Energiestrategie 2050
​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat die Differenzbereinigung der Vorlage zur Energiestrategie 2050 aufgenommen. In ihren ersten Beschlüssen bestätigt sie grundsätzlich die ständerätliche Linie. Im Bereich der Ausbaurichtwerte geht sie auf den Beschluss des Nationalrates zurück, beim nationalen Interesse zur Nutzung erneuerbarer Energien schliesst sie sich im Sinne eines Kompromisses der ursprünglichen Version des Bundesrates an.

​Die Kommission hat bei den Richtwerten für den Ausbau der Elektrizität aus erneuerbaren Energien den vom Bundesrat vorgeschlagenen Richtwert von 14 500 GWh bis 2035 bestätigt (Art. 2). Der ambitiöse Wert sei gerechtfertigt, da durch den Ausstieg aus der Kernenergie doch ein beträchtlicher Stromanteil ersetzt werden müsse. Eine Minderheit beantragt, dem Ständerat zu folgen und den Richtwert auf 11 400 GWh zu kürzen. Auch beim nationalen Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien hat die Kommission beschlossen, auf die Ergänzung des Ständerates zu verzichten und dem Entwurf des Bundesrates zu folgen (Art. 14). Die Kommission ist der Auffassung, die Ergänzung, wie sie der Ständerat beschloss, führe einen unbestimmten Rechtsbegriff ein, welcher nicht mehr, sondern im Gegenteil weniger Klarheit bringe. Eine Minderheit möchte am früheren Beschluss des Nationalrates festhalten, eine andere Minderheit möchte diesen Beschluss zusätzlich mit der Ergänzung des Ständerates anreichern. Schliesslich ist die Kommission bei den Bestimmungen zur Abnahme- und Vergütungspflicht grundsätzlich dem Ständerat gefolgt (Art. 17). Neu fügt die Kommission eine Bestimmung hinzu, wonach die Kantone in den von ihnen bezeichneten Netzgebieten über die bundesrätlichen Vorgaben hinausgehende Abnahme- und Vergütungspflichten festlegen können. Sie schafft damit Rechtssicherheit und trägt der Tatsache Rechnung, dass gewisse Kantone bereits heute weitergehende Bestimmungen kennen.

Über die Beratungen zur Energiestrategie 2050 hinaus hat sich die Kommission vom Eidgenössischen Nuklearinspektorat zu den kürzlich bekanntgewordenen Befunden im Reaktordruckbehälter des Kernkraftwerks Beznau I informieren lassen. Sie wird die weiteren Entwicklungen im Auge behalten.

Letztlich hat die Kommission im Rahmen einer Konsultation vom Entwurf der Verordnung zum Zweitwohnungsgesetz Kenntnis genommen.

Umrahmt wurde die Kommissionssitzung im Aargauischen Böttstein von Besuchen im Paul Scherrer Institut, bei Alstom und bei ABB.

 

Die Kommission hat am 5. und 6. Oktober 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Killer (V/AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Böttstein AG getagt.

 

 

Bern, 6. Oktober 2015 Parlamentsdienste