Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hält mit 13 zu 12 Stimmen an ihrer Haltung fest, den Kredit für den ballistischen Körperschutz nicht zu kürzen und die Vollausrüstung sicherzustellen. Damit lehnt sie auch den vom Ständerat in der Herbstsession beschlossenen Kompromissvorschlag ab.

Die Armeebotschaft 2018 (18.022) befindet sich in der Differenzbereinigung. Umstritten ist der Kredit für den ballistischen Körperschutz, der Teil des Rüstungsprogramms 2018 ist. Die Kommissionsmehrheit will am Beschluss festhalten, den vollen Betrag von 199,2 Millionen zu sprechen. Für sie überwiegt die Notwendigkeit, jedem einzelnen Armeeangehörigen (AdA) einen angemessenen Körperschutz zu gewährleisten. Zudem sei der Grundsatz der Vollausrüstung zu respektieren und die maximale Flexibilität bei der Verwendung der Schutzwesten zu wahren. Dies umso mehr, weil die Armee mit der neusten Reform weiter verkleinert wurde und im Krisenfall kaum mehr zusätzliche Schutzwesten beschafft werden könnten.

Zwei Minderheiten beantragen Kürzungen. Ein Antrag wollte den Kredit für den ballistischen Körperschutz halbieren, wie ursprünglich vom Ständerat beschlossen. Gemäss dieser Minderheit könne mit keinem realistischen Bedrohungsszenario gerechtfertigt werden, weshalb die gesamte Truppe gleichzeitig mit Schutzwesten ausgestattet werden müsse. Zudem handle es sich bei den Schutzwesten um Korpsmaterial, das nur für den Einsatz abgegeben werde. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Eine weitere Minderheit beantragte, dem in der Herbstsession vom Ständerat beschlossenen Kompromissvorschlag zuzustimmen. Der Vorteil dieser Kreditkürzung um 29.2 Millionen erlaube, dass sämtliche sich im Einsatz befindenden AdA mit einer Schutzweste ausgerüstet werden könnten. Es würde einzig auf die 15'000 Schutzwesten umfassende Umlaufreserve verzichtet, was vertretbar und mit dem Einsatzkonzept der Armee im Einklang stehe. Dieser Antrag wurde mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt.

Die Differenzbereinigung ist für die Wintersession vorgesehen.

Sicherheit an Sportveranstaltungen

Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt die SiK-N ihrem Rat, das Übereinkommen des Europarates über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen zu genehmigen (18.059). Die Kommissionsmehrheit befürwortet eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit, weil namentlich Hooliganismus auch ein internationales Problem darstellt. Zudem begrüsst die Mehrheit, dass das Übereinkommen neben Sicherheits- und Schutzmassnahmen auch auf präventive Massnahmen zur Verhinderung von Gewalt setzt. So werde die Schweiz insbesondere davon profitieren können, dass künftig weitere Staaten ebenfalls Ausreisebeschränkungen verfügen können. Die Minderheit lehnt das neue Übereinkommen ab. Dieses entwickle sich in eine falsche Richtung. Statt auf Deeskalation zu setzen, müssten Hooligans mit aller Härte des Gesetzes angefasst werden. Bei offenen Grenzen seien Ausreisebeschränkungen überdies nutzlos.  

Einstimmig spricht sich die SiK-N hingegen für das Abkommen mit Bulgarien über die polizeiliche Zusammenarbeit (18.058) aus. Die Kommission befürwortet die Intensivierung der Zusammenarbeit, zumal dadurch insbesondere der polizeiliche Informationsaustausch beschleunigt und die Ermittlungsarbeit gestärkt werden können, was zur inneren Sicherheit der Schweiz beiträgt. Weiter ergänzt das Abkommen mit Bulgarien das bereits bestehende Vertragsnetz der Schweizer Polizei mit den Staaten in Südosteuropa.

Überdies behandelte die SiK-N zwei Parlamentarische Initiativen (Pa.Iv). Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, der Pa.Iv. Vogt 17.474 keine Folge zu geben. Diese Initiative will die Bundesverfassung dahingehend ändern, dass die Militärdienstpflicht den Bestand der Armee sichert und gleichzeitig das freie Wahlrecht zugunsten des zivilen Ersatzdienstes abgeschafft wird. Die Mehrheit der Kommission erachtet eine solche Verfassungsänderung als unangemessen und möchte Massnahmen zur Änderung des Zivildienstgesetzes im Rahmen der entsprechenden Vorlage des Bundesrates erörtern, die nächstens dem Parlament unterbreitet wird. Die Minderheit hingegen sieht dringenden und umfassenden Handlungsbedarf.

Mit 15 zu 9 Stimmen beschloss die SiK-N zudem, ihrem Rat zu beantragen auch der Pa.Iv. Addor 17.485 keine Folge zu geben. Die Initiative will im Militärgesetz präzisieren, dass allein evangelisch-reformierte, römisch-katholische und christkatholische Seelsorger/Innen mit der Seelsorge in der Armee betraut werden können. Die Kommissionsmehrheit sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Überdies verweist sie insbesondere auf das verfassungsmässige Recht der Glaubensfreiheit und unterstreicht, dass Angehörige der Armee (AdA) ungeachtet ihres Glaubens das Recht auf seelsorgerische Betreuung durch die Armeeseelsorge hätten. Die Minderheit verweist auf die Zunahme muslimischer AdA, mögliche damit verbundene zukünftige Probleme sowie auf die aus ihrer Sicht lückenhafte gesetzliche Grundlage. Um Klarheit zu schaffen, brauche es eine Gesetzesänderung.

Der Nationalrat wird die erwähnten Geschäfte voraussichtlich in der Wintersession behandeln.

Schliesslich lehnte die SiK-N mit 16 zu 9 Stimmen einen Antrag ab, an der nächsten Sitzung Anhörungen zu den sicherheitsrelevanten Aspekten des UNO-Migrationspakts durchzuführen.

Die Kommission hat am 29./30. Oktober 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Werner Salzmann (SVP, BE) und in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, in Bern getagt.