Verrechnungssteuer
​Die Kommission stimmt der befristeten Verlängerung der Ausnahme von der Verrechnungssteuer für CoCos und Write-off-Bonds zu. Neu sollen auch Bail-in-Bonds befristet ausgenommen werden. Die Kommission entschied einstimmig.

​1. 15.060 Verrechnungssteuergesetz. Änderung

Die Kommission hat nach einer Anhörung von Vertretern der Bankiervereinigung sowie von SwissHoldings einstimmig der vom Bundesrat vorgelegten Änderung des Verrechnungssteuergesetzes zugestimmt: Die geltende Ausnahme von der Verrechnungssteuer für Pflichtwandelanleihen (CoCos) und für Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds) soll um 5 Jahre bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Ausserdem sollen neu und für die gleiche Zeitdauer auch Anleihensobligationen, die von der FINMA im Zeitpunkt der Emission genehmigt wurden und die bei (drohender) Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können (Bail-in-Bonds), von der Verrechnungssteuer befreit werden. Ein Antrag auf unbefristete Verlängerung wurde mit 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, mittelfristig brauche es ohnehin eine umfassende Reform der Verrechnungssteuer.

 

2. 15.054 Entsendegesetz. Änderung

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung besteht hauptsächlich in einer Erhöhung der Obergrenze der im Entsendegesetz vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Sanktionen: Verstossen Unternehmen, die entsandte Arbeitnehmende beschäftigen, gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen, sollen sie neu mit bis zu 30‘000 statt mit bis zu 5‘000 Franken sanktioniert werden können. Die Kommission beantragt mit 17 zu 7 Stimmen auf diesen Revisionsentwurf einzutreten, da die geltende Obergrenze von 5‘000 Franken eine zu wenig abschreckende Wirkung auf die Arbeitgeber hat. In den Augen der Kommissionsmehrheit ist diese Änderung umso notwendiger, als eine Vielzahl von ausländischen Unternehmen Arbeitnehmende in die Schweiz entsendet.

Die Minderheit beantragt hingegen, nicht auf die Vorlage einzutreten, da sie eine Gesamtrevision im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative für zweckmässiger erachtet. Sie weist darauf hin, dass die erhöhten Obergrenzen auch für die Schweizer Unternehmen gelten würden, welche sich nicht an die Normalarbeitsverträge halten, was über den Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit hinausginge. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 17 zu 7 Stimmen angenommen.

 

3. 15.050 Für Ernährungssicherheit. Volksinitiative

Weiter hat die Kommission mit der Beratung der Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit“ (15.050) begonnen. Die Volksinitiative hat zum Ziel, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion zu stärken. Zum Einstieg in die Beratung hat die Kommission eine Anhörung mit Vertretern des Initiativkomitees, begleitet von Prof. Heribert Rausch, der Agrarallianz und des Detailhandels durchgeführt. Sie hat ausserdem Prof. Peter Hettich der Universität St. Gallen zu seinem Rechtsgutachten zur Initiative angehört. Dabei hat die Kommission vor allem die Frage erörtert, welcher konkrete gesetzliche Handlungsbedarf aus der Initiative resultiert. Sie wird ihre Beratungen im ersten Quartal 2016 weiterführen.

 

4. 14.3728 Mo. Ständerat (Niederberger). Regulierungskosten für die Wirtschaft. Unnötige Administrativarbeiten für die AHV abschaffen

Die Kommission hat zusammen mit Bundesrat Berset die Auswirkungen der Motion auf die Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie eine Konsultation der Sozialpartner und Kantone diskutiert. Die Kommission ist sich einig, dass die Firmen administrativ entlastet werden sollen. Die Kommissionsmehrheit hält jedoch den Weg der Motion für wenig zielführend, da die Bekämpfung der Schwarzarbeit erschwert würde, wenn die unterjährige Meldung der Arbeitnehmer bei der AHV-Ausgleichskasse wegfällt. Der Bundesrat schlägt alternativ vor, die AHV-Verordnung dahingehend anzupassen, dass alle unterjährigen Meldungen einer Firma sowie deren bisheriges Personal von der Ausgleichskasse zusammengefasst werden und der Firma als vorausgefülltes Formular für die jährliche Lohnabrechnung zur Verfügung gestellt wird.
Für eine Minderheit ist die Entlastung über das vorausgefüllte Formular zu wenig. Sie unterstützt die Motion und ist der Meinung, dass die Firmen damit stärker entlastet würden und dass weder die Ausgleichskassen noch die Bekämpfung der Schwarzarbeit behindert wird.

