Die Finanzkommission startete die Budgetberatung mit der traditionellen Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank. Der Finanzminister stellte die Hochrechnung für das voraussichtliche Jahresergebnis 2016 sowie die Eckwerte des Voranschlags 2017 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2018-2020 vor. Erörtert wurde mit Bundesrat Ueli Maurer die Frage, ob sich bei der Schuldenbremse eine Reform aufdrängt. Der Finanzminister präsentierte die Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen. Schliesslich fanden noch Berichterstattungen aus der Finanzdelegation, der Neat-Aufsichtsdelegation sowie aus zwei Subkommissionen statt.

​Voranschlag 2017 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2018-2020 (16.041ns)

Die Finanzkommission beginnt die Budgetberatung traditionell mit einer Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), um deren Einschätzung zur Wirtschaftsentwicklung im Voranschlagsjahr zu erhalten. Der Gang der Wirtschaft hat entscheidenden Einfluss auf die Steuereinnahmen des Bundes. Prof. Dr. Thomas Jordan, Präsident des Direktoriums der SNB, erläuterte der Kommission die Einschätzung der SNB. Die Kommission diskutierte mit dem SNB-Präsidenten diverse weitere Themen wie die Wechselkursentwicklung des Schweizer Frankens, die Tiefzinssituation oder die Auswirkungen des Brexit auf die europäische Wirtschaft.

Finanzminister Ueli Maurer präsentierte die Hochrechnung betreffend das voraussichtliche Jahresergebnis 2016 (Stand Ende Juni 2016). Die Hochrechnung ist eine vorläufige Momentaufnahme. Das Jahresergebnis kann sich bis Ende des Jahres noch ändern. Die Hochrechnung per Ende Juni 2016 sieht einen Überschuss von 1,7 Milliarden Franken vor. Gemäss EFD verzerren Sonderfaktoren das Ergebnis stark. So führen die Negativzinsen dazu, dass mehr Unternehmen ihre direkten Bundessteuern im Vorjahr bezahlen oder die Verrechnungssteuer verzögert zurückfordern. Die Kommission diskutierte insbesondere die Definition und Auswirkungen der Sonderfaktoren.

Im Anschluss stellte der Finanzminister die Eckwerte des Voranschlages 2017 vor. Der bundesrätliche Budgetvorschlag sieht ordentliche Einnahmen von rund 68,8 Milliarden Franken bei ordentlichen Ausgaben von rund 69 Milliarden Franken vor, was zu einem schuldenbremsenkonformen Defizit von rund 200 Millionen Franken im ordentlichen Finanzierungsergebnis führt. Da der Bundesrat ausserordentliche Ausgaben von rund 400 Millionen Franken für den Asylbereich budgetiert, ergibt sich ein Defizit von 619 Millionen Franken. Für einen Teil der Kommission sieht der Antrag des Bundesrates zu hohe Ausgaben vor. Andere Mitglieder bemängelten hingegen, dass er den Spielraum der Schuldenbremse und die momentan mögliche Kreditaufnahme zu sehr tiefen Zinsen zu wenig ausnutze. Derzeit verdient der Bund mit der Aufnahme von Bundesanleihen Geld. Zu einer Diskussion führten auch die ausserordentlichen Ausgaben im Asylbereich. Es ist das erste Mal, dass der Bundesrat diese von der Rechtsordnung vorgesehene Möglichkeit in Anspruch nimmt.

Der Voranschlag 2017 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2018-2020 (16.041sn) ist der erste, welcher nach den Regeln des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB) erstellt wurde. Die Subkommissionen der FK werden die Detailberatung nach der Herbstsession aufnehmen.

 

Reform der Schuldenbremse und Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen

Mit dem Finanzminister erörterte die Kommission die Frage, ob es bei der Schuldenbremse (Art. 126 BV) Reformbedarf gibt. Im Parlament wurden Vorstösse eingereicht, die eine Anpassung der Schuldenbremse verlangen. Auch der Bundesrat will die Regel der Schuldenbremse überprüfen. Finanzminister Ueli Maurer erläuterte der Kommission den diesbezüglichen Auftrag des Bundesrates (vgl. Medienmitteilung des Bundesrates vom 29. Juni 2016). Die Auffassungen in der Kommission sind unterschiedlich. Während ein Teil eine Anpassung stark befürwortet, lehnt ein anderer Teil der Kommission eine Anpassung mit dem Verweis auf den bisherigen Erfolg der Schuldenbremse klar ab. Die Kommission stimmte mit 15 zu 10 Stimmen einem Antrag auf eine Kommissionsmotion zu, welche den Bundesrat beauftragen will, die Schuldenbremse im Gesetz so zu präzisieren, dass eine Aufweichung der bisherigen Regelung ausgeschlossen ist. Es wurde ein Minderheitsantrag auf Ablehnung der Kommissionsmotion eingereicht.

Der Finanzminister präsentierte die Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen vom 28. April 2016. Diese zeigen auf, dass die öffentlichen Haushalte künftig vor grossen Herausforderungen stehen werden. Ein wesentliches Element ist die Demographie.

 

Berichterstattungen

Der Vizepräsident der Finanzdelegation (FinDel) informierte über die wichtigsten Ergebnisse der letzten ordentlichen Tagungen. Die FK nahm zur Kenntnis, dass die FinDel sich grosse Sorgen macht über den Stillstand bei der Revision des TARMED (siehe dazu die Medienmitteilung der FinDel vom 7. September 2016). Die Finanzkommission teilt diese Sorge und wird sich von der FinDel weiter über den Fortgang des Geschäfts orientieren lassen. Auch für die FK ist zentral, dass die Revision des TARMED zügig vorangeht. Der Präsident der Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) orientierte über deren letzte ordentliche Tagung. Informiert wurde schliesslich über die wichtigsten Erkenntnisse aus den Informationssitzungen der Subkommissionen 2 (EDA/WBF) und 3 (EDI/VBS). Die Subkommission 3 wies die Kommission darauf hin, dass im Bereich der SAP-Informatiksysteme der Bundesverwaltung grosse Veränderungen anstehen, weil die Firma die Software weiterentwickelt. Dies stellt die Bundesinformatik vor aufwändige Herausforderungen. Die Finanzkommission wird in den Subkommissionen eng verfolgen, wie die Verwaltung mit diesen Herausforderungen umgeht.

 

Die Finanzkommission tagte am 7. und 8. September 2016 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Margret Kiener Nellen (SP/BE), in Bern. Zeitweise anwesend waren Prof. Dr. Thomas Jordan, Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Finanzminister Ueli Maurer sowie der Direktor und weitere Mitarbeitende der Eidg. Finanzverwaltung.