Terrorismusbekämpfung
​Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat der parlamentarischen Initiative der FDP-Liberalen Fraktion (15.407) Folge gegeben. Sie spricht sich damit für eine bessere Verankerung der Terrorismusbekämpfung im Schweizerischen Strafgesetzbuch aus.

​Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates entschieden, der parlamentarischen Initiative 15.407 „Schaffung einer Strafbestimmung“ zur Terrorismusbekämpfung in einer ersten Phase Folge zu geben. Die Initiative wurde im März dieses Jahres eingereicht und nimmt die Idee der Schaffung einer allgemeinen Terrorismusstrafnorm wieder auf, welche der Bundesrat im Jahre 2002 vorgeschlagen hatte und vom Parlament abgelehnt wurde (Vgl. Geschäft 02.052).

Mit der Umsetzung der Initiative will die Kommission die Vorbereitungshandlungen sowie die Propaganda von Terrorismus explizit unter Strafe stellen – dies wird in den jetzigen gesetzlichen Grundlagen zu wenig berücksichtigt. Im Vorfeld zur Diskussion über die parlamentarische Initiative hat sich die Kommission über den Stand der Arbeiten der Task-Force TETRA zum dschihadistisch motivierten Terrorismus in der Schweiz orientieren lassen. Insbesondere auch angesichts der zunehmenden Bedeutung von sogenannten Dschihadreisenden befürwortet die Kommission eine erneute Überprüfung und eine Erweiterung der gesetzlichen Grundlagen zur Terrorismusbekämpfung.

Die Kommission möchte mit ihrem Entscheid ein starkes Zeichen zur Eindämmung und Prävention von terroristischen Aktivitäten jeglicher Art setzen. Das Geschäft wird jetzt zunächst der ständerätlichen Schwesterkommission unterbreitet.

 

Zollgesetz

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, der Vorlage zum Zollgesetz (15.029) zuzustimmen. In der Detailberatung stimmte sie grossmehrheitlich den Beschlüssen des Ständerates, schuf aber drei Differenzen. Zunächst hält die Kommission im Gegensatz zum Bundes- und Ständerat mit 14 zu 9 Stimmen an der Festschreibung des Mindestbestandes des Grenzwachtkorps im Bundesbeschluss über die Umsetzung von Schengen und Dublin fest (Art. 1 Abs. 3, SR 362). Aus der Sicht der Kommissionsmehrheit gilt es den Volksentscheid von 2005 zu respektieren, bei welchem die Festschreibung dieses Betrages eine wichtige Rolle gespielt hatte. Eine Minderheit beantragt die Streichung des Betrages, da dieser seit seiner Festlegung im Jahre 2003 als Referenz an Bedeutung verloren habe.
Weiter möchte die Kommission eine Bestimmung streichen, welche Kommandanten von Luftfahrzeugen zur Übermittlung von Unterlagen an die Eidgenössische Zollverwaltung verpflichtet (Art. 44 Abs. 2 E-ZG). Diese schafft aus der Sicht der Kommission zu grosse Unklarheiten und vermischt Bereiche der privaten und kommerziellen Fliegerei.
Schliesslich stimmte die Kommission einer Präzisierung zu, welche die Ermächtigung des Bundesrates zum Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen explizit nur auf den Bereich der gegenseitigen Anerkennung des Status der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten beschränkt (Art. 42a Abs. 2bis E-ZG).

 

Landesversorgungsgesetz

Mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat die Kommission die Vorlage zur Landesversorgung in der Gesamtabstimmung angenommen (14.067). Sie begrüsst die zeitgemässe Totalrevision der gesetzlichen Grundlagen, durch die bei Notlagen rasch und gezielt eingegriffen werden kann. In der Detailberatung war insbesondere die Schaffung von Anlagefonds im Bereich der Forstwirtschaft umstritten (Art. 26 Abs. 2 und 3 E-LVG). Mit knapper Mehrheit (13 zu 12 Stimmen bzw. 14 zu 11 Stimmen) lehnte die Kommission Anträge ab, die von einem solchen Anlagefonds absehen wollten. Die Kommissionsmehrheit führt hierbei an, dass ein entsprechender Fonds nur als Ultima Ratio in Frage kommt und dass die Lösung mit Branchenvertretungen abgestimmt wurde. Zwei Minderheiten sind hingegen der Ansicht, dass die Schaffung eines entsprechenden Fonds ökonomisch nicht nachvollziehbar ist und die Forstwirtschaft unverhältnismässig benachteiligt. Sie beantragen entsprechende Anpassungen in der bundesrätlichen Fassung.
Auch die Bildung von Garantiefonds gab Anlass zur Diskussion (Art. 16 E-LVG). Mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen möchte die Kommission die Abschöpfung von Garantiefondsbeiträgen auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie Saat- und Pflanzgut für unzulässig erklären. Damit will die Kommissionsmehrheit im Falle eines Anstieges der Weltmarktpreise einer Benachteiligung und Mehrbelastung von inländischen Produzenten vorbeugen. Eine Minderheit beantragt, bei der bundesrätlichen Fassung zu bleiben.

Der Nationalrat wird sich dem Zollgesetz und dem Landesversorgungsgesetz in der kommenden Wintersession annehmen.

 

Die Kommission hat am 5. und 6. Oktober 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Thomas Hurter (SVP, SH) und in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Vorsteher des WBF, und Bundesrätin Evéline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des EFD, in Bern getagt.

 

 

Bern, 6. Oktober 2015 Parlamentsdienste