Die Kommission weist darauf hin, dass die Schweiz vom Export abhängig ist und der Abschluss eines Freihandelsabkommens mit dem bevölkerungsreichsten Land der Welt die Schweizer Exporte nach Indien wettbewerbsfähiger machen und gleichzeitig den Zugang der Schweiz zu diversifizierten Märkten verbessern wird.
Diskutiert wurde vor allem über ausländische Direktinvestitionen als Mittel zur Förderung von Wirtschaftswachstum, Innovation und ökologischem Wandel nach Artikel 7.1 des Freihandelsabkommens sowie über die Auswirkungen dieser Investitionen auf Umwelt und Klima. Thematisiert wurden auch der Handel mit Kriegsmaterial und die diesbezügliche Kontrolle.
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Ein Ordnungsantrag, der verlangte, dass der Bundesrat in einer Zusatzbotschaft diese beiden Aspekte klärt und die Detailberatung somit auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird, wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Vertragsparteien solide Verpflichtungen in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung eingegangen sind und dass deren Säulen – wirtschaftliche Entwicklung, soziale Entwicklung und Umweltschutz – klar im Abkommen verankert sind. Die Minderheit wiederum ist der Ansicht, dass diese Investitionen starke Auswirkungen auf die Umwelt haben werden und den Fortschritt hin zu einer gerechten und nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung gefährden könnten. In der Detailberatung wurde mit 17 zu 8 Stimmen ein Antrag abgelehnt, wonach der Ausschluss der Investitionen nach Artikel 7.1 des Abkommens, die soziale oder ökologische Schäden verursachen, in einer Verordnung geregelt werden soll. Zu guter Letzt hat die Kommission den Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.
24.076 s Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) zugunsten der Ukraine und Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE
Der Bundesrat beantragt mit seiner Botschaft einen Verpflichtungskredit über 96,11 Millionen Franken für die Beteiligung an der Kapitalerhöhung der EBWE, die vor allem dem Wiederaufbau der Ukraine dienen soll. Zudem beantragt er die schrittweise Ausdehnung der Geschäftstätigkeit der Bank auf Subsahara-Afrika und den Irak.
Die APK-N ist auf den Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der EBWE zugunsten der Ukraine mit 16 zu 8 Stimmen und auf den Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE mit 16 zu 9 Stimmen eingetreten. Dadurch wurde ein Antrag, nicht auf die beiden Vorlagen einzutreten, abgelehnt.
Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die multilaterale Unterstützung sehr wichtig für die Aussenwirtschaftspolitik und die internationale Zusammenarbeit der Schweiz ist sowie dass die Kapitalerhöhung der EBWE eine wirksame Unterstützung der Ukraine ermöglichen wird. Sie erachtet die Ausdehnung des Mandats der Bank auf Subsahara-Afrika aufgrund des anhaltenden Wirtschaftswachstums des afrikanischen Kontinents als gerechtfertigt. Die Kommissionsminderheit wiederum ist der Meinung, dass die Schweiz mit ihrer Strategie der internationalen Zusammenarbeit bereits über ein Instrument verfügt, um zum Wiederaufbau der Ukraine beizutragen. Ausserdem würde die Bank mit einer Ausdehnung des Mandats von ihrem ursprünglichen Auftrag abrücken. In der Gesamtabstimmung hat die APK-N den Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der EBWE zugunsten der Ukraine mit 16 zu 9 Stimmen und den Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE mit 14 zu 11 Stimmen angenommen.
Europapolitik
Die APK-N hat vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) Kenntnis genommen. Mehrere Kommissionsmitglieder haben sich erfreut gezeigt über die Bemühungen des Schweizer Verhandlungsteams sowie über diesen Durchbruch, der einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu stabilen Beziehungen mit der EU darstellt. Die Kommission hat Kenntnis genommen von den wichtigsten Ergebnissen der Verhandlungen in den Bereichen der institutionellen Fragen, des Kohäsionsbeitrags der Schweiz an die EU sowie der Personenfreizügigkeit und – in Bezug auf den letzten Punkt – vom Ziel, das Lohnschutzniveau in der Schweiz beizubehalten. Sie hat sich zudem über die Umsetzung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA), den Inhalt des Stromabkommens und die nächsten Schritte im Hinblick auf einen formellen Abschluss der Verhandlungen informiert.
