Aufgrund der Ereignisse rund um die
Freistellung des Oberfeldarztes der Armee beschloss die GPK-N, diese Vorfälle
(Disziplinar- und Administrativuntersuchungen wegen Verdachts auf strafbare
Handlungen gegen das Vermögen sowie gegen die Amts- und Berufspflichten)
abzuklären. Die GPK-N erkundigte sich bereits während der Abklärungen durch das
VBS nach dem Stand des Verfahrens und warf verschiedene Fragen auf, die auch
nach einer Anhörung des Vorstehers VBS teilweise unbeantwortet blieben. Dies
veranlasste die GPK-N, weitere Abklärungen durchzuführen. Dabei hat sie
insbesondere untersucht, wie der Vorsteher des VBS und sein Generalsekretariat
im Rahmen der verschiedenen Abklärungen zum Oberfeldarzt involviert waren und
ob sie angemessen gehandelt hatten. Dazu prüfte die Kommission verschiedene
Unterlagen und führte Anhörungen mit den involvierten Akteuren durch.
In ihrem Bericht kommt die GPK-N zum
Schluss, dass das VBS nach anfänglichen Fehlern und Fehleinschätzungen die
nötigen Massnahmen getroffen hat, um die Vorwürfe umfassend und vertieft
aufzuarbeiten und die dabei aufgedeckten Probleme anzugehen. Dennoch ist
festzuhalten, dass aus Sicht der GPK-N der Vorsteher, das Generalsekretariat
VBS und die Einheit «Recht Verteidigung» mitverantwortlich für das teilweise
unangemessene Vorgehen gegen den Oberfeldarzt ist.
Verschiedene Massnahmen wurden in der Folge
vom VBS beschlossen, welche die GPK-N begrüsst und insgesamt als sinnvoll
erachtet. Dazu gehören u.a. die Schaffung klarer Spesenregelungen, welche am 1.
September 2018 für das VBS in Kraft gesetzt wurden, eine Umstrukturierung der
Einheit «Recht Verteidigung», die Abtrennung der Whistleblowingstelle der Armee
von der Einheit «Recht Verteidigung» sowie eine Überprüfung der Rollen und
Aufgaben des Oberfeldarztes als Leiter der Sanität der Armee und als Beauftragter
des Bundes für den koordinierten Sanitätsdienst. Die GPK-N bemängelt jedoch,
dass die Umsetzung einiger Massnahmen nur sehr zögernd voranging und erwartet
eine zügige Umsetzung.
In Bezug auf die neue Spesenreglung
erwartet die GPK-N, dass sie rasch und konsequent umgesetzt wird. Dabei stehen
insbesondere die Führungsverantwortlichen in der Pflicht, die den Grundsatz der
Sparsamkeit in der Praxis vorleben und so für den Wandel in der
Verwaltungskultur des VBS sorgen sollen. Aus Sicht der GPK-N ist die Spesenkultur
derjenigen der übrigen Bundesverwaltung anzupassen.
Im Zusammenhang mit vorliegendem Fall
wurden – wie bereits bei früheren Untersuchungen der GPK – verschiedene
grundsätzliche Fragen zur Administrativ- und Disziplinaruntersuchung
aufgeworfen. Die GPK haben deshalb im Januar 2018 beschlossen, die
Parlamentarische Verwaltungskontrolle PVK mit einer Evaluation dieser
Instrumente und ihrer Anwendung zu beauftragen.
In ihrem am 12.10.2018 veröffentlichten
Bericht bittet die GPK-N den Bundesrat, bis am 17. Januar 2019 zu den im
Bericht erwähnten Ausführungen und Forderungen Stellung zu nehmen.
Die GPK-N haben am 12. Oktober 2018 unter
dem Vorsitz von Nationalrätin Doris Fiala (FDP, ZH) und Nationalrat Erich von
Siebenthal (SVP, BE) in Bern getagt.