Die Kommission hat sich im Rahmen der Differenzbereinigung mit der Änderung des Sanktionenrechts befasst (12.046). Beim Mindesttagessatz der Geldstrafe (Art. 34 Abs. 2 E-StGB) sowie beim bedingten Vollzug der Strafe (Art. 42 E-StGB) beantragt sie, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Sie spricht sich hingegen mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür aus, an der Regelung festzuhalten, wonach das Gericht, wenn es auf eine Freiheitsstrafe statt auf eine Geldstrafe erkennt, dies zu begründen hat (Art. 41 E-StGB). Mit 10 zu 2 Stimmen hält die Kommission ausserdem an der Position des Ständerates hinsichtlich des Strafbefehls fest (Art. 352 StPO). Des Weiteren beantragt sie, eine Koordinierungsbestimmung betreffend die nicht obligatorische Landesverweisung in den Entwurf aufzunehmen. Diese soll regeln, dass für die nicht obligatorische Landesverweisung die Änderung vom 20. März 2015 gelten soll, wenn sowohl diese Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Umsetzung von Art. 121 Abs. 3–6 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer) als auch die Revision des Sanktionenrechts in Kraft getreten ist.
Privatkorruption
Die Kommission hat Anhörungen zur Vorlage 14.035 betreffend Privatbestechung durchgeführt. Sie wird an ihrer nächsten Sitzung mit der Eintretensdebatte und der Detailberatung weiterfahren.
Enteignungsgesetz
Die Mehrheit der Kommission beantragt mit 7 zu 1 bzw. 8 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Annahme der Motionen 13.3023 und 13.3196 mit dem ursprünglichen Motionstext, wonach der Bundesrat beauftragt wird, einen Entwurf zu einer Totalrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG) auszuarbeiten. Der Bundesrat beantragt eine Abänderung in einen Prüfauftrag.
Änderung des Firmenrechts
Die Kommission sprach sich mit 9 zu 1 Stimme für die Änderung des Obligationenrechts (Firmenrecht) aus (14.090). Der Bundesrat will mit der Gesetzesvorlage die Unternehmensnachfolge für Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften erleichtern. Bei der Firmenbildung sollen für alle Gesellschaften dieselben Vorschriften gelten, daraus resultiert ein weitgehend rechtsformunabhängiges Firmenrecht.
Strafregistergesetz (VOSTRA)
Die Kommission hat heute die Detailberatung zum Entwurf zu einem Strafregistergesetz (14.053) abgeschlossen und die Vorlage einstimmig angenommen. Dabei will die Mehrheit der Kommission kein Strafregister für Unternehmen (8/4/1). Eine Minderheit will wie der Bundesrat, ein Strafregister für Unternehmen schaffen. Um den veränderten Sicherheitsbedürfnissen der Gesellschaft gerecht zu werden, sollen künftig mehr Behörden Zugang zu Daten im Strafregister erhalten. Gleichzeitig wird auch der Datenschutz verbessert, indem Privatpersonen Auskunft über sie betreffende Abfragen von Behörden verlangen können. Zudem werden die behördlichen Kontrollen der Datenbearbeitung verstärkt.
Die Kommission hat am 26. und 27. März 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) in Bern getagt.
Bern, 27. März 2015 Parlamentsdienste