​Die aktuelle Situation im Flüchtlingsbereich zeigt die Bedeutung der gesamteuropäischen Zusammenarbeit im Asylwesen. Vor diesem Hintergrund spricht sich die Staatspolitische Kommission des Ständerates für die Beteiligung der Schweiz am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen aus.

​Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 11 zu 2 Stimmen, der vom Bundesrat vorgeschlagenen Beteiligung (14.060 n Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen. Vereinbarung mit der EU) zuzustimmen. Das EASO wurde eingerichtet, um die praktische Zusammenarbeit im Asylbereich gesamteuropäisch zu fördern. Die Kommission begrüsst die Vereinbarung, weil sie es für wichtig erachtet, dass sich die Schweiz an multilateralen Aktivitäten im Asylbereich beteiligt und dadurch aktiv zur Stärkung des Dublin-Systems beiträgt. Die Schweiz kann dadurch auch vom Know-how anderer Länder profitieren. Die Kommissionsminderheit beantragt, den betreffenden Bundesbeschluss abzulehnen, weil das zu erwartende Verhältnis von Nutzen und Kosten des Unterstützungsbüros ungenügend sei.

Gewährleistung von zehn Kantonsverfassungen

Die Kommission spricht sich für die Gewährleistung verschiedener kantonaler Verfassungsänderungen aus  (Botschaft 14.084). Dabei gaben neue Verfassungsbestimmungen verschiedener Kantone zu Diskussionen Anlass. So z.B. das Verbot zur Gesichtsverhüllung (z.B. Burqa) im öffentlichen Raum in der Tessiner Verfassung oder die Auflistung von Gründen, die einer Einbürgerung entgegenstehen (z.B. Bezug von Sozialhilfe), in der Berner Verfassung. Die Kommission folgte den Überlegungen des Bundesrates, wonach diese kantonalen Verfassungsbestimmungen bundesrechtskonform angewendet werden können. Sie beantragt deshalb die Gewährleistung aller ihr vorgelegten Änderungen der Verfassungen der Kantone Bern, Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Tessin, Waadt und Jura.

Anhörungen zum Thema „Anforderungen an die Gültigkeit von Volksinitiativen“

Anlässlich der Diskussionen über die Gültigkeit der sogenannte „Durchsetzungsinitiative“ und der Erbschaftssteuerinitiative (bezüglich der Frage der Rückwirkung) im Sommer 2014 hatte die Staatspolitische Kommission beschlossen, sich allgemein und vertieft mit den Anforderungen an die Gültigkeit von Volksinitiativen auseinanderzusetzen. Sie hat sich deshalb an ihrer heutigen Sitzung von verschiedenen Experten über die Thematik informieren lassen. Die Kommission hat dazu Frau Prof. Astrid Epiney, die Herren Professoren Wolf Linder, Giorgio Malinverni, Andreas Kley, Vincent Martenet, Martin Schubarth, Jörg Künzli, Andreas Glaser, Georg Müller, Hans Georg Seiler sowie Herrn Dr. Ulrich E. Gut angehört und schriftliche Stellungnahmen der Proff. Andreas Auer und Markus Müller zur Kenntnis genommen. Somit wurde die Kommissionen mit einer ganzen Palette unterschiedlicher Meinungen und Ideen konfrontiert. Sie wird an einer nächsten Sitzung entscheiden, ob Handlungsbedarf besteht, und wenn ja, welche Vorschläge weiterverfolgt werden sollen.

Neustrukturierung des Asylbereichs

Nachdem sie in ihrer Sitzung vom letzten November auf die Vorlage des Bundesrats (14.063 s Asylgesetz. Neustrukturierung des Asylbereichs) eingetreten war, hat die Kommission mit der Detailberatung dieses Geschäfts begonnen. Sie wird nach Abschluss ihrer Beratungen über die Ergebnisse informieren.

Die Kommission tagte am 22./23. Januar 2015 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ständerätin Verena Diener Lenz (ZH, GL) in Bern.

Bern, 23. Januar 2015 Parlamentsdienste