Gemäss Artikel 51 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) obliegt der Finanzdelegation die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes des Bundes. Sie verfügt über besoldungs- und kreditrechtliche Kompetenzen, nimmt die Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) ab, übt die mitschreitende Aufsicht über die Finanzpolitik des Bundesrates aus und kann Mitberichte zu Botschaften des Bundesrates an die Finanzkommissionen oder andere Kommissionen verfassen. Die Finanzdelegation übt ihre Tätigkeit im Rahmen von rund 12 bis 15 Sitzungen pro Jahr aus, allenfalls ergänzt durch Informationsbesuche vor Ort. Ihre Diskussionen und Entscheide basieren auf Unterlagen der EFK oder der Verwaltung sowie auf regelmässigen Aussprachen mit Departements- und Amtsvertretern. Daraus resultieren gegebenenfalls Empfehlungen an die beaufsichtigten Stellen. Die Finanzdelegation orientiert die Finanzkommissionen laufend über ihre Tätigkeit und verfasst jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht über die Schwerpunkte ihrer Arbeiten.
Zu betonen ist, dass die Finanzdelegation ihre Oberaufsicht über den Bundesrat, die Bundesverwaltung, die eidg. Gerichte und die anderen Träger von Bundesaufgaben selektiv wahrnimmt und Schwerpunkte setzt. Die Verantwortung für die umfassende Aufsicht über die Verwaltung und für seine Entscheide und Weisungen liegt ausschliesslich beim Bundesrat. Er trägt damit in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die operative Führungsverantwortung.
Der Tätigkeitsbericht 2015 steht auf der Internetseite der Finanzdelegation zur Verfügung.
Auf die wichtigsten Geschäfte wird zusammenfassend kurz hingewiesen:
Informatikstrategie des Bundes: Anfang März 2014 richtete die Finanzdelegation verschiedene Empfehlungen zur Ausrichtung, Umsetzung und Weiterentwicklung der IKT-Strategie 2012-2015 an den Bundesrat. Diese bezogen sich insbesondere auf das Auswahlverfahren von IKT-Schlüsselprojekten, die Errichtung eines Pools von Projektleitenden, auf Verpflichtungskredite für IKT-Grossprojekte sowie auf die Zentralisierung der Bundesinformatik. Die Finanzdelegation erachtet ihre Empfehlungen aufgrund eines Berichts des Bundesrates von Ende Oktober 2015 als weitgehend umgesetzt. Festhalten will sie an ihrer Forderung, vor allem bei den IKT-Schlüsselprojekten eine Zentralisierung des Controllings bei einer einzigen verantwortlichen Stelle zu prüfen. Im Hinblick auf die neue Strategie 2016-2019 diskutierte die Finanzdelegation deren möglichen Stossrichtungen, die Rolle und Wirksamkeit des ISB sowie ihre Empfehlungen bezüglich finanzieller Steuerung der IKT und Einführung einer bundesweiten IKT-Mittelfristplanung. Die Finanzdelegation erwartet, dass ihre Empfehlungen bezüglich einer Stärkung der Querschnittsfunktion des ISB sowie einer besseren Gesamtsicht und Steuerung der Informatik des Bundes im Masterplan aufgenommen und konkretisiert werden.
IKT-Schlüsselprojekte: Bei den halbjährlichen Statusberichten stellt die Finanzdelegation Verbesserungen fest. Noch zu wenig aussagekräftig sind die Berichte jedoch bei der Darstellung der Risiken. Deren Bewertung ist nicht vereinheitlicht und stellt deshalb keinen zuverlässigen Indikator für die Risikosituation in einem bestimmten Projekt dar. Kritisch beurteilt die Finanzdelegation, dass sich die im Bericht enthaltenen Informationen zu einem bedeutenden Teil auf die Angaben und die Risikobeurteilungen der Projektverantwortlichen selbst stützen. Sie forderte, dass die Statusberichte auch eine unabhängige und eigenständige Beurteilung der Risiken und Massnahmen durch den Bundesrat enthalten müssen.
VBS, Projekt POLYCOM: Anfang 2016 musste die Finanzdelegation zur Kenntnis nehmen, dass das BABS für die Werterhaltung von POLYCOM einen Auftrag von 325 Millionen Franken freihändig vergeben hat. Sie liess sich daraufhin über die Gründe für diese Vergabe sowie über die aktuelle Situation und die Weiterentwicklung dieses schweizweit eingesetzten Systems orientieren. Sie stellte dabei fest, dass der Werterhaltung des Systems in der Vergangenheit nicht die nötige Beachtung geschenkt worden war. Für die Finanzdelegation ist die freihändige Vergabe aufgrund der technischen Voraussetzungen und der Gebundenheit an den Lieferanten sowie als Folge der Tatsache, dass keine alternativen Technologien geprüft wurden, prima vista nachvollziehbar. Indessen muss das VBS rasch und umfassend analysieren, wie es zu dieser Situation kommen konnte. Verbesserungsbedarf besteht ganz klar beim Projektmanagement. Angesichts der vielen Beteiligten bei Projekten, bei denen die Kantone involviert sind, müssen die Kompetenzen und die Verantwortlichkeiten klar definiert werden.
