1. 16.038 n Finanzielle Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021
Im Rahmen eines Mitberichts nach Artikel 50 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) befasste sich die FK mit den finanziellen Mitteln für die Landwirtschaft in den Jahren 2018 bis 2021. Der Bundesrat beantragt Mittel in der Höhe von 13,287 Milliarden Franken. Mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Finanzkommission der WAK und dem Nationalrat, die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen betragsmässig auf dem Niveau der Vorperiode 2014-2017 beizubehalten und sie damit um 514 Millionen Franken gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf vom 18. Mai 2016 aufzustocken (+ 3,9 Prozent). Begründet wurde dieser Entscheid damit, dass sich die vom Bundesrat geplanten Kürzungen gegenüber der vorangegangenen Periode direkt auf die Einkommen der Landwirte auswirken und damit deren bereits schwierige finanzielle Situation zusätzlich verschärfen. Ausserdem ist die Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass der Agrarsektor bereits seinen Beitrag zu einem ausgeglichenen Haushalt geleistet hat. Die Mehrheit der FK hält fest, dass die Landwirtschaft für den Anstieg der Bundesausgaben in den vergangenen Jahren nicht verantwortlich ist: Einerseits sind die absoluten Ausgaben für den Landwirtschaftsbereich in den letzten 15 Jahren bei einer leicht sinkenden Tendenz stabil geblieben. Andererseits ist der Anteil des Agrarsektors bei den Gesamtausgaben des Bundes im selben Zeitraum stark zurückgegangen.
In den Augen der Minderheit der Finanzkommission rechtfertigen der Rückgang der Anzahl Landwirtschaftsbetriebe sowie der landwirtschaftlichen Nutzfläche eine gewisse Reduktion der Bundesausgaben gemäss Antrag Bundesrat. Es sind aber in erster Linie die sich verschlechternden finanzpolitischen Rahmenbedingungen, welche die Minderheit der Kommission dazu veranlasst, die WAK und den Nationalrat einzuladen, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen. Die Minderheit vermisst eine gewisse Kohärenz bei den Parlamentsbeschlüssen: Es sei problematisch, einerseits sinkende Einnahmen nicht zu kompensieren (bspw. Unternehmenssteuerreform III), gleichzeitig Sparprogramme zu fordern, dabei aber die eigene Klientel von den Sparbemühungen auszunehmen.
An dieser Stelle sei erinnert, dass der Bundesrat am 25. Mai 2016 aufgrund der aktuellen finanzpolitischen Ausgangslage das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 (16.045 s) an das Parlament überwies. Aus Sicht des Bundesrates muss der Landwirtschaftsbereich einen Sparbeitrag von 373,1 Millionen Franken in der Zahlungsrahmenperiode 2018-2021 leisten, damit die Vorgaben der Schuldenbremse eigehalten werden können. Der vom Bundesrat soeben verabschiedete Voranschlag 2017 sieht ein Finanzierungsdefizit von rund 600 Millionen Franken vor (siehe
Medienmitteilung des Bundesrates vom 29. Juni 2016). Im Finanzplan 2018-2020 erwartet der Bundesrat sogar Defizite von 1,4 bis 2 Milliarden Franken pro Jahr.
2. 16.044 n Werterhalt von Polycom. Gesamtkredit
Zustimmung findet der Gesamtkredit für den Werterhalt von Polycom (16.044). Die vorberatende Subkommission beantragte einstimmig Zustimmung zum Gesamtkredit von 159,6 Millionen Franken. Die FK folgte der Subkommission einstimmig.
Für die FK ist der Bedarf klar ausgewiesen. Polycom ist für die Sicherheit der Bevölkerung unerlässlich. Zentral für die Finanzkommission ist, dass das Projekt Polycom künftig straffer geführt wird. Die Termine, Meilensteine und Verantwortlichkeiten müssen klar definiert sein und alle Beteiligten müssen sich daran halten. Hier ortet die Finanzkommission noch Verbesserungspotential. Die FK begrüsst, dass so weit wie möglich Standardprodukte eingesetzt werden.
Die Finanzkommission tagte im Anschluss an das Finanzpolitische Seminar der beiden Finanzkommissionen am 1. Juli 2016 unter der Leitung ihrer Präsidentin, Margret Kiener Nellen (SP/BE), in Basel. Anwesend war eine Vizedirektorin des Bundesamtes für Landwirtschaft.