In ihrem neusten Tätigkeitsbericht informiert die Finanzdelegation über die wichtigsten Feststellungen und Erkenntnisse der begleitenden Finanzoberaufsicht aus dem Jahr 2019 sowie den Umsetzungsstand ihrer hängigen Empfehlungen. Im Berichtsjahr standen vor allem die digitale Transformation der Bundesverwaltung, die Informatiksicherheit und komplexe Informatikvorhaben sowie die organisatorische Trennung der RUAG im Vordergrund. Bei den Bundesbürgschaften für Hochseeschiffe hat sich die Finanzdelegation auf die vom Bundesrat eingeleiteten Massnahmen bezüglich Schiffsverkäufe und auf die Abwicklung des Freihandverkaufs der Hochseeschiffe konzentriert.

Gestützt auf Artikel 51 Absatz 4 Parlamentsgesetz informiert die Finanzdelegation die Finanzkommissionen jeweils im Frühjahr in einem Bericht über ihre wichtigsten Tätigkeiten des vergangenen Jahres. Der Tätigkeitsbericht 2019 enthält eine Auswahl derjenigen Geschäfte, bei denen die Finanzdelegation im Berichtsjahr Handlungsbedarf für die parlamentarische Finanzoberaufsicht festgestellt hat oder die zu grösseren Diskussionen und kritischen Anmerkungen Anlass gegeben haben.

Digitale Transformation: Seit mehr als 10 Jahren ist die Überwachung des Bereichs der Informations- und Kommunikationstechno­logie (IKT) des Bundes ein zentraler Schwerpunkt der Finanzdelegation. In den letzten Jahren bemängelte sie vor allem die unzureichende IKT-Gouvernanz, -Steuerung und -Führung. Der Gesamtbundesrat reagierte zu zögerlich auf die gewaltigen Herausforderungen, die mit der digitalen Transformation der Bundesverwaltung einhergehen. Die Finanzdelegation führt dies unter anderem auf den Widerstand der Departemente zurück, die unter Verweis auf das in der Verfassung verankerte Departementalprinzip einer vermehrt zentralen Steue­rung sowie übergeordneten «Unternehmensarchitektur» und Mittel­fristplanung mit Vorbehalt begegnen. Zudem interessierte sie sich dafür, wie die Herausforderungen der digitalen Transformation im Zusammenspiel von Bund, Kantonen und Gemeinden angegangen wird und wirtschaftlich umgesetzt werden kann (E-Government-Strategie Schweiz 2020-2023).  Sie forderte den Bundesrat auf, zu prüfen, inwiefern es – insbesondere im Bereich des Aufbaus nationaler Register, Adressdienste und Netzwerke – eine Verfassungsänderung braucht. Ist eine solche für eine Regelungskompetenz des Bundes erforderlich, muss diese zügig an die Hand genommen werden.

Cybersicherheit, Cyber-Defence und Cyber-Strafverfolgung: Gestützt auf den «Umsetzungsplan der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) 2018-2022» verabschiedete der Bundesrat im 2019 die Organisationsstruktur im Bereich Cyber. Die Finanzdelegation begrüsst die im 2019 erzielten Fort­schritte in den verschiedenen Handlungsfeldern des Umsetzungsplans der nationa­len Cyberstrategie. Es ist gelungen, zentrale Strukturelemente einzuführen und die entsprechenden Massnahmen begin­nen zu greifen. Die Weisungsbefugnisse des Delegierten für Cybersicherheit sind derzeit beschränkt. Die Finanzdelegation verfolgt aufmerksam, wie der Bundesrat in der Frage einer Erweiterung der Weisungskompetenzen im 2020 entscheiden wird.

Finanzoberaufsicht IKT-Schlüsselprojekt SUPERB: Mitte Dezember 2019 verabschiedetet der Bundes­rat – nach mehrmaliger Verschiebung – die Botschaft zu den Verpflichtungskrediten für «SUPERB» und «ERP Systeme V/ar» zuhanden des Parlaments. Die vom Bundesrat während der Vorarbeiten zur Botschaft gefällten Entscheide überzeugten die Finanzdelegation nicht. Der Bundesrat vertrat in zentralen Punkten (v. a. ge­trennte Systeme und Verpflichtungskredite, fehlende Gouvernanz) eine grundsätzlich andere Haltung als die Finanzdelegation und berücksichtigte ihre Erwartungen bei seinen Entscheiden nur sehr beschränkt. Die Delegation hielt an ihren Forderungen fest und setzte die Finanzkommissionen über ihre Einschätzung regelmässig in Kenntnis. Ihre Haltung bringt sie bei der Vorberatung der Botschaft in den beiden Finanzkommissionen ein.