Strategisches Beschaffungscontrolling: Im September 2014 hat die Finanzdelegation vier Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet. Diese betreffen die gleichzeitige Beachtung der Rechtmässigkeit und Wirtschaftlichkeit bei Beschaffungsverfahren, die Regelung der Beschaffungsdelegationen, die Stärkung der Rolle des Bundesamts für Bauten und Logistik (BBL) im Prozess Beschaffungscontrolling sowie die Schaffung eines zentralen Massnahmencontrollings auf Stufe Bundesrat. Im Mai 2015 entschied der Bundesrat, keine Personalressourcen für die Optimierung und Weiterentwicklung des Beschaffungscontrollings zu sprechen. Dadurch können bestimmte Empfehlungen der Finanzdelegation nicht oder nur teilweise umgesetzt werden. Die Finanzdelegation ist der Ansicht, dass der Optimierung des Beschaffungscontrollings eine grosse Bedeutung zukommt. Es ist aber keineswegs zwingend, die geforderte Festigung und Weiterentwicklung an eine Aufstockung der Personalstellen zu binden. Sie forderte deshalb den Bundesrat auf, vertieft alternative Möglichkeiten zu prüfen.
Freihändige Vergaben: In den Daten zu den freihändigen Vergaben über den Schwellenwerten des Jahres 2014 sind nun auch die Zahlen der militärischen Systeme und der Strassenprojekte enthalten. Durch deren Einbezug haben sich Anzahl und Volumen gegenüber früheren Jahren stark erhöht. Bereinigt um diese sowie weitere Sonderfaktoren bewegen sich die Vergaben auf demselben hohen Niveau wie 2013. Positiv wertet die Finanzdelegation, dass bei einzelnen formalen Aspekten der Vergaben im Bereich der Qualitätssicherung (juristische Überprüfung und Dokumentation) und der wirtschaftlichen Notwendigkeit (Dokumentation des Leistungsumfangs und der Wirtschaftlichkeit) deutliche Fortschritte erzielt wurden. Jedoch bekräftigt die Finanzdelegation ihre bereits im vergangenen Jahr geäusserte Erwartung, dass Volumen und Anzahl der freihändigen Vergaben über den Schwellenwerten abnehmen und nicht ansteigen.
Finanzierung Internationales Genf: Im Frühjahr 2015 stellte eine Untersuchung des Rechnungshofs des Kantons Genf schwere Mängel in der Führung und Organisation der FIPOI fest. Die Probleme bei der FIPOI bezogen sich vor allem auf deren strategische Ausrichtung, die Führung durch die Geschäftsleitung, die Aufsicht durch den Stiftungsrat, die Unternehmenskultur sowie auf Lücken in den Beschaffungs- und Vergabeprozessen. Die Finanzdelegation formulierte verschiedene Empfehlungen an das EDA. Betreffend der Rolle und der Zusammensetzung des Stiftungsrates ist sie der Ansicht, dass dieser seine Aufgaben vor allem bei der Beratung des Berichts des Rechnungshofs Genf nicht zufriedenstellend wahrgenommen hat. Die Verantwortlichkeit des Stiftungsrates ist zu stärken, insbesondere muss er seine Aufsichtsaufgabe besser wahrnehmen. Im Februar 2016 stellte die Finanzdelegation zusammenfassend fest, dass das EDA, die FIPOI und deren Stiftungsrat alle Empfehlungen akzeptieren und die nötigen Schritte an die Hand genommen haben. Allerdings ist sie dezidiert der Ansicht, dass die getroffenen Massnahmen teilweise zu zögerlich angegangen und zu wenig konsequent umgesetzt wurden.
Aufsicht im System der AHV: Wie die EFK feststellte, wurden zwar in den vergangenen Jahren bei der AHV keine wesentlichen Mängel aufgedeckt. Jedoch sind Aufsichts- und Durchführungsaufgaben nicht klar getrennt. Es bestehen unerwünschte Unterstellungen und Abhängigkeiten bzw. eine unnötige organisatorische Trennung. Die EFK empfahl deshalb, die Verwaltungsstrukturen der AHV so anzupassen, dass Governance-Regeln eingehalten werden. Die Finanzdelegation teilt die Ansicht der EFK vollumfänglich und bekräftigt die Notwendigkeit, die Strukturen der AHV zu bereinigen. Die Botschaft vom 18. Dezember 2015 zum Ausgleichsfondsgesetz soll eine klare Rechtsform für die AHV-, IV- und EO-Ausgleichsfonds schaffen mit dem Ziel, die Good-Governance-Grundsätze einzuhalten und die Transparenz sowie die Aufsicht zu regeln. Indessen nimmt die Botschaft die Empfehlungen der EFK nicht auf. Die Finanzdelegation hat deshalb die vorberatende Fachkommission ersucht, bei der Beratung der Botschaft darauf zu achten, Gesetzesbestimmungen zu vermeiden, welche die Strukturbereinigung im Bereich der AHV präjudizieren.