Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) genehmigt den Einsatz von 111,8 Millionen Franken für Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Gaststaat von internationalen Organisationen.

​In Anwesenheit des Vorstehers des Aussendepartements, Bundesrat Ignazio Cassis, beschäftigte sich die Kommission mit der Strategie des Bundesrates zur Stärkung der Schweiz als Gaststaat internationaler Organisationen. In seiner Botschaft vom 20. Februar 2019 (19.019 Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2020-2023) beschreibt der Bundesrat die geplanten Massnahmen zur Sicherung und zum Ausbau der Position der Schweiz als Gaststaat und wichtigstes Zentrum für globale Gouvernanz. Für die Umsetzung der Massnahmen beantragt der Bundesrat einen Zahlungsrahmen von 103.8 Millionen sowie ein Rahmenkredit von 8 Millionen zur Erhöhung des Aussenschutzes der internationalen Organisationen.

Die Kommission unterstreicht die zahlreichen Vorteile, welche für die Aussenpolitik der Schweiz durch den Ansitz zahlreicher internationaler Organisationen in Genf entstehen. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht leistet das internationale Genf einen wichtigen Beitrag, steuert es doch 11,3 % zum Bruttoinlandprodukt (BIP) des Kantons Genf bei, was 1% des Schweizer BIP entspricht. Die APK-S ist sich der nationalen Wichtigkeit des internationalen Genfs bewusst und hält es, insbesondere angesichts des steigenden Konkurrenzdrucks, für unabdingbar, proaktiv zu handeln und zukunftsgerichtete Massnahmen zur Stärkung der Schweiz als Gaststaat zu treffen. Ohne Gegenstimme hat die Kommission den Bundesbeschluss über die Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat gemäss dem Entwurf des Bundesrates gutgeheissen.

Europäische und internationale Aktualitäten

Die APK-S hat sich ebenfalls über den aktuellen Stand der offenen Dossiers zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) informieren lassen. In der Diskussion ging es u.a. um die laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU, um die Agenda für die kommenden Monate und um das voraussichtliche weitere Vorgehen. Ferner hat sich die Kommission mit der Unionsbürgerrichtlinie und mit den Abklärungsbegehren ihrer Schwesterkommission des Nationalrates zum zweiten Schweizer Beitrag zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU (siehe Medienmitteilung vom 13.8.2019) auseinandergesetzt.

Im Weiteren hat sich die APK-S über die Probleme orientieren lassen, mit denen sich derzeit das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) konfrontiert sieht. Diskutiert wurde insbesondere darüber, welches Signal die Einstellung der Schweizer Beiträge an das Hilfswerk ausgesandt hat und welches die Risiken einer Destabilisierung des Hilfswerks sind.

Informationen zu den Vereinten Nationen (UNO)

Die Kommission ist zu den Prioritäten der Schweiz für die am 17. September 2019 beginnende 74. UNO-Generalversammlung konsultiert worden und hat die Prioritäten einstimmig gutgeheissen.

Ausserdem hat die APK-S eine erneute Standortbestimmung zur Schweizer Kandidatur für einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat vorgenommen. In diesem Zusammenhang hat sie einstimmig einem Kommissionspostulat zugestimmt, das den Bundesrat beauftragt, bis Mitte 2020 in einem Bericht darzulegen, wie er das Parlament während eines allfälligen Einsitzes der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat miteinzubeziehen gedenkt und in welcher Form und mit welchen Instrumenten dies geschehen könnte.

Schliesslich hat die APK-S den Bericht über die Aktivitäten der schweizerischen Migrationsaussenpolitik 2018 zur Kenntnis genommen, in welchem die Tätigkeiten des vergangenen Jahres in diesem Bereich aufgezeigt werden. In der Schweiz wurden 2018 insgesamt 15 255 Asylgesuche gestellt. Dies ist die tiefste Zahl seit 2007.