Das Büro des Ständerats entscheidet erst nach Anhörung der Geschäftsprüfungskommissionen über den Antrag zum Einsatz einer PUK zur Übernahme der CS durch die UBS. Es hat beschlossen, vor dem Entscheid die Ergebnisse von laufenden Abklärungen der Geschäftsprüfungskommissionen abzuwarten und weitere Anhörungen durchzuführen.

Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) ist das stärkste Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht. Das Büro des Ständerats will den Antrag zu dessen Einsatz im Fall der Übernahme der CS durch die UBS sorgfältig prüfen. Die Geschäftsprüfungskommissionen haben beschlossen, bis Mitte Mai verschiedene Abklärungen durchzuführen. Das Büro des Ständerats hat entschieden, die Ergebnisse dieser Abklärungen abzuwarten und insbesondere auch die Haltung der beiden Geschäftsprüfungskommissionen zur Frage der Einsetzung einer PUK einzuholen.
Zudem hat der Bundesrat gestützt auf Art. 163 Abs. 2 des Parlamentsgesetzes das Recht, sich vorab zur Frage der Einsetzung einer PUK zu äussern. Das Büro des Ständerats wird deshalb nach der gemeinsamen Sitzung der beiden Geschäftsprüfungskommissionen vom 15./16. Mai den Präsidenten des Nationalrates, die Vertretungen der Geschäftsprüfungskommissionen sowie den Bundesrat anhören, bevor es über die vom Büro des Nationalrates beschlossene parlamentarische Initiative entscheidet.