Adoptionsrecht
​Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Vorlage betreffend die Änderung des Adoptionsrechts mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Mit 7 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen hat die Kommission der Öffnung der Stiefkindadoption zugestimmt, die bisher Ehepaaren vorbehalten war. Neu soll diese auch für Paare in eingetragenen Partnerschaften und Paare in faktischen, verschieden- wie gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften möglich sein. Eine Minderheit beantragt, die Stiefkindadoption wie bisher nur für Ehepaare zuzulassen.

​Die Revision des Adoptionsrechts (14.094) setzt sich zum Ziel, das Kindeswohl ins Zentrum der Adoptionsentscheidung zu stellen. Von gewissen Adoptionsvoraussetzungen soll abgewichen werden können, wenn dies im Interesse des Kindeswohls geboten erscheint. Das Mindestalter für Adoptiveltern wird von 35 auf 28 Jahre gesenkt. Die Position des Kindes wird gestärkt, indem das Gesetz die Pflicht aufnimmt, das Kind unabhängig von seiner Urteilsfähigkeit vor der Adoption anzuhören. Weiter wird das Adoptionsgeheimnis konkretisiert und teilweise gelockert. In Abweichung zum Entwurf des Bundesrates, welcher die Zuständigkeit einer einzigen kantonalen Behörde vorsieht, hat die Kommission mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentschied des Präsidenten beschlossen, diesen Entscheid den Kantonen zu überlassen. Eine Minderheit beantragt, dem Bundesrat zu folgen.

Europäisches Auslieferungsübereinkommen

Die Kommission hat in der Gesamtabstimmung den Bundesbeschluss zur Genehmigung des dritten und des vierten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (15.038) einstimmig angenommen. Die beiden Protokolle haben eine Vereinfachung und Beschleunigung des Auslieferungsverfahrens zum Ziel. Während das vierte Zusatzprotokoll einzelne Bestimmungen des Übereinkommens modernisiert, legt das dritte Zusatzprotokoll die Grundlage für ein rascheres Auslieferungsverfahren in Fällen, in denen die betroffene Person ihrer Auslieferung zustimmt. Die Ratifizierung dieser Protokolle macht keine Änderung des geltenden Schweizer Rechts erforderlich. Der Nationalrat stimmte dem Entwurf des Bundesrates bereits in der Wintersession 2015 mit 104 zu 59 Stimmen zu.

Handelsregisterrecht

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat erste allgemeine Diskussionen über die Vorlage betreffend die Änderung des Handelsregisterrechts (15.034) geführt und beschlossen, in einer ihrer nächsten Sitzungen Anhörungen durchzuführen.
Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, das Handelsregister punktuell zu modernisieren, damit es weiterhin seine wichtige Funktion im Dienst der Sicherheit und Effizienz des Rechtsverkehrs erfüllen kann. Zu diesem Zweck soll insbesondere die AHV-Versichertennummer im Handelsregister systematisch zur Identifizierung natürlicher Personen verwendet werden. Weiter möchte der Bundesrat als Erleichterung für Gesellschaften die „Stampa-Erklärung“ als separaten Beleg abschaffen und die Abtretung von Stammanteilen einer GmbH zwischen Gesellschaftern teilweise von Formvorschriften befreien.

Prostitution ist nicht sittenwidrig

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Standesinitiative 12.317 des Kantons Bern „Prostitution ist nicht sittenwidrig“ abzuschreiben. Die Initiative fordert den Bund auf, eine gesetzliche Bestimmung zu erlassen, die den Vertrag zur Erbringung sexueller Handlungen gegen Entgelt für rechtsgültig erklärt. Die Kommission hat der Standesinitiative am 22. Januar 2013 Folge gegeben. In der Zwischenzeit ist durch den Entscheid des Bezirksgerichts Horgen vom 9. Juli 2013 eine ausdrückliche Umsetzung des Anliegens der Standesinitiative durch die Rechtsprechung erfolgt, indem das Gericht entschied, dass die Sittenwidrigkeit bei der Forderung einer Prostituierten gegenüber ihrem Freier heute nicht mehr bejaht werden könne. Auch das Bundesgericht hat sich im Jahr 2013 andeutungsweise in die gleiche Richtung bewegt. Die Kommission ist deshalb der Ansicht, dass auf eine ausdrückliche Regelung im Gesetz verzichtet und die Umsetzung der Rechtsprechung überlassen werden kann. Dies entspricht auch der geltenden Konzeption des OR, wonach die Sittenwidrigkeit einzelfallgerecht durch die Rechtsprechung zu erfolgen hat. Bei einer gesetzlichen Umsetzung bestünde zudem die Gefahr von Lücken und neuen Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Vertragsauslegung.

 

Die Kommission hat am 11. und 12. Januar 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Fabio Abate (PLR, TI) in Bern getagt.

 

 

Bern, 12. Januar 2016 Parlamentsdienste