Am 22.04.2018 veröffentlichte die unabhängige externe Untersuchungsgruppe ihren Bericht zu den Korruptionsvorwürfen in der parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER), an welchem sie während rund einem Jahr gearbeitet hatte. Die Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat hatte am 18. Januar 2017 mit einem Schreiben an den Präsidenten und das Büro der Versammlung als erste die Forderung nach einer eigenen unabhängigen Untersuchung vorgebracht und damit die Entwicklungen zur Aufklärung der Korruptionsvorwürfe in Gang gebracht. Die Delegation begrüsst den Bericht und unterstützt die Anstrengungen der Versammlung, Korruption aufzudecken und geeignete Massnahmen zu ergreifen, um erneute Vorkommnisse dieser Art zu verhindern.

​Am 27. Januar 2017 beschloss das Büro der PVER, ein unabhängiges, externes Untersuchungsorgan einzusetzen mit dem Mandat, eine detaillierte Untersuchung zu den Korruptionsvorwürfen gegenüber Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern der PVER durchzuführen und versteckte Praktiken aufzudecken, welche die Korruption begünstigen.

Am 29. Mai 2017 ernannte das Büro die drei Mitglieder des Untersuchungsorgans:

  • Sir Nicolas Bratza (Vereinigtes Königreich), ehemaliger Richter und ehemaliger Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte;
  • Jean-Louis Bruguière (Frankreich), ehemaliger Richter für Ermittlungen insbesondere im Zusammenhang mit Terrorismus;
  • Elisabet Fura (Schweden), ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und ehemalige Ombudsfrau des schwedischen Parlaments.

Als Mitinitiantin der Einsetzung der unabhängigen Untersuchungsgruppe begrüsst die Schweizer Delegation den Untersuchungsbericht und unterstützt seine Empfehlungen zuhanden der Versammlung. Er stellt in ihren Augen einen entscheidenden ersten Schritt zur Aufarbeitung der beunruhigenden Vorwürfe und zur Wiederherstellung des Ansehens der Versammlung dar. Weitere Massnahmen müssen allerdings folgen. Dazu gehören sowohl adäquate Massnahmen der Versammlung betreffend die im Bericht bezeichneten Personen als auch vertiefte Untersuchungen und Massnahmen der Parlamente und der Justiz jener Staaten, welchen die verdächtigten Parlamentsmitglieder angehören.

Die Delegation sieht in den aktuellen Entwicklungen auch eine Chance für die Parlamentarische Versammlung des Europarates, sich neu zu organisieren, mit griffigen Massnahmen und Ergänzungen des Reglements künftigen Korruptionsfällen in der Versammlung vorzubeugen und sich erneut in glaubhafter Weise ihren Kernaufgaben, namentlich dem Schutz der Menschenrechte, der Stärkung der Demokratie und der Rechtstaatlichkeit zu widmen.

Was die Vorwürfe gegen Andreas Gross, Schweizer Mitglied der Versammlung von 1995 bis 2015 betrifft, so wird er in keiner Weise verdächtigt, selbst in Korruptionsfälle verwickelt zu sein. Seine herausragenden Verdienste als Mitglied der Versammlung bleiben unbestritten. Ihm wird einzig vorgeworfen, dass er der Vorladung der Untersuchungsgruppe, als Zeuge auszusagen, nicht die gebührende Priorität eingeräumt hat. Die Delegation hat von seiner Begründung, weshalb er der Vorladung nicht Folge geleistet hat, Kenntnis genommen.