Die Kommission setzt damit die
parlamentarische Initiative «Für den Persönlichkeitsschutz auch in der
Aufsicht über die Krankenversicherung» (16.411; Eder) um. Gemäss dem
Vorentwurf soll das BAG die Daten gruppiert erheben, damit einzelne Versicherte
nicht identifiziert werden können. Nur unter genau definierten Voraussetzungen
soll es anonymisierte Daten pro einzelnen Versicherten verlangen dürfen. Das
BAG erhebt seit 2014 bei den Versicherern anonymisierte Individualdaten. Es
nutzt diese Daten, um die generelle Kostenentwicklung in der Grundversicherung
zu überwachen und die Versicherer zu beaufsichtigen. Um die Gründe des
Kostenanstiegs besser zu verstehen, soll das BAG neu auch Individualdaten nach
Art und Erbringer der medizinischen Leistungen erheben dürfen. Weitergehenden
Plänen zur Datenerhebung will die Mehrheit der Kommission jedoch einen Riegel
schieben. Eine Minderheit will solche Erhebungen zulassen, damit das BAG
zusätzlich die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen im Bereich der
Arzneimittel sowie der Mittel und Gegenstände überprüfen kann.
Die SGK-SR schickt den Vorentwurf mit dem
erläuternden Bericht bis am 1. März 2019 in die Vernehmlassung. Die
Unterlagen zur Vernehmlassung können über die folgenden Internetseiten
abgerufen werden:
http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#PK
oder
https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk/berichte-vernehmlassungen-sgk/vernehmlassung-sgk-s-16-411