Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) ist zum Beschluss des Bundesrates vom 8. Mai 2024 konsultiert worden, welcher vorsieht, dem Aufruf des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) um humanitäre Hilfe mit einem Beitrag von 10 Millionen Franken Folge zu leisten.

Die Kommission ist sich einig, dass etwas gegen die katastrophale humanitäre Lage in Gaza getan werden muss. Sie stimmt dem vom Bunderat vorgesehenen Beitrag von 10 Millionen Franken an das UNRWA deshalb mit 7 zu 5 Stimmen zu, geknüpft an die Bedingung, dass er ausschliesslich zur Finanzierung der dringenden Bedürfnisse in Gaza verwendet wird. Abgelehnt wurde somit der Antrag, diese Mittel stattdessen dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen zukommen zu lassen. Dieser Beitrag soll dazu dienen, der Zivilbevölkerung Unterkünfte, Nahrungsmittel, Trinkwasser und medizinische Notversorgung bereitzustellen und die Logistik für diese Leistungen sicherzustellen.

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass das UNRWA die einzige Organisation ist, die über die logistischen Kapazitäten verfügt, um das Leid der Zivilbevölkerung in Gaza zu lindern. Zudem mache das Ausmass der humanitären Katastrophe in Gaza eine finanzielle Unterstützung durch die Schweiz dringend erforderlich. Sie ruft dazu auf, zwischen der langfristigen strukturellen Frage der Rolle und Finanzierung des UNRWA einerseits sowie der humanitären Nothilfe andererseits zu unterscheiden. Zu guter Letzt ist die Mehrheit davon überzeugt, dass das IKRK und das Welternährungsprogramm nicht über genügend Personal vor Ort verfügen, um mit den Geldern etwas bewirken zu können.

Die Kommissionsminderheit ist hingegen der Meinung, dass das UNRWA aufgrund der mutmasslichen Verbindungen einiger seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu terroristischen Gruppen ein grundlegendes Vertrauensproblem hat. Sie hält andere Organisationen, namentlich das IKRK und das Welternährungsprogramm, die nicht unter demselben Vertrauensproblem leiden wie das UNRWA, für ebenso geeignet, humanitäre Hilfe in Gaza zu leisten.

Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–2028

Die APK-S hat eine erste Diskussion über die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 (24.049) geführt. Die Strategie legt die Ziele und Prioritäten der Schweiz in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe sowie Förderung von Frieden und Menschenrechten für die Jahre 2025 bis 2028 fest und sieht für diesen Zeitraum ein Budget von 11,27 Milliarden Franken vor.

Die Kommission hat zusätzliche Informationen für ihre nächste Sitzung verlangt und beschlossen, bei dieser Gelegenheit die wichtigsten interessierten Kreise anzuhören. Nach diesen Anhörungen, die am 19. August 2024 stattfinden, wird sie über das Eintreten befinden und die Detailberatung vornehmen.

UNO-Migrationspakt

Im Weiteren hat die APK-S die Beratung des UNO-Migrationspaktes (21.018) fortgesetzt. Dieser Pakt, den die UNO-Generalversammlung im Dezember 2018 verabschiedete, ist ein globaler Handlungsrahmen für die bessere internationale Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Migration.


Die APK-S beantragt ihrem Rat, den Nichtbeitritt zum UNO-Migrationspakt zu unterstützen. Gleichzeitig spricht sich die Kommissionsmehrheit für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Migration, insbesondere im Rahmen der Internationalen Organisation für Migration (IOM), aus. Sie ist der Ansicht, dass die Schweiz keine konkreten Vorteile aus der Ratifizierung des UNO-Migrationspakts ziehen würde und dass ihren migrationspolitischen Interessen besser gedient ist, wenn sie sich bei Abstimmungen über den Pakt weiterhin der Stimme enthält. Aus Sicht der Mehrheit überwiegen die Risiken eines Beitritts zum Pakt – insbesondere diejenigen im Zusammenhang mit dessen rechtlichen Auswirkungen – allfällige Vorteile.

Eine Minderheit lehnt den Beitritt zum Pakt vorbehaltlos ab. Diese Minderheit unterstützt weder die Leitprinzipien noch die Ziele des Migrationspakts.

Eine zweite Minderheit ist der Auffassung, dass sich die Schweiz den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft um einen gemeinsamen Ansatz zur Steuerung der internationalen Migration anschliessen und deshalb dem UNO-Migrationspakt beitreten sollte, allerdings nicht ohne sich gleichzeitig gegen allfällige rechtliche Verpflichtungen aus dem Pakt abzusichern.

Die Kommission hat die Petition 18.2030 «Nein zum UNO-Migrationspakt» von der Schweizerzeit gemeinsam mit dem UNO-Migrationspakt behandelt.

Weitere Themen

In Sachen Europapolitik hat sich die Kommission über die wichtigsten Beobachtungen zu den Europawahlen sowie über die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union orientieren lassen. Diskutiert wurden unter anderem Themen wie die Stromversorgung, institutionelle Fragen und die Personenfreizügigkeit. Insbesondere der Zusammenhang zwischen der Personenfreizügigkeit und dem Zugang zu Hochschulen wurde erörtert. Auch der Zeitplan für die Gespräche mit der EU wurde besprochen.

Die APK-S hat sich zudem mit dem Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (24.030) befasst. Das Abkommen ermöglicht den Zugang zu reglementierten Berufen – insbesondere medizinischen und juristischen Berufen – in den beiden Ländern und bringt Vorteile für Schweizer Berufsleute und Unternehmen, die im Vereinigten Königreich weiterhin ihre Dienstleistungen anbieten können. Die APK-S beantragt ihrem Rat einstimmig, das Abkommen anzunehmen.