Die Kommission hat sich zum Globalen
Vertrag für sichere, geordnete und geregelte Migration (GCM) konsultieren
lassen. Sie hat dem Bundesrat mit 15 zu 9 Stimmen die Empfehlung abgegeben,
diesem Pakt an der Konferenz vom 10./11. Dezember in Marokko nicht zuzustimmen.
Die Kommission ist sich bewusst, dass es sich bei diesem Pakt um eine nicht
rechtlich verbindliche Absichtserklärung handelt. Trotzdem sollte sich die
Schweiz nicht international für Zielsetzungen einsetzen, die in Widerspruch zu
schweizerischem Recht treten könnten. Dies schadet einer kohärenten
schweizerischen Migrationspolitik.
Bereits an der letzten Sitzung hat die
Kommission eine Motion (18.4093 n) beschlossen, welche den Bundesrat
beauftragt, dem UNO-Migrationspakt nicht wie beabsichtigt zuzustimmen, sondern
dem Parlament den Antrag auf Zustimmung in Form eines Bundesbeschlusses zu
unterbreiten. Damit soll ermöglicht werden, dass sich die Bundesversammlung zu
diesem Pakt äussern kann.
Die Minderheit der Kommission ist der
Ansicht, dass die Migrationsproblematik nur im internationalen Kontext sinnvoll
angegangen werden kann, so dass eine Zusammenarbeit auch Interesse der Schweiz
ist.
Keine Reform der Altersvorsorge von Bundesräten
Die Kommission lehnt mit 16 zu 8 Stimmen
bei einer Enthaltung eine parlamentarische Initiative ab, die zum Ziel hat, die
Ruhegehaltsregelung für Bundesräte zu reformieren (17.477 n Pa.Iv. Moderne
Altersvorsorge für unsere Bundesräte). Das geltende Recht sieht vor, dass
ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte ein Ruhegehalt in der Höhe von 223’917
Franken im Jahr erhalten. Erzielt eine ehemalige Magistratsperson ein Erwerbs-
oder Ersatzeinkommen, das zusammen mit dem Ruhegehalt die Jahresbesoldung eines
amtierenden Bundesrates übersteigt, wird das Ruhegehalt um den Mehrbetrag
gekürzt.
Die Initiative von Nationalrat Thomas
Burgherr (SVP/AG) möchte diese Ruhegehaltsregelung durch eine neue Regelung für
eine berufliche Vorsorge ersetzen oder zumindest erreichen, dass das Ruhegehalt
von ehemaligen Magistratspersonen gekürzt wird. Die Kommission will keine
Anpassungen vornehmen und hält an der bestehenden Regelung fest. Sie begründet
ihren Entscheid damit, dass Magistratspersonen ihren Rücktrittsentscheid
unabhängig von finanziellen Überlegungen betreffend die Altersvorsorge treffen
sollen.
Eine Kommissionsminderheit ist der Ansicht,
dass der Bundesrat mit gutem Vorbild vorangehen und Kürzungen in der
Altersvorsorge in Kauf nehmen sollte.
Die Kommission sprach sich aber mit 15 zu 9
Stimmen bei einer Enthaltung für die Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative
(18.463 n) aus, welche die Schaffung gesetzlicher Grundlagen fordert, damit
Mitglieder des Bundesrates nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt keine bezahlten
Mandate in Unternehmen annehmen dürfen, die einen engen Bezug zum Departement
des früheren Bundesratmitglieds haben.
Kantone sollen bei der Ausgestaltung ihres Wahlrechts
nicht völlig frei sein
Nachdem der Nationalrat am 19. September
2018 entgegen dem Antrag der SPK auf die Vorlage zur Umsetzung der
Standesinitiativen Zug und Uri mit 93 zu 90 Stimmen eingetreten ist, hatte die
Kommission nun die Detailberatung der Vorlage vorzunehmen (14.307 Kt.Iv. ZG.
Wiederherstellung der Souveränität der Kantone bei Wahlfragen. Änderung der
Bundesverfassung / 14.316 Kt.Iv. UR. Souveränität bei Wahlfragen). Gemäss der
Vorlage des Ständerates soll in der Verfassung neu verankert werden, dass die
Kantone in der Ausgestaltung der Verfahren zur Wahl ihrer Behörden und zur
Festlegung der Wahlkreise völlig frei sind. Die Kommission ist jedoch der
Ansicht, dass die Wahlkreise so eingeteilt werden müssen, dass sie dem
Erfordernis der Stimmrechtsgleichheit genügen. Sie spricht sich deshalb mit 14
zu 11 Stimmen dafür aus, den Satz aus der Vorlage zu streichen, wonach die
Kantone in der Festlegung ihrer Wahlkreise und spezieller Wahlrechtsregelungen
frei sind. Hingegen sollen die Kantone sich frei für den Majorz, den Proporz
oder ein Mischsystem entscheiden, so wie es die Vorlage des Ständerates
vorsieht.
Die Minderheit spricht sich für die Vorlage
in der Version des Ständerates aus. Nur mit dieser Formulierung sei die
Souveränität der Kantone in der Ausgestaltung ihrer Wahlverfahren
gewährleistet. Das Bundesgericht sollte den Kantonen keine Vorgaben zur Grösse
ihrer Wahlkreise machen können.
Die Kommission tagte am 1./2. November 2018
unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO) in Bern.