Nationalrätin Kathy Riklin (CVP/ZH), Nationalrat Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) und Ständerat Konrad Graber (CVP/LU) wohnen am 3. Juni 2016 der Jahrestagung des EFTA-Gerichtshofs zum Thema „The EFTA Court as a European Single Market Court" bei. Die Konferenz widmet sich Fragen zum Wettbewerbs-, Beihilfe-, Kapitalmarkt- und Arbeitsrecht und bietet zudem Gelegenheit, sich näher mit dem Betrieb des EFTA-Gerichtshofes zu befassen. Der EFTA-Gerichtshof ist in erster Linie zuständig für Verletzungsklagen, die ihm von der EFTA-Aufsichtsbehörde unterbreitet werden, damit er gegenüber Gerichten von EFTA-Staaten und bei Beschwerden gegen Entscheide der EFTA-Aufsichtsbehörde Stellung nimmt zur Umsetzung und Auslegung von EWR-Recht.
Im Rahmen der laufenden Verhandlungen über ein Rahmenabkommen, das neue Verfahrens- und Verhaltensregeln für die selektive Teilnahme der Schweiz am europäischen Binnenmarkt definieren soll, liegt der Fokus unter anderem auf der Ausgestaltung des Streitbeilegungsverfahrens. Das Verhandlungsmandat des Bundesrates vom 18. Dezember 2013 sieht vor, dass im Streitfall sowohl die Schweiz als auch die EU in Fragen betreffend die Auslegung des EU-Rechts, das in einem Marktzugangsabkommen übernommen wurde, an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gelangen können.
Die Mitglieder der EFTA/EU-Delegation verfolgen diese Diskussion mit Interesse und haben daher am 16. und 17. November 2015 mit den Präsidenten des EuGH und des EFTA-Gerichtshofs Gespräche über mögliche Formen der Ausgestaltung des Streitbeilegungsverfahrens geführt. Am 25. Mai 2016 haben sich die Mitglieder der EFTA/EU-Delegation auch mit einer hochrangigen Delegation des schweizerischen Bundesgerichts, angeführt von Bundesgerichtspräsident Gilbert Kolly, über diese und weitere Fragestellungen unterhalten. Bei diesem Treffen kam auch das Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht sowie die Konformität der Ratifikation des Kroatien-Protokolls mit Artikel 121a der Bundesverfassung zur Sprache.
Luxemburg, 2. Juni 2016 Parlamentsdienste