Die APK-S weist zunächst darauf hin, dass diese Beschlüsse insbesondere auf die von der Vereinigten Bundesversammlung verabschiedeten Budgetvorgaben zurückzuführen sind. Sie hält zudem fest, dass derzeit die konsularischen Dienstleistungen für Pakistan von der Schweizer Botschaft in Islamabad und für Kalifornien vom Generalkonsulat in San Francisco erbracht werden. Daher seien die Tätigkeiten der Generalkonsulate in Karatschi und Los Angelos relativ eingeschränkt und könnten künftig von Islamabad beziehungsweise von San Francisco übernommen werden. Da die Schliessung jedweder Vertretung aber stets auch negative Auswirkungen hat, ersucht die Kommission den Bundesrat, in Karatschi und in Los Angeles eine Honorarvertretung zu eröffnen.
Was das Generalkonsulat in Los Angeles betrifft, ist es der APK-S angesichts der Bedeutung dieser Stadt im Bereich Kultur und Film ein Anliegen, dass die Vertretung in San Francisco den Schweizerinnen und Schweizern sowie den Schweizer Interessengruppen dieselben Dienstleistungen und Beratungen anbieten kann, wie es das Generalkonsulat in Los Angeles heute tut. Zu guter Letzt nahm die Kommission diese Diskussion zum Anlass, dem Bundesrat nahezulegen, wieder über die Eröffnung eines Generalkonsulats in Chicago, einer für die schweizerischen Wirtschaftsinteressen wichtigen Stadt, nachzudenken.
Weitere Beschlüsse
Im Rahmen der Beratung des Aussenwirtschaftsberichts 2017 (18.008) hat die Kommission eine Auslegeordnung der aussenwirtschaftlichen Aktualitäten und Entwicklungen im Berichtsjahr gemacht. Die Kommission befasste sich insbesondere mit dem Schwerpunktthema des Berichts - den Entwicklungen beim internationalen Investitionsschutz und den Massnahmen der Schweiz zur Weiterentwicklung von Investitionsschutzabkommen. Ausserdem thematisierte sie unter anderem den Verhandlungsstand verschiedener Freihandelsabkommen sowie die wirtschaftlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem «Brexit» und die diesbezügliche Strategie des Bundesrates. Die Kommission hat vom Bericht Kenntnis genommen und beantragt ihrem Rat den darin enthaltenen Bundesbeschluss für die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen einstimmig zur Annahme.
Die Kommission hat das Verhandlungsmandat des Bundesrates zur Änderung der Verpflichtungsliste LIX-Schweiz-Liechtenstein bezüglich Würzfleisch, zu welchem sie konsultiert wurde, ohne Gegenstimme gutgeheissen. Sie hat ausserdem beschlossen, Beratung und Beschluss zur nationalrätlichen Motion 17.3626 «Postfinance auch für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer» auf das nächste Quartal zu vertagen.