Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte bewilligte gestern Abend im dringlichen Verfahren einen Vorschuss von 4 Milliarden Franken für Finanzhilfen in Form eines Darlehens an die Axpo Holding AG und einen dringlichen Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken im Zusammenhang mit der Aktivierung des Rettungsschirms für alle systemkritischen Stromunternehmen.

Gemäss Finanzhaushaltsgesetz (FHG; SR 611.0) kann der Bundesrat dringliche Verpflichtungskredite (Artikel 28) bzw. dringliche Nachtragskredite (Artikel 34) vor der Bewilligung durch die Bundesversammlung beschliessen. Hierfür bedarf er jedoch der Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel).

Der Bundesrat beantragte der FinDel am 5. September 2022 einen dringlichen Nachtragskredit in der Höhe von 4 Milliarden Franken und einen dringlichen Verpflichtungskredit in der Höhe von 10 Milliarden Franken. Der Vorschuss von 4 Milliarden Franken ist vorgesehen für ein Darlehen an die Axpo Holding AG (Medienmitteilung der Axpo Holding AG und Medienmitteilung des Bundesrats).

Die FinDel traf sich am Montagabend zu einer ausserordentlichen Sitzung, um den Antrag des Bundesrates zu beraten. Dieser wurde von der Vorsteherin des UVEK, ihrem Generalsekretär und dem Direktor des Bundesamts für Energie vertreten. Anwesend waren auch die Direktorin der Eidg. Finanzverwaltung und der Direktor der Eidg. Finanzkontrolle sowie zeitweise auch eine Vertretung der Axpo Holding AG, die der FinDel die Gründe für ihr Gesuch an den Bundesrat erläuterte.

Anlässlich der Aussprache prüfte die FinDel, ob das Gesuch die Kriterien der vom Bundesrat am 5. September 2022 beschlossenen Verordnung über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREVO) erfüllt. Der Bundesrat hat die Verordnung gestützt auf seine Notrechtskompetenz (Artikel 185 Absatz 3 Bundesverfassung) erlassen, da das Parlament das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) noch nicht zu Ende beraten hat.

Die FinDel kam zum Schluss, dass die Bedingungen der FiREVO erfüllt sind und der Antrag des Bundesrates die Kriterien der Rechtmässigkeit, Notwendigkeit, Nichtvorhersehbarkeit und Dringlichkeit erfüllt. Diese Kriterien legt die FinDel stets an bei der Prüfung von dringlichen Krediten.

Der dringliche Nachtragskredit ermöglicht eine temporäre Liquiditätsunterstützung und verhindert, dass die Axpo in Liquiditätsprobleme gerät, welche die Energieversorgung der Schweiz gefährden könnten. Vor der gleichen Herausforderung stehen auch andere systemkritische Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, weshalb das Parlament das FiREG berät. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Axpo Holding AG die ihr gewährten Darlehen zurückzahlen kann und dem Bund kein Schaden erwächst.

Die Finanzdelegation bewilligte die beiden dringlichen Kredite. Der Betrag von 4 Milliarden Franken stand dem Bundesrat unmittelbar nach der Übermittlung des Beschlusses der FinDel an die Vorsteherin des UVEK zur Verfügung.

Der Bundesrat wird der Bundesversammlung den Verpflichtungskredit und den dringlichen Nachtragskredit mit der Botschaft für den Nachtrag II zum Voranschlag 2022 (22.042) zur nachträglichen Genehmigung unterbreiten (Art. 28 Abs. 2 und Art. 34 Abs. 2 Finanzhaushaltsgesetz, FHG).