Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat an ihrer heutigen Sitzung ihren Bericht über die Ereignisse rund um den Oberfeldarzt zuhanden des Bundesrates verabschiedet und veröffentlicht. Die GPK-N kommt zum Schluss, dass der Fall hinreichend durch das VBS aufgearbeitet wurde. Sie bemängelt jedoch die zögerliche Umsetzung einiger Massnahmen und fordert, dass in Bezug auf das Spesenverhalten ein nachhaltiger Wandel in der Betriebskultur des VBS stattfindet.

Aufgrund der Ereignisse rund um die Freistellung des Oberfeldarztes der Armee beschloss die GPK-N, diese Vorfälle (Disziplinar- und Administrativuntersuchungen wegen Verdachts auf strafbare Handlungen gegen das Vermögen sowie gegen die Amts- und Berufspflichten) abzuklären. Die GPK-N erkundigte sich bereits während der Abklärungen durch das VBS nach dem Stand des Verfahrens und warf verschiedene Fragen auf, die auch nach einer Anhörung des Vorstehers VBS teilweise unbeantwortet blieben. Dies veranlasste die GPK-N, weitere Abklärungen durchzuführen. Dabei hat sie insbesondere untersucht, wie der Vorsteher des VBS und sein Generalsekretariat im Rahmen der verschiedenen Abklärungen zum Oberfeldarzt involviert waren und ob sie angemessen gehandelt hatten. Dazu prüfte die Kommission verschiedene Unterlagen und führte Anhörungen mit den involvierten Akteuren durch.

In ihrem Bericht kommt die GPK-N zum Schluss, dass das VBS nach anfänglichen Fehlern und Fehleinschätzungen die nötigen Massnahmen getroffen hat, um die Vorwürfe umfassend und vertieft aufzuarbeiten und die dabei aufgedeckten Probleme anzugehen. Dennoch ist festzuhalten, dass aus Sicht der GPK-N der Vorsteher, das Generalsekretariat VBS und die Einheit «Recht Verteidigung» mitverantwortlich für das teilweise unangemessene Vorgehen gegen den Oberfeldarzt ist.

Verschiedene Massnahmen wurden in der Folge vom VBS beschlossen, welche die GPK-N begrüsst und insgesamt als sinnvoll erachtet. Dazu gehören u.a. die Schaffung klarer Spesenregelungen, welche am 1. September 2018 für das VBS in Kraft gesetzt wurden, eine Umstrukturierung der Einheit «Recht Verteidigung», die Abtrennung der Whistleblowingstelle der Armee von der Einheit «Recht Verteidigung» sowie eine Überprüfung der Rollen und Aufgaben des Oberfeldarztes als Leiter der Sanität der Armee und als Beauftragter des Bundes für den koordinierten Sanitätsdienst. Die GPK-N bemängelt jedoch, dass die Umsetzung einiger Massnahmen nur sehr zögernd voranging und erwartet eine zügige Umsetzung.

In Bezug auf die neue Spesenreglung erwartet die GPK-N, dass sie rasch und konsequent umgesetzt wird. Dabei stehen insbesondere die Führungsverantwortlichen in der Pflicht, die den Grundsatz der Sparsamkeit in der Praxis vorleben und so für den Wandel in der Verwaltungskultur des VBS sorgen sollen. Aus Sicht der GPK-N ist die Spesenkultur derjenigen der übrigen Bundesverwaltung anzupassen.

Im Zusammenhang mit vorliegendem Fall wurden – wie bereits bei früheren Untersuchungen der GPK – verschiedene grundsätzliche Fragen zur Administrativ- und Disziplinaruntersuchung aufgeworfen. Die GPK haben deshalb im Januar 2018 beschlossen, die Parlamentarische Verwaltungskontrolle PVK mit einer Evaluation dieser Instrumente und ihrer Anwendung zu beauftragen.

In ihrem am 12.10.2018 veröffentlichten Bericht bittet die GPK-N den Bundesrat, bis am 17. Januar 2019 zu den im Bericht erwähnten Ausführungen und Forderungen Stellung zu nehmen.

Die GPK-N haben am 12. Oktober 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Doris Fiala (FDP, ZH) und Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP, BE) in Bern getagt.