Krankenversicherung
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) lehnt es ab, das Krankenversicherungsgesetz so zu ändern, dass die Kantone Einheitskassen einführen dürfen, und gab entsprechenden Standesinitiativen keine Folge. Weiter trat sie knapp auf die Vorlage zur Steuerung des ambulanten Bereichs ein und empfiehlt die Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ zur Ablehnung.

​Die SGK-SR hat zwei Standesinitiativen zum Thema der so genannten „Einheitskasse“ im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vorgeprüft. Die Kantone Genf und Jura verlangen, dass den Kantonen die Kompetenz eingeräumt wird, auf kantonaler Ebene eine Einheitskrankenkasse einzuführen. Mit 5 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission, der Kt.Iv. GE. Änderung des Krankenversicherungsgesetzes vom 18. März 1994 (15.308 s) sowie der Kt.Iv. JU. Für eine soziale Einheitskrankenkasse (13.300 s) keine Folge zu geben. Mit der Ablehnung der Volksinitiative für eine öffentliche Krankenkasse in der Volksabstimmung im September 2014 sei dieser Systemwechsel erst kürzlich abgelehnt worden, weshalb seitens des Bundes kein Handlungsbedarf bestehe. Zudem gebe es nach wie vor keine Hinweise dafür, dass eine öffentliche Krankenkasse für qualitativ bessere und kostengünstigere Leistungen sorgen würde, als dies im aktuellen System der Fall sei. Eine Minderheit wies dagegen darauf hin, dass die Volksinitiative in den Kantonen Jura, Neuenburg, Waadt und Genf angenommen wurde.

Mit 5 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gab die Kommission auch der Kt.Iv. GE. Eidgenössischer Fonds für die Krankenversicherungsreserven gemäss KVG (15.305 s) keine Folge. Die Initiative verlangt, dass die Reserven der Krankenversicherer in einer öffentlich-rechtlichen Stiftung zentralisiert werden. Mit dem neuen Krankenversicherungs-aufsichtsgesetz und der Einführung der neuen Methode, nach der die Reserven berechnet werden, seien bereits zielführende Systemverbesserungen vorgenommen worden.Weiter beantragt die Kommission mit 5 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen, der Kt.Iv. GE. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Trennung von Grund- und Privatversicherung (15.306 s) keine Folge zu geben. Der Ständerat hat dieses Anliegen bereits am 2. März 2015 im Rahmen des Geschäfts „KVG. Risikoausgleich; Trennung von Grund- und Zusatzversicherung“ (13.080 s) abgelehnt, in dem er nicht darauf eingetreten ist. Zu den Genfer Standesinitiativen wurde eine Delegation des Kantons (Regierung, Parlament) angehört.

 

Zulassung von Ärztinnen und Ärzten

Mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin trat die SGK-SR auf das Geschäft Steuerung des ambulanten Bereichs (15.020 n) ein. Mit dieser Revision soll die geltende Regelung vom 21. Juni 2013, die am 30. Juni 2016 ausläuft, ersetzt und in eine unbefristete Regelung überführt werden. Heute können die Kantone die Neuzulassung von Ärztinnen und Ärzten von einem Bedürfnis abhängig machen. Kein Bedürfnisnachweis notwendig ist allerdings für Personen, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Die Kommission wird die Detailberatung am 3. November 2015 durchführen.

Mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Fraktion CE). Gleiche Finanzierung von stationären und ambulanten Spitalleistungen (13.3213 n) mit der Ergänzung anzunehmen, dass dabei eine für die Kantone kostenneutrale Lösung angestrebt werden soll. Zuvor hatte die Kommission eine Vertretung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) angehört.

Mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt die Kommission Volk und Ständen, die Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ (14.058 n) abzulehnen. Würde ein Grundeinkommen von 2500 Franken pro Person eingeführt, würde dies über 200 Milliarden Franken pro Jahr kosten, wovon über 150 Milliarden Franken über zusätzliche Steuern finanziert werden müssten; dies würde den Wirtschaftsstandort Schweiz massiv belasten. Das Ziel, allen Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen, solle innerhalb des heutigen Systems der Sozialversicherungen erreicht werden, das Risiken wie Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit gezielt abdecke. Mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens könnte das System der Sozialversicherungen nicht vereinfacht werden, sondern würde verkompliziert.

 

Die Kommission tagte am 8./9. Oktober 2015 in Genf unter dem Vorsitz von Liliane Maury Pasquier (SP, GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset. Sie besuchte bei dieser Gelegenheit die Weltgesundheitsorganisation und liess sich insbesondere über deren Operationszentrum für den Fall von Epidemien informieren. Den Abend verbrachte sie auf Einladung des Kantons Genf auf dem Bateau Genève, einer Institution, die zur Integration von sozial benachteiligten Personen beiträgt. Das Abendessen wurde von Mitarbeitenden der „Etablissements publics d’intégration“ (EPI) zubereitet und serviert.

 

 

Bern, 9. Oktober 2015 Parlamentsdienste