Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
​Die Umweltkommission des Nationalrates eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung des Umweltschutzgesetzes, die sie im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet hat. Ziel der Vorlage ist es, das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen kleiner Mengen von Abfällen unter Strafe zu stellen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat im Rahmen der parlamentarischen Initiative 13.413 («Verstärkung der Massnahmen gegen das Liegenlassen von Abfällen [Littering]») einen Vorentwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes ausgearbeitet. Mit dieser Revision will die Kommission das nicht ordnungsgemässe Entsorgen kleiner Mengen von Siedlungsabfällen (Littering) unter Strafe stellen. Dieses gesellschaftliche Phänomen, das sich stark verbreitet hat, schadet der Umwelt und verursacht erhebliche Kosten. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision soll eine Strafnorm eingeführt werden, die eine gesamtschweizerisch einheitliche Busse vorsieht.

Die Kommission gibt den Vorentwurf bis zum 8. Juni 2015 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Umwelt, Abteilung Abfall und Rohstoffe, CH 3003 Bern, zuzustellen. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Website der Kommission abgerufen werden:

 

Bern, 9. März 2015  Parlamentsdienste