Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat sich eingehend mit der Frage befasst, welche Art von Referendum bei den Abkommen mit der Europäischen Union (EU) zum Tragen kommen soll. In diesem Zusammenhang hat sie mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, dem Bundesrat mit einem Schreiben mitzuteilen, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein obligatorisches Referendum in ihren Augen nicht erfüllt sind.

Die Debatte über die Europapolitik drehte sich um zwei Hauptfragen: Zum einen wurde über den Zeitplan diskutiert, der für die nächsten Schritte zur Finalisierung der Abkommen bis hin zur Volksabstimmung vorgesehen ist. Zum anderen hat sich die Kommission mit der vom Bundesrat in Auftrag gegebenen rechtlichen Analyse der Frage befasst, welcher Art von Referendum (obligatorisch oder fakultativ) das Abkommenspaket mit der EU zu unterstellen ist. Zum zweiten Punkt hat die APK-N den Direktor des Bundesamtes für Justiz (BJ), Michael Schöll, angehört. Dieser hat ihr die rechtliche Analyse des BJ vom 27. Mai 2024 «Das Staatsvertragsreferendum im Bundesverfassungsrecht» erläutert. Die Kommission hat lange über die Art des Referendums diskutiert, zu welcher sich der Bundesrat bei der Eröffnung der Vernehmlassung äussern wird.

Nach dieser Debatte hat die APK-N mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, dem Bundesrat mit einem Schreiben mitzuteilen, dass ihrer Meinung nach die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Unterstellung unter das obligatorische Referendum für keines der neuen Abkommen und für keine Nachführung eines bestehenden Abkommens mit der EU erfüllt sind, da diese Abkommen insbesondere keinen Beitritt der Schweiz zu einer supranationalen Gemeinschaft vorsehen (Art. 140 BV). Diese Stellungnahme basiert auf der Kommissionsberatung zur erwähnten Analyse des BJ. In den Augen der Minderheit ist eher das obligatorische Referendum angezeigt oder sollte die Frage zumindest Gegenstand weiterer Studien sein.

Ukraine

Die Kommission hat den Delegierten des Bundesrates für die Ukraine, Botschafter Jacques Gerber, zu seinem Mandat, zu seinem Aktionsplan und zur Arbeitsweise der Projektorganisation für das Länderprogramm Ukraine angehört.

Die APK-N wurde gestützt auf Artikel 152 Absatz 3 ParlG zum Mandat für Verhandlungen mit der Ukraine über einen Staatsvertrag betreffend den Einbezug der Schweizer Privatwirtschaft in den Wiederaufbau der Ukraine konsultiert. Ein Ordnungsantrag, wonach die Konsultation verschoben werden sollte, um die Beratung der beiden gleichlautenden Kommissionsmotionen der Aussenpolitischen Kommissionen (24.3824; 24.4268), mit denen eine Rechtsgrundlage für die Ukraine-Hilfe gefordert wird, abzuwarten, wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Kommission betont, dass es wichtig ist, die Ukraine bei ihrem Wiederaufbau zu unterstützen. In den Augen der Mehrheit ist mit einem Vertrag eine raschere und flexiblere Umsetzung möglich als mit einem Spezialgesetz. Die Minderheit ist demgegenüber der Auffassung, dass der Weg über einen Vertrag und eine einzige Konsultation auf Kosten der demokratischen Verfahren geht, die bei der Ausarbeitung eines Gesetzes zum Tragen kommen.

