Die APK-N hat sich mit 11 zu 0 Stimmen bei 13 Enthaltungen für den Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Georgien ausgesprochen. Im Zentrum der Debatte standen staatsrechtliche Überlegungen zur Praxis des fakultativen Referendums bei Staatsverträgen.

​Die Kommission teilt die Absicht des Bundesrates, mit dem Abschluss dieses Abkommens Georgien bei der Durchführung von Wirtschaftsreformen zu unterstützten und die Integration des Landes in die Strukturen der Wirtschaftszusammenarbeit fortzusetzen. Nicht einverstanden ist die Kommission hingegen mit der Absicht des Bundesrates, künftige vergleichbare Freihandelsabkommen nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Sie folgt dem Beschluss des Ständerates, den Artikel 2 des Bundesbeschlusses zu streichen, mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die APK-N ist der Ansicht, dass die Frage nach einer solchen Delegationsnorm in einem separaten Erlassentwurf behandelt werden soll. Ausserdem hat die Kommission mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, das Abkommen mit Georgien entsprechend der bisherigen Praxis nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt wurde ein Antrag, welcher ein zivilgesellschaftliches Forum schaffen wollte, mit dem Ziel, die Berichterstattung über die Umsetzung der Nachhaltigkeitsbestimmungen zu gewährleisten.

Europapolitische Aktualitäten

Die Kommission diskutierte mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, Bundesrat Didier Burkhalter, über die Prioritäten und die Agenda in Bezug auf die Beziehungen mit der Europäischen Union (EU), die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 festgelegt hatte.

Der Kommission wurde dargelegt, dass der Bundesrat den bilateralen Weg festigen und weiterentwickeln möchte und die institutionellen Fragen zu klären beabsichtigt, um die bilateralen Beziehungen im Bereich des Marktzugangs weiter auszubauen. Die APK-N nahm zudem Kenntnis von den wichtigsten Bereichen, in denen Verhandlungsbedarf besteht, sowie von den Dossiers, die von beiderseitigem Interesse sind und deblockiert werden sollten. Auch über einen neuen Kohäsionsbeitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU wurde diskutiert. Die Kommission nahm Kenntnis davon, dass dieser Beitrag eine autonome Massnahme der Schweiz darstellt. Zu guter Letzt wurden auch der Europadialog mit den Kantonen, der Ausgang der jüngsten Parlamentswahlen im Vereinigten Königreich, der eine Zeit der Unsicherheit für die Beziehungen des Landes mit der EU einläutet, und der Stand der Beziehungen der Schweiz zum Vereinigten Königreich erörtert.

Weitere Beschlüsse

Die APK-N beantragt ihrem Rat mit 13 zu 11 Stimmen die Motion Nationalrat (Imark). Die Verwendung von Steuergeldern für Rassismus, Antisemitismus und Hetze konsequent unterbinden (16.3289 n) in der vom Ständerat beschlossenen Fassung anzunehmen.

Ausserdem beschloss die Kommission mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Motion (17.3626 n) einzureichen, die den Bundesrat beauftragt, die Postverordnung so zu ändern, dass die Auslandschweizerinnen und -schweizer zu ähnlichen Konditionen wie in der Schweiz Zugang zu den Dienstleistungen von PostFinance haben. Die APK-N ist der Auffassung, dass PostFinance als 100-prozentige Tochter der Post, deren Alleinaktionär der Bund ist, eine besondere Verantwortung gegenüber den Auslandschweizerinnen und -schweizern hat.

Ferner befasste sich die Kommission mit der Kontrolle islamistischer Gruppierungen durch internationale Organisationen und einem entsprechenden Antrag auf eine Kommissionsmotion. Dieser wurde mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen und insbesondere der Begründung abgelehnt, dass für die Überwachung der in der Schweiz aktiven Gruppierungen die Schweizer Behörden zuständig seien.