Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates schlägt einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vor, der innerhalb von sechs Monaten ab der Geburt bezogen werden kann. Sie will damit der Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» einen indirekten Gegenentwurf gegenüberstellen.

In Umsetzung der parlamentarischen Initiative 18.441 Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) am 6. November 2018 mit 7 zu 4 Stimmen einen Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) verabschiedet. Die Vorlage stellt einen indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» (18.052) dar. Sie sieht einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub vor, der vom Vater innerhalb von sechs Monaten ab der Geburt am Stück oder tageweise bezogen werden kann. Finanziert werden soll der Vaterschaftsurlaub gleich wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass dieser Kompromissvorschlag einerseits einen wirksamen Beitrag zur Schaffung eines familienfreundlichen Arbeitsumfelds darstellt, andererseits aber auch für die Sozialwerke tragbar und für die Unternehmen finanziell und organisatorisch umsetzbar ist.

Eine Kommissionsminderheit lehnt den Gesetzesentwurf grundsätzlich ab und beantragt, nicht darauf einzutreten. Sie ist insbesondere der Meinung, dass die zusätzlichen Abgaben für die Sozialversicherungen zurzeit nicht tragbar sind und dass ein Vaterschaftsurlaub vor allem kleinere und mittlere Unternehmen vor grosse organisatorische Herausforderungen stellen würde. Ein Teil der Minderheit lehnt die Vorlage ab, weil sie sich zwar für die Erarbeitung eines Gegenentwurfs ausgesprochen hatte, diesen aber in der Form eines Elternurlaubs ausgestalten wollte. In ihren Augen würde ein Elternurlaub eine flexiblere und modernere Massnahme zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie darstellen.

Die Kommission schickt den Vorentwurf mit dem erläuternden Bericht bis am 2. März 2019 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können über die folgenden Internetseiten abgerufen werden:

https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#PK oder

https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk/berichte-vernehmlassungen-sgk