Die Kommission hat im Rahmen der Beratung dieses Geschäfts beschlossen, das Verhandlungsmandat wie folgt zu präzisieren:

  • Die Zielsetzung, dass die durch den Staatsvertrag abgedeckte Massnahme zur indirekten Finanzhilfe nur für Schweizer Unternehmen ohne Niederlassung in der Ukraine gelten soll, ist zu revidieren in einen Staatsvertrag für Finanzhilfen für Produkte und Dienstleistungen von Schweizer Unternehmen mit oder ohne Niederlassung in der Ukraine (mit 21 zu 3 Stimmen).
  • Der Staatsvertrag legt fest, dass die von der ukrainischen Regierung und dem SECO identifizierten Unterstützungsbedürfnisse prioritär der Stärkung von stabilen öffentlichen Dienstleistungen (Energie, Transport, Wasser, Gesundheit, Bildungsstätten) dienen (mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung).
  • Für alle Privatsektormassnahmen ist ein online zugängliches und verfügbares Monitoring einzurichten (mit 21 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Mit 13 zu 11 Stimmen hat sie sich gegen folgende Präzisierung ausgesprochen: Bei den Privatsektormassnahmen im Bereich Bauwirtschaft sind auch Bauprojekte des Sozialwirtschaftssektors (z. B. nicht profitorientierte Wohnbauträger) zu identifizieren.

Die Kommission hat das Mandat letztlich mit 15 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen genehmigt.

Mit Beschluss vom 6. Dezember 2024 hatte der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und der Ukraine erteilt. Nachdem die APK-N über dieses Vorgehen informiert worden war, hat sie von ihrem Recht Gebrauch gemacht, gestützt auf Artikel 152 Absatz 5 des Parlamentsgesetzes vom Bundesrat zu diesem Mandat konsultiert zu werden. Sie hat dieses mit 14 zu 11 Stimmen gutgeheissen.

Aussenwirtschaftspolitik

Die Kommission hat mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Motion 21.3704 («Tierwohl im Nachhaltigkeitskapitel von Freihandelsabkommen aufnehmen») endgültig abgelehnt. Während die Minderheit an der vom Ständerat abgeänderten Fassung der Motion festhalten wollte, ist die Mehrheit der Meinung, dass diese Problematik nicht Teil der Verhandlungen über Freihandelsabkommen sein sollte.

Ausserdem hat die APK-N im Beisein des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Guy Parmelin, Kenntnis genommen vom Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2024 (25.008), in welchem die wichtigsten Themen der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik im Jahr 2024 präsentiert und in den Kontext der aussenwirtschaftspolitischen Strategie gestellt werden. Die Kommission hat überdies Kenntnis genommen vom Bericht über die zolltarifarischen Massnahmen im Jahr 2024 und hat den einschlägigen Bundesbeschluss einstimmig angenommen.

Ferner hat die APK-N Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des von ihr eingereichten Postulats 22.3870 («Spekulation mit Nahrungsmitteln»). Diskutiert wurden vor allem der Einfluss der Spekulation auf die Preise von Grundnahrungsmitteln sowie mögliche Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz auf den physischen und finanziellen Märkten. Ein Antrag auf eine Kommissionsmotion, wonach sich der Bundesrat auf internationaler Ebene für mehr Transparenz auf den physischen und finanziellen Agrarrohstoffmärkten einsetzen sollte, wurde mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Weitere Themen und Beschlüsse

Die Kommission wurde über die Umsetzung der vom Parlament Ende Dezember 2024 beschlossenen Ausgabenkürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit informiert. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die Budgetkürzungen in den Bereichen Bildung und Kultur thematisiert. Die Kommission hat sich erneut für die von ihr vorgeschlagenen Prioritäten in den Bereichen Bildung und Gesundheit ausgesprochen, die von den eidgenössischen Räten in der Wintersession 2024 angenommen worden waren. Ausserdem hat sich die APK-N mit der jüngsten Ankündigung der US-Regierung befasst, die Gelder für die US-Behörde für Entwicklungszusammenarbeit USAID einzufrieren.

Ferner wurde die Kommission über die jüngsten Entwicklungen in Syrien – namentlich im politischen und humanitären Bereich – orientiert. Die APK-N hat mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Postulat abgelehnt, welches den Bundesrat beauftragt hätte, seine Syrien-Strategie in einem Bericht darzulegen. In den Augen der Mehrheit hätte ein solches Postulat einen geringen Mehrwert gehabt, sie weist jedoch darauf hin, dass sich die Kommission weiterhin über die Lage in Syrien informieren wird.