Am 7. Oktober 2014 verabschiedete die GPK-S ihren Inspektionsbericht, welcher auf einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) basiert. Die Kommission war zwar der Ansicht, dass der Rückgriff der Bundesverwaltung auf externe Mitarbeitende in gewissen Fällen durchaus zweckmässig sei. Sie beurteilte aber mehrere Aspekte der Praxis kritisch: Insbesondere bemängelte die GPK-S, dass der Bundesrat über kein Konzept für den Einsatz von externen Mitarbeitenden verfüge und dass die Transparenz verwaltungsintern wie auch gegenüber dem Parlament mangelhaft sei.
Im März 2015 behandelte die GPK-S die Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Januar 2015 zum Inspektionsbericht und verabschiedete am 24. März 2015 einen entsprechenden Kurzbericht. Die GPK-S kam darin zum Schluss, dass der Bundesrat auf der einen Seite in gewissen Bereichen Probleme hinsichtlich des Beizugs externer Mitarbeitender erkannt und Massnahmen eingeleitet habe. Andererseits hielt die Kommission in ihrem veröffentlichten Kurzbericht aber auch fest, dass sich der Bundesrat mit einigen ihrer Feststellungen und Empfehlungen noch vertieft beschäftigen müsse.
Die GPK-S hat sich am 10. November 2015 mit der zweiten Stellungnahme des Bundesrates vom 12. August 2015 befasst und stellt gestützt darauf in ihrem heute veröffentlichten Kurzbericht fest, dass der Bundesrat in wesentlichen Teilen den Empfehlungen der Kommission gefolgt ist. So begrüsste die GPK-S insbesondere, dass der Bundesrat am 19. August 2015 Weisungen zum Beizug von externen Mitarbeitenden erlassen hat. Ebenso zeigt sich die Kommission befriedigt darüber, dass nach Angaben des Bundesrates künftig externe Mitarbeitende mit Personalleihverträgen unter dem Personalaufwand verbucht werden sollen. Die Kommission wird in diesem Zusammenhang ein Augenmerk darauf richten, wie die Verbuchungen im Voranschlag 2017 erfolgen werden.
Nicht vollumfänglich befriedigt ist die GPK-S hingegen insbesondere im Bereich der Personensicherheitsprüfungen (PSP): Sie nimmt die Angaben des Bundesrates zur Kenntnis, äussert aber die Befürchtung, dass externe Mitarbeitende aufgrund der aus ihrer Sicht unklaren Rechtsgrundlagen nicht systematisch adäquat überprüft werden könnten. Im Übrigen vertritt die GPK-S weiterhin den Standpunkt, dass externen Mitarbeitenden im Informatikbereich eine spezielle Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, da solche Personen oft die Möglichkeit haben, auf besonders sensible Daten zuzugreifen.
Insgesamt zeigt sich die Kommission zufrieden mit den ergriffenen Schritten des Bundesrates und schliesst deshalb ihre diesbezüglichen Arbeiten ab.
Die Kommission hat am 10. November 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Stöckli (SP, BE) in Bern getagt.
Bern, 12. November 2015 Parlamentsdienste