Die Kommission hat mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung der Initiative Caroni 24.427 Folge gegeben. Diese verlangt, dass die Schweizer Richterinnen und Richter für den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) vom Parlament und nicht vom Bundesrat vorgeschlagen werden. Auch wenn der Bundesrat im aktuellen Auswahlverfahren nie vom gemeinsamen Vorschlag der Delegation beim Europarat und der Gerichtskommission abgewichen ist, ist die Kommission der Auffassung, dass die vorgeschlagene Änderung die Legitimität des Verfahrens, das somit vollständig in den Händen des Parlaments läge, weiter stärken würde.
Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) beantragten den Kommissionen für Rechtsfragen in ihrem Bericht vom 20. September 2022 über die Planung und den Aufbau der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts (BBl 2022 2429), eine Revision der Rechtsgrundlagen für die Organisation des in Bellinzona ansässigen BStGer an die Hand zu nehmen mit dem Ziel, ein unabhängiges Berufungs- oder Rechtsmittelgericht als zweite Instanz zu schaffen. Die RK-S entschied vor diesem Hintergrund, ihre Auswärtssitzung im Tessin abzuhalten, um sich vor Ort eingehender über den Sachverhalt zu informieren. Nach einer Besichtigung der Räumlichkeiten des Bundesstrafgerichts ist die Kommission mit einem Teil des Gerichtspersonals zusammengekommen und hat eine Delegation des Gerichts angehört. Auf der Grundlage der erhaltenen Informationen kommt sie zum Schluss, dass die Organisation des BStGer tatsächlich überdacht werden muss, um die Unabhängigkeit und die Effizienz der eidgenössischen Strafrechtsinstanzen zu stärken. In diesem Sinne hat sie mit 9 zu 3 Stimmen beschlossen, diese Arbeiten nicht mittels Kommissionsinitiative, sondern mittels Motion anzugehen. Einstimmig hat sie sodann entschieden, den Bundesrat mit einer Motion zu beauftragen, die erforderlichen Gesetzesänderungen vorzubereiten und dabei die vom BStGer bereits vorgenommenen Planungs- und Konzeptionsarbeiten zu berücksichtigen. Der Ständerat wird sich in der Wintersession mit dieser Motion (25.4395) befassen.
Die Kommission hat ihre Sitzung in Bellinzona zudem dazu genutzt, Delegationen des BStGer und der anderen erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichte zur parlamentarischen Initiative 25.401 anzuhören, mit welcher die GPK die Einführung eines Disziplinarsystems für die Richterinnen und Richter anregt. Sie wird ihre Arbeiten an einer der nächsten Sitzungen mit einer Anhörung der Verwaltungskommission des Bundesgerichts fortsetzen.
Die Kommission hat sich ausserdem erneut mit der anhaltenden Überlastung der Strafjustiz befasst. Sie liess sich dabei von einer Vertretung der Kantonalen Konferenz der Justizdirektorinnen und Justizdirektoren (KKJPD) über den Stand und die Zielsetzung des Projekts zur Analyse der Ursachen informieren. Die Kommission begrüsst es, dass dieses Projekt ergebnisoffen angelegt ist. Sie erachtet es als wichtig, dass die Kantone dabei auch ihre eigenen Handlungsspielräume prüfen, bevor allfällige Massnahmen des Bundes in Betracht gezogen werden. Aus Sicht der Kommission soll das Projekt nun zügig vorangetrieben werden.
Für eine breite Nutzung der elektronischen Überwachung
Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung ihres Postulats 16.3632, in dem dieser das «Electronic Monitoring» evaluiert hat. Anschliessend hat sie oppositionslos beschlossen, ihrem Rat zu beantragen, der Initiative Fehr Düsel 24.430 keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass das Gericht bei teilbedingten Strafen bei der Anordnung der elektronischen Überwachung die Gesamtdauer der Strafe berücksichtigt und nicht nur den vollziehbaren Teil. Die Kommission erachtet es hingegen als sinnvoll, die Nutzung der elektronischen Überwachung bestmöglich zu fördern, da diese ein wirksames und kostengünstiges Vollzugsinstrument darstellt. Sie folgt damit der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichts und stellt sich gegen den knappen Beschluss des Nationalrates (94/93/5). Der Ständerat berät dieses Geschäft in der Wintersession.
Weitere Geschäfte
- Die Kommission hat die letzte Differenz zur Vorlage 25.027 «Strafgesetzbuch (Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe). Änderung» beraten. Mit 7 zu 4 Stimmen bekräftigt sie ihren Beschluss, wonach die neue Regelung – die die erste Prüfung der bedingten Entlassung bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe von 15 auf 17 Jahre Strafvollzug erhöht – auch für bereits im Vollzug befindliche Personen gelten soll. Sie beantragt ihrem Rat daher, die vom Nationalrat eingefügte Übergangsbestimmung zu streichen. Eine Minderheit beantragt, dem Nationalrat zu folgen.
- Weiter beantragt die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen, der Standesinitiative des Kantons Tessin 24.318 «Kündigungsschutz für Adoptivmütter» keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Die Kommission hat am 20. und 21. Oktober 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Jositsch (S, ZH) in Bellinzona getagt. Sie ist vom Präsidenten des BStGer, Alberto Fabbri, empfangen und von der Regierung des Kantons Tessin unter der Leitung von deren Präsidenten Norman Gobbi zum Abendessen eingeladen worden.