Nachdem die APK-N an ihrer Sitzung vom 4./5. April 2016 auf alle Vorlagen eingetreten war und dabei zwei Rückweisungsanträge verwarf, widmete sie sich heute der Detailberatung.
In Abwägung der aussen- und entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Schweiz wie auch der finanziellen Lage des Bundeshaushalts folgt die Mehrheit der Kommission dem Antrag des Bundesrates. Dieser schlägt vor, für die Jahre 2017 bis 2020 0,48% des Bruttonationaleinkommens (BNE) für die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) aufzuwenden, was 11,11 Milliarden Franken entspricht. Die Frage, welchen BNE-Anteil die internationale Zusammenarbeit der Schweiz in den kommenden Jahren erreichen soll, stand denn auch im Zentrum der Kommissionsdebatte. Sowohl Anträge, welche eine Erhöhung der Entwicklungshilfe forderten, um das von der UNO festgelegte Ziel von 0,7% zu erreichen oder sich ihm weiter anzunähern, als auch Kürzungsanträge fanden in der Kommission keine Mehrheit.
Ebenfalls debattiert wurde die Frage, inwieweit Asylkosten als Teil der öffentlichen Entwicklungshilfe ausgewiesen werden sollen. Ein Antrag, sämtliche Kosten des Asylwesens in die Berechnung des Prozentsatzes der APD einzubeziehen, wurde mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Ferner hat die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, dass die Programme und Projekte der Schweizer Entwicklungshilfe, wenn immer möglich, Elemente der Migrationspolitik aufnehmen sollen. Ausserdem verlangt die APK-N, dass das Parlament alle zwei Jahre über die Zielerreichung und die Wirksamkeit der in der APD ergriffenen Massnahmen informiert wird (mit 15 zu 9 Stimmen). Abgelehnt wurden Anträge zu einer schrittweisen Aufstockung der APD auf 0,7% bis 2024, zur Festlegung des Anteils der bilateralen Zusammenarbeit auf mindestens 60%, zu eigenen Kommunikationsmitteln der DEZA und des SECO in Bezug auf die schweizerische Entwicklungspolitik sowie zur Konditionalität, dass Mittel aus den Krediten nur ausbezahlt werden, wenn das Empfängerland in asyl- und migrationspolitischen Belangen im Grundsatz mit der Schweiz kooperiert.
Schliesslich hat die Kommission das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas mit 15 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen gutgeheissen. Ein Rückweisungsantrag, welcher den Bundesrat beauftragt, dieses Anliegen auf multinationaler Ebene anzugehen, wurde mit 14 zu Stimmen 4 bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Weitere Geschäfte
Im Übrigen hat die Kommission anlässlich ihrer Sitzung der vorläufigen Anwendung der geänderten LIX-Liste des WTO-Informationstechnologieabkommens zugestimmt und eine Reihe von Berichten zur Kenntnis genommen.