Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021–2024 (20.033) zu Ende beraten. Sie ist mit 18 zu 6 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat wurde mit 19 zu 6 Stimmen abgelehnt. Die Kommission beantragt gegenüber dem Entwurf des Bundesrats eine moderate Erhöhung der Rahmenkredite um 241 Millionen Franken. Ziel ist es, bis 2024 eine APD-Quote von 0,5 Prozent des BNE zu erreichen.

Mit der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2021–2024 legt der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe sowie der Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit fest. Die APK-N ist der Ansicht, dass gerade in Krisenzeiten eine starke internationale Zusammenarbeit sowie effektive und zielgerichtete humanitäre Hilfe unerlässlich sind.

Im Lauf der Beratungen stand angesichts der schwierig zu prognostizierenden Wirtschaftsentwicklung sowie des krisenbedingt hohen Bedürfnisses nach Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe insbesondere die angemessene Höhe der Rahmenkredite zur Diskussion. Nach eingehenden Debatten hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen eine Erhöhung der Rahmenkredite um 241 Millionen Franken gegenüber dem Entwurf des Bundesrates beschlossen. Die zusätzlichen 241 Millionen Franken entsprechen dem Gesamtbetrag einer progressiven Erhöhung, mittels der bis 2024 eine APD-Quote von 0,5 Prozent des BNE erreicht werden soll. Verschiedene Minderheiten beantragen Kürzungen oder weitergehende Erhöhungen der Rahmenkredite. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 19 zu 6 Stimmen angenommen.

Anlässlich der Behandlung der Strategie zur internationalen Zusammenarbeit hat die Kommission entschieden zwei Kommissionsvorstösse einzureichen. Mittels einer Motion (12 zu 11 Stimmen, 1 Enthaltung) soll der Bundesrat beauftragt werden, weiterhin einen Beitrag zur Förderung von Menschenrechten, guter Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit in ausgewählten Staaten Zentralamerikas und der Karibik zu leisten. Weiter wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein Postulat verabschiedet, welches beim Bundesrat einen Bericht über die Massnahmen zur Eindämmung von Zoonosen sowie zur Bekämpfung derer Ursachen in Auftrag gibt.

Information zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Die Kommission wurde im Rahmen einer Konsultation von Bundesrat Ueli Maurer umfassend zu den neusten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft informiert. Da die Bekämpfung der ungerechtfertigten Steuervermeidung internationaler Konzerne zu einem zentralen Anliegen der internationalen Staatengemeinschaft geworden war, leitete die OECD zusammen mit der G20 im Jahr 2013 ein Projekt zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung – kurz BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) – ein. Die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft wurden als einer der Hauptschwerpunkte von BEPS identifiziert. Die Kommission wird die Arbeiten im Rahmen der OECD und der G20 weiterhin aufmerksam verfolgen und sich vom Bundesrat über die Position der Schweiz sowie die voraussichtlichen steuerlichen Konsequenzen informieren lassen.

Freihandelsverhandlungen mit Thailand und Moldova

Die Kommission wurde zu den Verhandlungsmandaten des Bundesrates für die Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Moldova sowie Thailand konsultiert. Die Kommission unterstützt das Mandat für Verhandlungen mit Thailand mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung. Das Verhandlungsmandat betreffend Moldova wurde ohne Gegenstimme unterstützt.

Nachtragskredite für humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit

Am 30. April hat der Bundesrat entschieden, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ein zinsloses Darlehen von insgesamt 200 Millionen Franken zu gewähren und mit 25 Millionen einen IWF-Katastrophenfonds zu unterstützen. Mit weiteren 175 Millionen sollen international aktive Organisationen und die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Covid-19 gestärkt werden. Die APK-N hat sich mit den entsprechenden Nachtragskrediten (20.042) befasst und einen Mitbericht an die Finanzkommission verabschiedet. Im Rahmen der Behandlung wurden sämtliche Anträge auf Kürzung und Erhöhung der Kredite abgelehnt.