Weisungen des Bundesrates zum Voranschlag 2016 (15.041 sn) und zum Finanzplan 2017-2019
Die Vorsteherin des Finanzdepartments hat der Finanzkommission des Ständerates (FK-S) die Weisungen des Bundesrates vom 11. Februar 2015 zum Voranschlag 2016 und zum Finanzplan 2017-2019 präsentiert. Diese Weisungen sind angepasst worden, um der Verschlechterung der Finanzlage des Bundes Rechnung zu tragen, welche sich insbesondere im Ergebnis der Staatsrechnung 2014 widerspiegelt (vgl. Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.02.2015). Die geringeren Einnahmen haben die finanziellen Perspektiven spürbar verschlechtert und führen zu strukturellen Defiziten von mehr als einer Milliarde Franken für die Jahre 2016 und 2017. Aus diesem Grund war der Bundesrat gezwungen, Bereinigungsmassnahmen zu ergreifen um die Ausgaben zu reduzieren. So soll gegenüber dem Voranschlag 2015 der Personalaufwand stabil gehalten und der Beratungsaufwand um drei Prozent reduziert werden. Zudem soll die Einlage in den Infrastrukturfonds gegenüber der aktuellen Planung gekürzt werden. Dank der Gesamtheit der Massnahmen des Bundesrates sollte der Voranschlag 2016 die Vorgaben der Schuldenbremse knapp einhalten.
Die Kommissionsmitglieder zeigen sich besorgt darüber, wie sich die Finanzlage des Bundes entwickelt. Dies umso mehr als die revidierten Zahlen noch nicht die negativen Auswirkungen in Betracht ziehen, die sich aus der Aufhebung des Euro-Mindestkurses ergeben. Der finanzpolitische Rahmen wird im Juni 2015 einer erneuten Beurteilung unterzogen, um die genannten Auswirkungen ebenfalls berücksichtigen zu können.
Darüber hinaus hat sich die FK-S mit der Direktorin des Eidgenössischen Personalamts über den Personalbestand der Bundesverwaltung unterhalten. Die Kommission zeigt sich beunruhigt angesichts der seit einigen Jahren zu verzeichnenden Entwicklung sowohl der Stellenzahl als auch der damit verbundenen Ausgaben. Da sie dieses Thema als überaus wichtig erachtet, wird sie sich damit auch an ihren kommenden Sitzungen befassen. Sie beabsichtigt, eine Motion auszuarbeiten, mit welcher die kontinuierliche Erhöhung des Personalbestands gestoppt werden soll.
Weitere Geschäfte
Die Kommission hat sich des Weiteren einstimmig für die vom Nationalrat in der Wintersession 2014 angenommene Motion mit dem Titel «Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften gemäss klar definierten Kriterien überprüfen» (14.3858) ausgesprochen. Einstimmig abgelehnt hat sie hingegen die Motion «Einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze für die Sonderrechnungen des Bundes» (12.4154). Der Ständerat wird diese beiden Motionen in der kommenden Frühjahrssession behandeln.
Die Kommission hat am 16. Februar 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Altherr (FDP/AR) und teils in Anwesenheit von der Vorsteherin des EFD, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, sowie weiteren Vertretern des EFD in Bern getagt.
Bern, 17. Februar 2015 Parlamentsdienste