IKT-Schlüsselprojekt «Realisierung und Einführung von GEVER Bund» (GENOVA): Im Jahr 2015 wurde als neuer Standard für die elektronische Geschäftsverwaltung GEVER der gesamten Bundesverwaltung die Software Acta Nova beschafft. Im Frühjahr 2019 verhinderten Stabilitätsmängel eine terminge­rechte Einführung bei grossen Verwaltungseinheiten und hatten eine Programmver­zögerung von sechs Monaten und Mehrkosten zur Folge. Das UVEK beantragte der Finanzdelegation mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2019 einen dringlichen Zusatzkredit von 3,5 Millionen Franken. Im Herbst 2019 stimmte die Finanzdelegation diesem zu, um einem temporären Stopp eines für die Bundesverwaltung zentralen Vorhabens zu verhin­dern. Sie erwar­tet von allen Departementen und Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesver­waltung, dass die GEVER-Lösung Acta Nova flächendeckend genutzt wird, damit unter anderem die verwaltungseinheits- und departementsübergrei­fende, medienbruchfreie Zusammenarbeit planmässig funktioniert.

Die RUAG ist am 1. Januar 2020 in eine RUAG MRO Schweiz, welche primär für die Schweizer Armee als Materialkompetenzzentrum arbeitet, und in eine RUAG International, in welche die zivilen Teile wie die zivile Luft- und Raumfahrttechnik (RUAG Space) eingebracht werden, aufgeteilt worden. Für die Finanzdelegation ist wichtig, dass der Bund als Eigner eine starke Stellung gegen­über der RUAG einnimmt und die Bundesinter­essen mit Bestimmtheit vertritt. Sie verfolgt die finanzielle Entflechtung sowie den Verkaufs- und Liquidationsprozess bei RUAG International aufmerksam weiter. Ein spezielles Augenmerk richtet sie auf die Frage, wohin die Verkaufserlöse fliessen, wenn einzel­ne Teile verkauft werden.

Bundesbürgschaften für Hochseeschiffe: Im Rahmen ihrer mitschreitenden Finanzober-aufsicht überwacht die Finanzdelegation seit dem Sommer 2015 die Bürgschaftsverpflichtungen des Bundes für die Hochseeschifffahrt. Ende 2019 beauftragte sie das WBF, in Zusammenarbeit mit dem EFD die Modalitäten und die Erfolgsaussichten einer Weiterführung des Betriebs der Hochseeschiffe mit bestehenden Solidarbürgschaften zu prüfen. Dabei sind sowohl mittel- als auch langfristig die Perspektiven einer wirtschaftlich erforderlichen Betriebsführung zu beurteilen. Aus Sicht der Finanzdelegation ist entscheidend, ob und im welchem Umfang eine Amortisation der verbürgten Darlehen möglich ist. Eine Gesamtbeurteilung über die noch verbleibenden Risiken mit einer entsprechenden Exit-Strategie soll mit einer Zukunfts­strategie des Bundesrates über die Schweizer Flagge abgestimmt und der Finanz­delegation Mitte 2020 vorgelegt werden.

Revision Beschaffungsgesetzgebung: Überzeugt von der Notwendigkeit einer Regelung und Präzisierung des bestehenden Einsichtsrechts und der Preisprüfungen des Bundes bei Leistungserbringern in Monopolsituationen hat die Finanzdelegation dem Bundesrat empfohlen, den heute bestehenden Schutz im Rahmen der Revision der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) nicht abzuschwächen. Mit Befriedigung hat sie zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat ihre Anliegen in der revidierten VöB weitgehend aufgenommen hat

In ihrem Tätigkeitsbericht äussert sich die Finanzdelegation zudem zu weiteren Themen. Im Anhang des Berichts sind die hängigen Empfehlungen, welche die Delegation in der Vergangenheit an den Bundesrat gerichtet hat, aufgeführt.

Der Tätigkeitsbericht 2019 findet sich auf der Website des Parlaments: https://www.parlament.ch/de/organe/delegationen/finanzdelegation/berichte

Gemäss Artikel 51 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung obliegt der Finanzdelegation die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes. Ihr gehören je drei Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates aus den Reihen der beiden Finanzkommissionen an.

Die Finanzdelegation hat zudem über alle Fragen im Zusammenhang mit der Funktionseinreihung der höheren Kadermitarbeitenden der zentralen Bundesverwaltung zu befinden sowie auf Antrag des Bundesrates und vor der Genehmigung durch das Parlament dringliche Verpflichtungs- und Voranschlagskredite zu beschliessen. Ausserdem erhält sie alle Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle und Bundesratsbeschlüsse. Schliesslich hat sie auch das Recht, zuhanden der Finanzkommissionen oder anderer Parlamentskommissionen Mitberichte zu Botschaften des Bunderates zu verfassen.