In einem zweiten Schritt hat die APK-N mit 16 zu 9 Stimmen einen Antrag auf Verlängerung der Frist für die Vernehmlassung zu den Ergebnissen der Verhandlungen mit der EU abgelehnt. Mit dem gleichen Stimmverhältnis hat sie zudem eine Motion abgelehnt, wonach der Bundesrat beauftragt werden sollte, gemäss Artikel 14 Absatz 2 des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (FZA) die konsensuelle Schutzklausel bei schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Problemen anzuwenden.
Die APK-N hat sich vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) über die internationalen Finanz- und Steuerdossiers informieren lassen. Sie hat sich insbesondere mit den jüngsten Entwicklungen in Sachen Börsenäquivalenz der EU sowie mit der Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur befasst. Die APK-N hat mit 15 zu 9 Stimmen beschlossen, den Bundesrat in einem Schreiben aufzufordern, die Schutzmassnahme aufzuheben und den Dialog über die Finanzregulierung mit der EU wiederaufzunehmen, sobald die Reihe von Abkommen zur Stabilisierung und Entwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU paraphiert worden sind. Sie empfiehlt zudem, den Dialog mit der EU über die Finanzregulierung zu intensivieren, Äquivalenzanerkennungen zu erzielen und den Marktzugang sicherzustellen. Zu guter Letzt sollte der Dialog über die Finanzregulierung in den Augen der APK-N dazu beitragen, Fortschritte bei den verbleibenden Beschränkungen und fehlenden Äquivalenzanerkennungen zu erzielen und weiterhin auf einen besseren Zugang zum EU-Markt hinzuarbeiten. Ergebnisse des intensivierten Regulierungsdialogs sollten nach Meinung der APK-N vor der Beschlussfassung der Bundesversammlung zum Vertragspaket vorliegen.
Weitere Themen und Beschlüsse
Die Kommission hat sich ferner mit der Lage in Syrien nach dem Sturz von Präsident Bachar al-Assad im Dezember 2024 befasst. Dabei ging es um das Schweizer Engagement für die Einhaltung der Menschenrechte, den Wiederaufbau und den Frieden in Syrien sowie um die diplomatischen Aktivitäten der Schweiz. Thematisiert wurden auch die Zukunftsperspektiven für die verschiedenen – namentlich religiösen – Minderheiten.
Darüber hinaus hat sich die APK-N über die Umstände des Todes eines vor Kurzem in einem iranischen Gefängnis verstorbenen Schweizer Bürgers informiert.
Ausserdem hat die APK-N mit 13 zu 8 Stimmen ein Postulat abgelehnt, wonach der Bundesrat in einem Bericht darlegen sollte, wie die Abhängigkeit der Schweiz von Gütern und digitalen Dienstleistungen aus autoritären Staaten verringert werden kann.
Ferner hat die Kommission mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag auf eine Kommissionsmotion abgelehnt, mit welcher der von der Gesellschaft für bedrohte Völker eingereichten Petition 24.2031 («Keine Weiterentwicklung des Freihandelsabkommens mit China ohne Menschenrechte») hätte Folge gegeben werden sollen. Diese Motion verlangte, dass die Aktualisierung des Abkommens zusätzliche Bestimmungen beinhalte, mit denen gewährleistet wird, dass die vom Freihandelsabkommen betroffenen Produkte unter Einhaltung der Menschenrechte hergestellt werden und diese Klausel dem Streitbeilegungsmechanismus unterstellt wird.
Die APK-N wurde vom Bundesrat zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) konsultiert, die an der 75. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2022 verabschiedet worden waren und darauf abzielen, ausgehend von den Lehren aus der Covid-19-Pandemie diese Vorschriften zu stärken. Die Kommission unterstützt die Änderungen mit 16 zu 8 Stimmen vorbehaltlos. Ein Antrag, diese Änderungen dem Parlament in Form eines Bundesbeschlusses vorzulegen, wurde angesichts der technischen Natur der Gesundheitsvorschriften ebenfalls mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Die Kommission hat mit 16 zu 8 Stimmen beschlossen, der Petition 21.2041 der Frauensession 2021 («Beitritt der Schweiz zur Wellbeing Economy Governments Partnership [Wego]») keine Folge zu geben. Sie hat einen Antrag auf eine Kommissionsmotion abgelehnt, wonach der Bundesrat beauftragt werden sollte, die nötigen Schritte für einen Beitritt der Schweiz zur Wego in die Wege zu leiten.