Minamata-Konvention über Quecksilber
​Die Umweltkommission des Nationalrates begrüsst die Ratifikation der Minamata-Konvention über Quecksilber. Sie unterstützt damit völkerrechtlich verbindliche Regeln zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit vor Auswirkungen des Schwermetalls.

​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) beantragt mit 22 zu 1 Stimmen, das Minamata-Übereinkommen über Quecksilber zu genehmigen (14.086). Das Übereinkommen legt völkerrechtlich verbindliche Regeln für den Umgang mit Quecksilber fest und strebt eine Reduktion des Einsatzes des toxischen Schwermetalls in Produkten und Industrieprozessen an. Die Kommission ist der Meinung, das Abkommen sei ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von durch Quecksilber verursachten Gesundheits- und Umweltschäden, die aufgrund der grenzüberschreitenden Ausbreitung von Quecksilberrückständen auch die Schweiz betreffen. Weiter stellt sie mit Befriedigung fest, dass aufgrund der hohen Umweltauflagen in der Schweiz die einheimischen Unternehmen die Vorgaben und Ziele des Abkommens grundsätzlich bereits erfüllen. Weltweite Richtlinien im Umgang mit Quecksilber würden somit die Position der Schweizer Wirtschaft im internationalen Wettbewerb stärken. Letztlich betrachtet die Mehrheit der Kommissionsmitglieder die geplante Ansiedlung des Konventionssitzes in der Schweiz als wichtigen Beitrag zur Stärkung des internationalen Standorts Genf.

Reduktion von Treibhausgasen

Ferner beantragt die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen, dem Bundesbeschluss zur Genehmigung der Änderung von Doha am Kyoto-Protokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (14.033) zuzustimmen. Mit dieser Änderung verpflichtet sich die Schweiz, ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Stand von 1990 um 20 Prozent zu senken. Für diese neue Zielsetzung, die mit dem CO2-Gesetz im Einklang steht, ist keine Revision des Schweizer Rechts erforderlich. Nach Meinung der Mehrheit ist die Reduktion der CO2-Emissionen ein Eckpfeiler der Schweizer Klimapolitik, weshalb die Annahme der Änderung von Doha ein wichtiges Signal sei, um die internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz zu stärken. In den Augen der Minderheit ist diese Änderung jedoch abzulehnen, da die Länder mit dem höchsten CO2-Ausstoss entweder ausgestiegen seien oder sich nie verpflichtet hätten.
Schliesslich wird die Kommission an ihrer nächsten Sitzung Anhörungen zur Vorlage Grüne Wirtschaft (14.019) durchführen, bevor sie mit der Detailberatung beginnt.

Die Kommission hat am 23. Februar 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Killer (V/AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

 

Bern, 24. Februar 2015 Parlamentsdienste