Inspektion Externe Mitarbeitende der Bundesverwaltung
Im Rahmen ihrer Inspektion „Externe Mitarbeitende in der Bundesverwaltung“ hat die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) am 24. März 2015 die Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Januar 2015 zu ihrem Inspektionsbericht beraten und in der Folge einen Kurzbericht an den Bundesrat verabschiedet. Die Kommission anerkennt darin, dass der Bundesrat in einigen Bereichen die Proble-me erkannt und teilweise bereits Massnahmen ergriffen hat. Andererseits stellt die GPK-S fest, dass verschiedene Aspekte durch den Bundesrat noch vertieft werden müssen.

In ihrem Inspektionsbericht vom 7. Oktober 2014, welcher auf einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) basiert, hielt die GPK-S grundsätzlich fest, dass der Rückgriff der Bundesverwaltung auf externe Mitarbeitende zwar in gewissen Fällen durchaus zweckmässig sei. Gleichzeitig kam die GPK-S jedoch zum Schluss, dass mehrere Aspekte der aktuellen Praxis kritisch beurteilt werden müssen: Insbesondere das Fehlen eines Konzepts seitens des Bundesrates für den Einsatz von externen Mitarbeitenden und die mangelnde Transparenz verwaltungsintern wie auch gegenüber dem Parlament erschienen der Kommission als problematisch. Externe Mitarbeitende werden, obwohl sie in der Bundesverwaltung tätig seien, nicht in den Personalstatistiken des Bundes aufgeführt. Im Voranschlag wie auch in der Staatsrechnung werden die entsprechenden Kosten nur zu einem geringen Anteil unter dem Personalaufwand aufgeführt, wodurch auch die Erfassung und Steuerung dieser Personalkategorie erschwert wird.

 

Im Kurzbericht vom 24. März 2015 nimmt die GPK-S nun eine Beurteilung der Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Januar 2015 zu ihrem Inspektionsbericht vor. Die Kommission hält u.a. fest, dass der Bundesrat in einigen Bereichen die Probleme beim Beizug externer Mitarbeitender erkannt und teilweise bereits Massnahmen ergriffen bzw. eingeleitet hat. So stellte der Bundesrat fest, dass in der Vergangenheit ein Ausweichen auf „externe Fachkräfte“ stattgefunden habe, welches teilweise als „unangemessen“ erscheinen könne und er dies künftig verhindern wolle. Auch erklärte sich der Bundesrat u.a. bereit, Kriterien für den Einsatz „externer Fachkräfte“ festzulegen, die Steuerung des Einsatzes „externer Fachkräfte“ zu verbessern sowie die Transparenz zu erhöhen.

 

Die GPK-S kommt in ihrem Kurzbericht jedoch auch zum Schluss, dass verschiedene ihrer Feststellungen und Empfehlungen durch den Bundesrat noch vertieft werden müssen. Die Kommission hält hierzu u.a. fest, dass eine explizite Rechtsgrundlage für den Rückgriff auf das Mittel des Personalverleihs durch den Bundesrat vertieft geprüft werden sollte. Im Weiteren ist die Kommission der Ansicht, dass der Bundesrat bereits für den Voranschlag 2016 Transparenz über den Einsatz externer Mitarbeitender schaffen sollte und soweit möglich die diesbezüglichen Kosten im Personalaufwand auszuweisen sind und nicht in den Sachkrediten.

 

Die GPK-S orientierte sich bei ihrer Untersuchung am Begriff der externen Mitarbeitenden gemäss der oben erwähnten Evaluation der PVK: „Externe Mitarbeitende sind Personen, die in einem persönlichen und betrieblichen Subordinationsverhältnis zu einer Verwaltungseinheit stehen, ohne über einen öffentlichrechtlichen Arbeitsvertrag nach BPG zu verfügen.“ Die materielle Beurteilung der Stellungnahme des Bundesrates durch die GPK-S wurde dadurch erschwert, dass der Bundesrat den oben erwähnten Begriff der externen Mitarbeitenden nicht übernommen, sondern diesen durch einen eigenen, nicht definierten Begriff ersetzt hat. Entsprechend fordert die Kommission den Bundesrat auf, sich an der Definition der externen Mitarbeitenden der GPK-S zu orientieren.

 

Die GPK-S hat den Bundesrat eingeladen, zu den Feststellungen und aufgeworfenen Fragen des Kurzberichts bis am 13. August 2015 Stellung zu nehmen.

Die Kommission hat am 24. März 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP, OW) in Bern getagt.


 

Bern, 26. März 2015  Parlamentsdienste