Stimmen einen aus der vorberatenden Subkommission kommenden Minderheitsantrag. Dieser wollte den Rahmenkredit von 50 Millionen für neue Bundeszentren zur Unterbringung von Asylsuchenden streichen.
Im parlamentarischen Mitberichtsverfahren befasste sich die Kommission mit der Volksinitiative « AHVplus: für eine starke AHV (14.087)». Mit 13 zu 7 Stimmen beantragt sie der federführenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK), dass diese ihrerseits dem Nationalrat die Volksinitiative zur Ablehnung empfiehlt. Für die Mehrheit der Kommission ist diese Volksinitiative für den Bundeshaushalt nicht finanzierbar. Bei Inkrafttreten der Volksinitiative im Jahre 2018 würden die AHV-Ausgaben um 4,1 Milliarden Franken steigen. Da der Bund heute einen Anteil von 19,55 Prozent der AHV-Ausgaben finanziert, würde dies derzeit einen um rund 800 Millionen Franken höheren Bundesbeitrag bedeuten. Für die Minderheit ist der Zuschlag von 10 Prozent, wie es die Initiative verlangt, notwendig und für den Bundeshaushalt verkraftbar.
Die Finanzdelegation (FinDel) beantragte der FK, den Bundesrat mit einer Motion zu beauftragen, der Bundesversammlung im Rahmen der nächsten Revision des Finanzkontrollgesetzes (FKG; SR 614.0) die ersatzlose Streichung von Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b vorzulegen. Damit würde die SUVA der Finanzaufsicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle unterstellt. Die FK unterstützt mit 11 zu 10 Stimmen den Antrag der FinDel.
Orientiert wurde schliesslich über die letzten Sitzungen der Finanzdelegation und der Neat-Aufsichtsdelegation.
Die Finanzkommission tagte am 3. und 4. September 2015 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Leo Müller (CVP/LU), in Bern. Zeitweise anwesend waren Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und weitere Mitarbeitende ihres Departements sowie der Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, Prof. Dr. Thomas Jordan.
Bern, 4. September 2015 Parlamentsdienste