Die Kommission lehnt mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Motion ab und unterstützt den Vorschlag des Bundesrats zur Anpassung der AHVV.

 

5. 12.501 Pa.Iv. Lüscher. Anpassung des Finmag zur Stärkung von Ansehen und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes

Die Initiative will die die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes zu einem Hauptziel der FINMA machen. 2013 hatte die WAK-N dieser Initiative Folge gegeben, die WAK-S hingegen stimmte diesem Entscheid im April 2015 nicht zu. Nach einer erneuten Diskussion beantragt die WAK-N dem Nationalrat nun mit 16 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, keine Folge zu geben. Sie begründet dies damit, dass andernfalls die Glaubwürdigkeit der Aufsichtsbehörde beeinträchtigt würde.

 

6. 15.403 Pa.Iv. Marra. Finma. Informationspflicht und Stresstests

Die Initiative strebt eine Stärkung der Aufsicht durch die Finma an und will, dass bei den Banken für den Bereich der Geldwäscherei Stresstests vorgesehen werden. Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 12 zu 7 Stimmen ohne Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Wenn Banken die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen verletzen, kann die FINMA die nötigen Massnahmen für die Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes ergreifen, Sanktionen aussprechen und gegebenenfalls Anzeige bei den Strafbehörden erstatten.

 

7. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO)

Auf Verlangen der Kommission wurde sie vom Bundesrat zum Verhandlungsmandat betreffend die 10. ordentliche Ministerkonferenz der WTO in Nairobi konsultiert. Die Kommission begrüsst das Verhandlungsmandat der Schweizer Delegation. Mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung sprach sie sich ferner dafür aus, dem Bundesrat eine weitere Empfehlung abzugeben: Die Schweizer Verhandlungsdelegation soll sich im Rahmen der Ministerkonferenz dafür einsetzen, dass es die WTO künftig zulässt, bei eingeführten Lebensmitteln qualitative Kriterien wie Umwelt- und Ressourcenschonung, Tierwohl oder faire Arbeitsbedingungen einzubeziehen.

 

8. Anhörung zu Rahmenbedingungen für Startup-Unternehmen

Die Kommission hat eine breit angelegte Anhörung mit Vertretern von Startup-Unternehmen durchgeführt. Ziel der Anhörung war es, der Kommission aus Sicht der Direktbetroffenen einen Einblick in die Rahmenbedingungen und Herausforderungen von Startups in der Schweiz zu ermöglichen. Dabei wurde deutlich, dass die Startup-Unternehmen insbesondere in den Bereichen Finanzmarktregulierung, Crowdfunding und steuerliche Rahmenbedingungen Verbesserungspotential und teilweise auch politischen Handlungsbedarf orten. Die WAK-N hat deshalb mit 17 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen ein Postulat verabschiedet, welches den Bundesrat beauftragen soll zu prüfen, durch welche Massnahmen die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes im Bereich neuer Finanztechnologien gestärkt und verbessert werden kann, und den für die Umsetzung notwendigen Handlungsbedarf aufzuzeigen (15.4086) .

 

Im Übrigen hat die Kommission einstimmig beschlossen, die Motion Abate „Beteiligungskapital für Genossenschaftsbanken“ (15.3220) zur Ablehnung zu empfehlen. Die Forderung der Motion wird im Rahmen der FINIG-Vorlage aufgenommen.

 

Die Kommission hat am 9. und 10. November 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Noser (FDP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und den Bundesräten Eveline Widmer-Schlumpf, Johann Schneider-Ammann und Alain Berset in Bern getagt.

 

 

Bern, 11. November 2015 Parlamentsdienste