Energiewende
​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates lehnt die Atomausstiegsinitiative der Grünen ab. Einer Mehrheit der Kommission gehen die Forderungen der Initianten zu weit. Zudem liegt mit dem Gegenentwurf, der Energiestrategie 2050, eine Alternative mit sorgfältig aufeinander abgestimmten Massnahmen zum Ausstieg aus der Kernenergie vor.

​Mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung schliesst sich die Kommission Bundesrat und Nationalrat an, die Volksinitiative „Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie“ (13.074) zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, die Initiative gehe in ihren Forderungen zu weit. Als Alternative liege ein umfassender Gegenvorschlag zur Initiative vor – das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050. Dieser sehe für den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie ohne Laufzeitbefristung verschiedene Massnahmen für den Ersatz der Stromproduktion aus Kernkraftwerken vor. Die Kommission ist der Auffassung, für den Ersatz dürfe nicht auf fossile Energieträger ausgewichen werden. Die Energiestrategie stelle deshalb sicher, dass der nachhaltigen Energieversorgung gebührend Rechnung getragen werde. Sie sehe ausreichend Zeit vor, um den Ausstieg aus der Kernenergie vollziehen zu können.
Eine Minderheit empfiehlt hingegen die Annahme der Initiative. Die Initiative bringe Sicherheit, ist die Kommissionsminderheit überzeugt, sowohl für die Bevölkerung, aber auch für die Betreiber, welche die Planung an einem präzisen Datum für die Ausserbetriebnahme der Kraftwerke ausrichten können.

Weitere Beschlüsse
Die Kommission hat die Motion 15.3543 „Bürokratieabbau in der CO2- und Energiegesetzgebung. Einheitliche Rahmenbedingungen für den Vollzug von Zielvereinbarungen“ einstimmig angenommen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, bei der CO2- und Energie-Gesetzgebung nach 2020 auf eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für den Vollzug von Zielvereinbarungen hinzuwirken.

Weitere Motionen, deren Anliegen bereits bei der Beratung zur Vorlage der Energiestrategie berücksichtigt werden konnten und teilweise bereits in Umsetzung begriffen sind, lehnte die Kommission einstimmig ab (Mo. 12.3891 „Energiepolitik 2050. Indikatoren für die Feststellung des Fortschritts“ und 12.3340 „Rahmenbedingungen für den Ersatz von Elektroheizungen“). Ebenso beantragt die Kommission, der Standesinitiative 13.306 des Kantons Jura „Verbesserung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV)“ keine Folge zu geben, da deren Forderungen ebenso mit der Energiestrategie 2050 umgesetzt werden.

Schliesslich beantragt die Kommission einstimmig, das Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein über die durch private Versicherungsunternehmen betriebene Elementarschadenversicherung (15.058) zu genehmigen. Dieses Abkommen bezweckt die Schaffung eines gemeinsamen Solidaritätskreises für Liechtenstein und die Schweiz mit dem Ziel, die bestehenden Beziehungen zu festigen und die Rechtssicherheit zu erhöhen.


Die Kommission hat am 14. und 15. Januar 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Luginbühl (BD/BE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.


 

Bern, 15. Januar 2016 Parlamentsdienste