Die APK-S hat sich eingehend mit der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2021–2024 auseinandergesetzt. Darin legt der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe sowie der Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit für die kommenden vier Jahre fest.
Im Lauf der Beratungen stand angesichts der schwierig zu prognostizierenden Wirtschaftsentwicklung sowie des krisenbedingt hohen Bedürfnisses nach humanitärer Hilfe insbesondere die angemessene Höhe der Rahmenkredite zur Diskussion. Nach eingehenden Debatten hat die Kommission entschieden, in dieser Frage den Beschlüssen von Bundesrat und Nationalrat zu folgen. Mit 9 zu 4 Stimmen wurde eine Krediterhöhung um 239 Millionen Franken abgelehnt, mittels der bis 2024 eine APD-Quote von 0,5 % des BNE erreicht werden sollte. Eine noch weitergehende Erhöhung der APD-Quote auf 0,7 % des BNE wurde ebenfalls mit 9 zu 4 Stimmen abgelehnt.
Entgegen dem Beschluss des Nationalrats lehnt die Kommission die Festlegung eines jährlichen Maximalbetrags, welcher sich an der Wirtschaftsentwicklung und dem Abbaupfad der Covid-Schulden orientiert, einstimmig ab.
Im Rahmen der Debatte zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit hat die Kommission weiter folgende Beschlüsse zu zwei themenverwandten Motionen gefasst:
- Mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ist die Kommission dem Nationalrat gefolgt und hat die Motion 18.4129 « Für eine Reform der Entwicklungszusammenarbeit» in den Punkten 1-3 sowie 5 angenommen.
- Mit 11 zu 2 Stimmen hat die Kommission eine Motion eingereicht, welche den Bundesrat beauftragt, Schweizer Anbieter mit ausreichender Erfahrung und Kompetenz bei der Umsetzung der Strategie der internationalen Zusammenarbeit prioritär zu berücksichtigen (20.3926).
Beitritt zu den geänderten neuen Kreditvereinbarungen des IWF (20.023)
Mit dieser Botschaft beantragt der Bundesrat die Genehmigung des Beitritts der Schweiz zu den geänderten neuen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds. Die Änderung betrifft insbesondere eine Verdoppelung der NKV-Mittel zum Erhalt der Gesamtressourcen des Währungsfonds. Im Beisein von Bundesrat Ueli Maurer hat die Kommission insbesondere die Wichtigkeit der neuen Kreditvereinbarungen angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie unterstrichen.
Das Eintreten war unbestritten. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Entwurf des Bundesrates mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Brexit: Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland (19.069)
Die Kommission hat das Abkommen zwischen der Schweiz und dem UK über die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger infolge des Brexit und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens (FZA) vorberaten und ist einstimmig auf das Geschäft eingetreten. Diese Abkommen schützt die unter dem FZA erworbenen Ansprüche und Anwartschaften von britischen und schweizerischen Staatsangehörigen. Es übernimmt die Bestimmungen des FZA, ohne die darin genannten Rechte zu erweitern und ohne neue Rechte zu schaffen. Die Kommission nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig an.
Am 15. Januar und 1. Februar 2019 hatten sich beide APK im Rahmen einer Konsultation gemäss Art. 152 Abs. 3bis ParlG mit dem Abkommen befasst und die vorläufige Anwendung des Letzteren einstimmig gutgeheissen.
Entscheid zum Embargogesetz vertagt
Die APK-S hat ein erstes Mal über die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Embargogesetzes diskutiert (19.085). Ziel dieser Revision ist es, am Verbot der Einfuhr von Feuerwaffen, Waffenbestandteilen und Munition sowie von weiteren Gütern aus Russland und der Ukraine festzuhalten, ohne für solche Fälle auf die Bundesverfassung zurückgreifen zu müssen. Die Kommission hat einstimmig entschieden, weitere Abklärungen zu tätigen und das Geschäft im 4. Quartal erneut aufzunehmen.
Weitere Informationen
Die APK-S hat sich über die jüngsten Entwicklungen rund um die verheerende Explosion erkundigt, die sich in der Vorwoche in Beirut, der Hauptstadt des Libanon, ereignet hatte. Sie hat Kenntnis genommen von den Hilfsaktionen der Schweiz und von der internationalen Unterstützung für den Libanon. Ein weiteres Thema war die Nichtverlängerung des Mandats von Thomas Greminger als Generalsekretär der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Die APK-S bedauert, dass das Mandat des Schweizer Diplomaten nicht verlängert wurde, und hat von den Gründen für diesen Entscheid Kenntnis genommen. Im Weiteren hat sie sich damit auseinandergesetzt, was die Rückkehr der Kämpfer des Islamischen Staates in die Schweiz aus aussenpolitischer Sicht bedeutet. In diesem Zusammenhang wurde die APK-S unter anderem über die Beurteilung der Sicherheitslage durch den Bundesrat und die Grundzüge der interdepartementalen Zusammenarbeit informiert. Im Bereich der Europapolitik hat sich die Kommission mit den Beziehungen zwischen der Schweiz, der Europäischen Union und dem UK sowie den Entwicklungen in den in den wichtigsten Dossiers dieser bilateralen Beziehungen befasst.
Schliesslich ist die Kommission zu den Prioritäten der Schweiz für die am 15. September 2020 beginnende 75. UNO-Generalversammlung konsultiert worden und hat die Prioritäten ohne Gegenstimme gutgeheissen.