Privatkorruption
​Die Kommission hat die Vorlage betreffend die Privatbestechung (14.035) mit 16 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Im Gegensatz zum Ständerat will die Mehrheit der Kommission bei der Privatbestechung in allen Fällen eine Verfolgung von Amtes wegen.

​Mit 10 zu 10 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten beantragt die Kommission ihrem Rat, die Bestechung Privater von Amtes wegen zu verfolgen. Sie ist damit dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt. Der Ständerat hatte in der Sommersession entschieden, dass bei der Bestechung Privater der Täter nur auf Antrag verfolgt wird, wenn durch die Tat keine öffentlichen Interessen verletzt oder gefährdet sind. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass mit der vom Ständerat beschlossenen Lösung Rechtsunsicherheit geschaffen wird und eine Unterscheidung gestützt auf die öffentlichen Interessen die Strafverfolgung der Privatkorruption erschwert. Eine Minderheit beantragt dem Ständerat zu folgen. Sie ist der Ansicht, dass es unverhältnismäßig ist, leichte Fälle der Privatbestechung von Amtes wegen zu verfolgen. Die Mehrheit vertritt die Ansicht, dass leichte Fälle bereits gestützt auf Artikel 52 StGB von der Strafverfolgung ausgenommen sind. Abgelehnt wurde ein Antrag, welcher eine Meldestelle für Korruption beim Bundesamt für Polizei schaffen will, welche im Bereich der Korruption ein eigenes Datenverarbeitungssystem führt und der zuständigen Strafverfolgungsbehörde Anzeige erstattet, wenn sie begründeten Verdacht schöpft (9/10/4). Eine Minderheit beantragt die Annahme dieses Antrags.
 

Änderung des Firmenrechts

Die Kommission sprach sich ohne Gegenstimme für die Änderung des Obligationenrechts (Firmenrecht) aus (14.090). Der Bundesrat will mit der Gesetzesvorlage die Unternehmensnachfolge für Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften erleichtern. Bei der Firmenbildung sollen für alle Gesellschaften dieselben Vorschriften gelten, daraus resultiert ein weitgehend rechtsformunabhängiges Firmenrecht.
 

Anpassung der Zivilprozessordnung

Die Kommission beantragt einstimmig die Annahme der Motion 14.4008 der Rechtskommission des Ständerates betreffend die Anpassung der Zivilprozessordnung. Die Motion beauftragt den Bundesrat, nach einer Prüfung der Praxistauglichkeit der geltenden Zivilprozessordnung dem Parlament bis Ende 2018 die erforderlichen Gesetzesanpassungen zu beantragen.
 

Ausdehnung der Rechte der Geschädigten im Militärstrafprozess

Die Kommission hat zum Geschäft 10.417 den Entwurf und den Bericht verabschiedet. Mit dieser parlamentarischen Initiative soll der Militärstrafprozess (MStP) so geändert werden, dass das Opfer und seine Angehörigen als Privatklägerschaft auftreten und alle Parteirechte ausüben können, und zwar unabhängig davon, ob sie legitimiert sind, gegen die angeschuldigte Person zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
 

Ausdehnung des Schutzes vor missbräuchlichen Geschäftsbedingungen auf Unternehmen

Die Kommission hat mit 10 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative 14.440 Folge zu geben. Diese verlangt, dass der Schutz vor missbräuchlichen Geschäftsbedingungen nicht mehr nur für Konsumentenverträge gilt, sondern auch gewerbliche Abnehmerinnen und Abnehmer mitumfasst.
 

Protokoll Nr. 15 über die Änderung der EMRK

Die Kommission sprach sich mit 15 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Änderungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) aus (15.030). Der Bundesrat will mit der Ratifizierung dieser Änderungen die Funktionsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) verbessern. Das Protokoll Nr. 15 soll das Subsidiaritätsprinzip und den Ermessensspielraum der Vertragsstaaten stärken. Die Minderheit der Kommission fordert eine weitergehende Stärkung der nationalen Rechtsordnungen und beantragt dem Rat, auf die Vorlage nicht einzutreten und sie an den Bundesrat zurückzuweisen.
 

Gewalt gegen Behörden und Beamte

Die Kommission unterstützt das Anliegen des Kantons Tessin und hat seiner Standesinitiative mit 20 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben (14.301). Die Initiative verlangt, die Angemessenheit der Strafrahmen zu überprüfen, die im Strafgesetzbuch für strafbare Handlungen gemäss Art. 285 (Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte) und Art. 286 (Hinderung einer Amtshandlung) vorgesehen sind. Die Kommission strebt an, diese Überprüfung bereits im Rahmen der vom Bundesrat angekündigten Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen vorzunehmen.
 

Neudefinition der Vergewaltigung

Die Kommission hat der Standesinitiative des Kantons Genf 14.311 mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Damit sollen die Artikel 189 und 190 des Strafgesetzbuches abgeändert werden. Dies vor allem dergestalt, dass der Rechtsbegriff der Vergewaltigung erweitert wird und auch Personen männlichen Geschlechts als Opfer vom Tatbestand erfasst werden.
 

Einführung des Straftatbestands der passiven Zuhälterei

Die Kommission hat mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung an ihrem Beschluss festgehalten, der parlamentarischen Initiative 13.423 Folge zu geben, welche verlangt, im Strafgesetz den Straftatbestand der passiven Zuhälterei einzuführen. An einer ihrer nächsten Sitzungen wird sie Kenntnis nehmen vom Bericht des Bundesrates vom 5. Juni 2015 mit dem Titel « Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung». Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass sich aus diesem Bericht klar ergeben sollte, wo gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. In Bezug auf den konkreten Punkt der missbräuchlichen Mietzinsen im Rotlichtgewerbe sind die Bestimmungen des Mietrechts in ihren Augen nicht ausreichend. Auch die Minderheit sieht Handlungsbedarf beim Schutz der Prostituierten, beantragt jedoch, der Initiative keine Folge zu geben, da deren Lösungsansatz diesen Schutz nicht verbessere. Der Bundesrat schlägt in seinem Bericht vom 5. Juni 2015 zahlreiche Massnahmen vor, wobei darauf hingewiesen werden muss, dass die Zuständigkeit für die Reglementierung der Prostitution in erster Linie bei den Kantonen liegt.
 
Die Kommission hat am 25. und 26. Juni 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Daniel Vischer (G, ZH) in Bern getagt.
 
Bern, 26. Juni 2015 Parlamentsdienste