Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 11.418 Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege (Joder) hat die SGK-NR einen Vorentwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung ausgearbeitet. Diese verfolgt primär das Ziel, den Berufsstatus der Pflegefachpersonen aufzuwerten und die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen.
Pflegefachpersonen sollen insbesondere in der Grundpflege vermehrt selbständig tätig sein können. Welche Leistungen sie künftig ohne ärztliche Anordnung erbringen können, wird der Bundesrat auf Verordnungsstufe festlegen. Es handelt sich dabei um eine abschliessende Aufzählung von Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie Massnahmen der Grundpflege. Keine Änderung ist hingegen im Bereich der Behandlungspflege vorgesehen, die weiterhin ärztlich angeordnet werden muss.
Es ist schwierig abzuschätzen, wie sich die neue Regelung auf die Menge der erbrachten Pflegeleistungen und auf die Kosten auswirken wird. Als flankierende Massnahme soll der Bundesrat deshalb die Kompetenz erhalten, die Zulassung von Pflegefachpersonen zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von einem Bedürfnis abhängig zu machen.
Die Kommission schickt den Vorentwurf mit dem erläuternden Bericht bis am 14. August 2015 in die Vernehmlassung.
Die Unterlagen zur Vernehmlassung können über die Internetseiten
http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#PK oder http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen abgerufen werden.
Bern, 24. April 2015 Parlamentsdienste