Der Bundesrat hatte sich an seiner Sitzung vom 15. August 2018 mit der Haltung zum Kernwaffenverbotsvertrag beschäftigt und beschlossen, dass die Schweiz den 2017 in der UNO verhandelten Vertrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht unterzeichnet. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates wurde nun zu dieser Haltung des Bundesrates konsultiert und fordert mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine unverzügliche Unterzeichnung und Ratifikation des Vertrags.

​An ihrer Sitzung vom 13./14. Februar 2017 (vgl. Medienmitteilung) hiess die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) das Verhandlungsmandat der Schweizer Delegation für die UNO-Konferenz für die Aushandlung eines völkerrechtlichen Verbots von Nuklearwaffen mit 16 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen gut. Eineinhalb Jahre später wurde die APK-N nun zum Beschluss des Bundesrates vom 15. August 2018 konsultiert und bestätigte dabei ihre Stellungnahme von 2017: Sie fordert mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine unverzügliche Unterzeichnung und Ratifikation des Kernwaffenverbotsvertrags (TPNW).

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass humanitäre, völkerrechtliche und friedenspolitische Gründe klar für einen Beitritt der Schweiz zum TPNW sprechen. In ihren Augen ist der heutige Entscheid auch ein Beleg für eine konsequente Haltung des Parlaments, die sich – nebst der Stellungnahme der APK-N zu Verhandlungsmandat im Februar 2017 – in der Annahme der Motion 17.4241 Den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen und ratifizieren durch den Nationalrat anlässlich der Sommersession 2018 wiederspiegelt. Den Kommissionsbeschluss sieht die Mehrheit als ein deutliches Zeichen für die nukleare Abrüstung und für eine Welt ohne Kernwaffen, unterstreicht jedoch gleichzeitig, dass dieser nicht als Stigmatisierung von Kernwaffenbesitzer oder der mit Kernwaffenstaaten verbündeten Ländern zu verstehen sei.

Die Kommissionsminderheit ist hingegen der Auffassung, dass das verfassungsrechtliche Prinzip der Neutralität eine Ratifikation dieses Vertrags ausschliesst. Auch ist sie der Ansicht, dass der TPNW im gegenwärtigen internationalen Kontext Risiken birgt für die sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz.

Internationale Aktualitäten

Die APK-N hat erneut eine Standortbestimmung zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) vorgenommen. Sie hat Kenntnis genommen von den Entwicklungen in den offenen Dossiers zwischen der Schweiz und der EU sowie von den jüngsten Beschlüssen des Bundesrates. Zur Sprache kamen insbesondere der Stand der Verhandlungen für ein institutionelles Abkommen mit der EU sowie die Gewährung eines zweiten Beitrags der Schweiz an die erweiterte EU.

Ausserdem hat die Kommission eine erste Diskussion über den UNO-Migrationspakt geführt, welcher im Dezember 2018 an einer Konferenz in Marokko verabschiedet werden soll. Die APK-N wird sich an ihrer Sitzung vom 5. und 6. November 2018 im Rahmen einer formellen Konsultation mit dem Beschluss des Bundesrates, dem Migrationspakt zuzustimmen (siehe Medienmitteilung), befassen.

Weitere Themen

Die Kommission hat in Anwesenheit von Bundesrat Ignazio Cassis und Vertretern des EDA und des WBF eine Aussprache zu der vom Bundesrat geplanten Revision der Kriegsmaterialverordnung geführt und sich insbesondere mit deren aussenpolitischen Implikationen befasst. Im Zentrum der Debatte stand der Zielkonflikt zwischen sicherheitspolitischen Interessen und den aussenpolitischen Grundsätzen der Schweiz.

Des Weiteren wurde die APK-N zum Verhandlungsmandat des Bundesrates für die 24. UN-Klimakonferenz konsultiert, welche im Dezember in Katowice, Polen, stattfinden wird. Ziel der Konferenz ist es, Umsetzungsrichtlinien zum Klimaübereinkommen von Paris zu beschliessen. Die Kommission hat vom Mandat für die Schweizer Delegation im zustimmenden Sinne Kenntnis genommen.