Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) stimmt dem Einsatz der Armee zur Unterstützung des Kantons Bern und der Stadt Zürich beim Schutz ausländischer Vertretungen auch im Jahre 2019 zu. Sie wünscht aber, dass dieser Schutz in Zukunft vollumfänglich von den betroffenen Kantonen und Städten gewährleistet wird.

Die Kommission beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen (18.028) zuzustimmen. Die SiK-S unterstützt zwar grundsätzlich die Vorlage, zeigt sich aber erstaunt darüber, dass der Kanton Bern und die Stadt Zürich so viel Zeit brauchen, um das benötigte zivile Personal zu rekrutieren und auszubilden, während andere Kantone diesen Prozess bereits abgeschlossen haben. Die Kommission führt dies auf eine zurückhaltende Planung zurück und wünscht sich, dass der Schutz der – völkerrechtlich geschützten – ausländischen Vertretungen in Zukunft vollumfänglich von den Kantonen und Städten, in denen sie liegen, gewährleistet wird.

Der Nationalrat hat die Vorlage bereits in der Herbstsession angenommen.

Neues Kampfflugzeug

Die Kommission beantragt mit Stichentscheid des Präsidenten (6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung), die Motion 17.3604 der Bürgerlich-Demokratischen Partei abzulehnen. Diese will den Bundesrat beauftragen, dem Stimmvolk raschestmöglich die Grundsatzfrage der Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen zu stellen. Die Beschaffung sei ausserdem losgelöst von der Typenfrage zu entscheiden und habe im Rahmen des Armeebudgets zu erfolgen. In den Augen der Kommissionsmehrheit ist die Motion obsolet geworden, da der Bundesrat bereits vorgesehen hat, dem Parlament vor Ende 2018 einen Planungsbeschluss zu unterbreiten, der dem Referendum untersteht. Die Minderheit unterstützt das Motionsanliegen und ist der Meinung, dass die Annahme der Motion den Bundesrat in seinem Vorgehen bestärken würde. Die gesamte Kommission hält fest, dass sie die Zweckmässigkeit und den Inhalt des Planungsbeschlusses vertieft prüfen wird, sobald der Bundesrat den Entwurf zuhanden des Parlaments verabschiedet hat.

Bundesgarantien und Pflichtlagerdarlehen

Die Kommission beantragt einstimmig, den Verpflichtungskredit für die Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen (18.072) zu genehmigen. Die Kommission hält es für sinnvoll, dass der Bund Unternehmen, die Pflichtlager halten müssen, unterstützt, indem er den Gläubigerbanken Bundesgarantien für die Pflichtlagerdarlehen gewährt. In den Augen der Kommission sind diese Garantien nicht problematisch, da der Gegenwert jederzeit durch die Veräusserung der gelagerten Güter aktiviert werden kann.

All diese Geschäfte kommen in der Wintersession 2018 in den Ständerat.

Die Kommission hat am 22. und 23. Oktober 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Josef Dittli (FDP, UR) und teilweise im Beisein von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des VBS, in Bern getagt.