Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates spricht sich dagegen aus, dass der Bundesrat im Dezember in Marokko die Zustimmung zum UNO-Migrationspakt bekundet.

Die Kommission hat sich zum Globalen Vertrag für sichere, geordnete und geregelte Migration (GCM) konsultieren lassen. Sie hat dem Bundesrat mit 15 zu 9 Stimmen die Empfehlung abgegeben, diesem Pakt an der Konferenz vom 10./11. Dezember in Marokko nicht zuzustimmen. Die Kommission ist sich bewusst, dass es sich bei diesem Pakt um eine nicht rechtlich verbindliche Absichtserklärung handelt. Trotzdem sollte sich die Schweiz nicht international für Zielsetzungen einsetzen, die in Widerspruch zu schweizerischem Recht treten könnten. Dies schadet einer kohärenten schweizerischen Migrationspolitik.

Bereits an der letzten Sitzung hat die Kommission eine Motion (18.4093 n) beschlossen, welche den Bundesrat beauftragt, dem UNO-Migrationspakt nicht wie beabsichtigt zuzustimmen, sondern dem Parlament den Antrag auf Zustimmung in Form eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten. Damit soll ermöglicht werden, dass sich die Bundesversammlung zu diesem Pakt äussern kann.

Die Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Migrationsproblematik nur im internationalen Kontext sinnvoll angegangen werden kann, so dass eine Zusammenarbeit auch Interesse der Schweiz ist.

Keine Reform der Altersvorsorge von Bundesräten

Die Kommission lehnt mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung eine parlamentarische Initiative ab, die zum Ziel hat, die Ruhegehaltsregelung für Bundesräte zu reformieren (17.477 n Pa.Iv. Moderne Altersvorsorge für unsere Bundesräte). Das geltende Recht sieht vor, dass ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte ein Ruhegehalt in der Höhe von 223’917 Franken im Jahr erhalten. Erzielt eine ehemalige Magistratsperson ein Erwerbs- oder Ersatzeinkommen, das zusammen mit dem Ruhegehalt die Jahresbesoldung eines amtierenden Bundesrates übersteigt, wird das Ruhegehalt um den Mehrbetrag gekürzt.

Die Initiative von Nationalrat Thomas Burgherr (SVP/AG) möchte diese Ruhegehaltsregelung durch eine neue Regelung für eine berufliche Vorsorge ersetzen oder zumindest erreichen, dass das Ruhegehalt von ehemaligen Magistratspersonen gekürzt wird. Die Kommission will keine Anpassungen vornehmen und hält an der bestehenden Regelung fest. Sie begründet ihren Entscheid damit, dass Magistratspersonen ihren Rücktrittsentscheid unabhängig von finanziellen Überlegungen betreffend die Altersvorsorge treffen sollen.

Eine Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass der Bundesrat mit gutem Vorbild vorangehen und Kürzungen in der Altersvorsorge in Kauf nehmen sollte.

Die Kommission sprach sich aber mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung für die Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative (18.463 n) aus, welche die Schaffung gesetzlicher Grundlagen fordert, damit Mitglieder des Bundesrates nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt keine bezahlten Mandate in Unternehmen annehmen dürfen, die einen engen Bezug zum Departement des früheren Bundesratmitglieds haben.

Kantone sollen bei der Ausgestaltung ihres Wahlrechts nicht völlig frei sein

Nachdem der Nationalrat am 19. September 2018 entgegen dem Antrag der SPK auf die Vorlage zur Umsetzung der Standesinitiativen Zug und Uri mit 93 zu 90 Stimmen eingetreten ist, hatte die Kommission nun die Detailberatung der Vorlage vorzunehmen (14.307 Kt.Iv. ZG. Wiederherstellung der Souveränität der Kantone bei Wahlfragen. Änderung der Bundesverfassung / 14.316 Kt.Iv. UR. Souveränität bei Wahlfragen). Gemäss der Vorlage des Ständerates soll in der Verfassung neu verankert werden, dass die Kantone in der Ausgestaltung der Verfahren zur Wahl ihrer Behörden und zur Festlegung der Wahlkreise völlig frei sind. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass die Wahlkreise so eingeteilt werden müssen, dass sie dem Erfordernis der Stimmrechtsgleichheit genügen. Sie spricht sich deshalb mit 14 zu 11 Stimmen dafür aus, den Satz aus der Vorlage zu streichen, wonach die Kantone in der Festlegung ihrer Wahlkreise und spezieller Wahlrechtsregelungen frei sind. Hingegen sollen die Kantone sich frei für den Majorz, den Proporz oder ein Mischsystem entscheiden, so wie es die Vorlage des Ständerates vorsieht.

Die Minderheit spricht sich für die Vorlage in der Version des Ständerates aus. Nur mit dieser Formulierung sei die Souveränität der Kantone in der Ausgestaltung ihrer Wahlverfahren gewährleistet. Das Bundesgericht sollte den Kantonen keine Vorgaben zur Grösse ihrer Wahlkreise machen können.

Die Kommission tagte am 1./2. November 2018 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO) in Bern.