Die Kommission führte die erste Differenzbereinigung zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 (16.045) durch und beantragt bei allen offenen Positionen Festhalten an den Beschlüssen des Nationalrates. Der Finanzminister informierte kurz über die Umsetzung der Querschnittskürzungen beim Voranschlag 2017 (16.041). Einstimmig unterstützt wird die Revision des Finanzkontrollgesetzes (16.064). Im Rahmen des parlamentarischen Mitberichtsverfahrens wird der WAK die unbefristete Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen (15.410) beantragt. Die FK beantragt der UREK einstimmig, nicht auf die Botschaft zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem (15.072) einzutreten. Die Kommission diskutierte, ob es angezeigt sei, die Frage gesetzlich zu regeln, was gilt, wenn das Parlament bis zu Beginn des Voranschlagsjahres keinen Voranschlag beschlossen hat.

Stabilisierungsprogramm (16.045) und Umsetzung der Querschnittskürzungen im Voranschlag 2017

Nachdem der Ständerat als Erstrat in der Wintersession die erste Differenzbereinigung durchgeführt hat (vgl. dazu die Beschlussfahnepdf), befasste sich die Kommission ein erstes Mal mit den zwischen den Räten noch verbliebenen Differenzen. Es lagen zwei Anträge vor auf Festhalten an allen Beschlüssen des Nationalrates und ein Antrag, allen Beschlüssen des Ständerates zu folgen. Die Mehrheit will bei allen offenen Positionen an den Beschlüssen des Nationalrates festhalten mit folgenden Mehrheiten: Massnahmen im Eigenbereich (Sparaufträge von 243 Millionen im 2018, 249 Millionen im 2019): 15 zu 9 Stimmen; Migration und Integration 14 zu 9 Stimmen (1 Enthaltung); Weitere Massnahmen im Transferbereich des WBF (Kürzung des Fonds für Regionalförderung): 14 zu 9 Stimmen (1 Enthaltung); Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Reduktion Bundesbeitrag an die Prämienverbilligung): 15 zu 9 Stimmen. Es ist geplant, dass die Vorlage in der Frühjahrssession von beiden Räten zu Ende beraten wird.
Der Finanzminister informierte die Kommission auch kurz über die grundsätzlich lineare Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Querschnittskürzungen beim Personal, der Beratung und den Externen Dienstleistungen sowie bei der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) beim Voranschlag 2017 und beantwortete Fragen der Kommission.

Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes und Mitberichte

Einstimmig beantragt die Kommission dem Nationalrat Zustimmung zur Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes (16.064). Die Vorlage setzt die Vorgaben von drei parlamentarischen Vorstössen um, die in der Folge des gescheiterten Informatikprojekts INSIEME der Eidg. Steuerverwaltung eingereicht wurden.

In einem Mitbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) zur parlamentarischen Initiative de Buman „Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen" (15.410) beantragt die FK der WAK mit 13 zu 11 Stimmen, dem Nationalrat die unbefristete Weiterführung des Sondersatzes zu beantragen. Die Minderheit (11 Stimmen) will lediglich eine befristete Weiterführung. Zuvor hatte sich die FK mit 19 zu 3 Stimmen (2 Enthaltungen) dafür ausgesprochen, dass es – insbesondere vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage des Tourismus – einen Sondersatz geben soll. Für die Mehrheit ist es zielführender, den Sondersatz unbefristet weiterzuführen als periodisch dessen Fortführung zu diskutieren. Die Minderheit hält gerade dies für sinnvoll und finanzpolitisch notwendig.

In einem Mitbericht an die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) beantragt die FK einstimmig (1 Enthaltung) nicht auf die Vorlage 15.072 (Botschaft zu einem Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem) einzutreten. Ein Minderheitsantrag aus der vorberatenden Subkommission, auf die Vorlage einzutreten und diese an den Bundesrat zurückzuweisen, wurde zurückgezogen. Die Mehrheit der Subkommission führte finanz- und wirtschaftspolitische Gründe für den Antrag auf Nichteintreten an.

Weitere Geschäfte

Als Folge der Ablehnung des Voranschlags 2017 (16.041) nach der ersten Detailberatung im Nationalrat diskutierte die Kommission die Frage, ob es einer gesetzlichen Bestimmung bedürfe, um zu regeln, was gilt, wenn das Parlament bis zu Beginn des Voranschlagsjahres kein Budget verabschiedet hat. Der Kommission lag ein Antrag auf eine Kommissionsinitiative vor, eine solche Regelung auszuarbeiten. Begründet wurde der Antrag mit den weitreichenden Folgen für die Schweiz, sollte zu Beginn des Voranschlagsjahres kein vom Parlament beschlossenes Bundesbudget vorliegen. In der Diskussion wurde argumentiert, dass die Schaffung einer gesetzlichen Regelung den Anreiz erhöhe, das Budget an den Bundesrat zurückzuweisen. Eine klare Mehrheit der politischen Kräfte bekannte sich zum heute geltenden Einigungsdruck, mit der Einigungskonferenz zu einem ordentlichen Abschluss der Budgetberatungen in der Wintersession zu kommen. Darauf wurde der Antrag zurückgezogen.
Schliesslich fand die Berichterstattung der Finanzdelegation über ihre letzten ordentlichen Tagungen statt.

Die Finanzkommission tagte am 12. Januar 2017 unter der Leitung ihrer Präsidentin, Margret Kiener Nellen (SP/BE), in Bern. Zeitweise anwesend waren Finanzminister Ueli Maurer, der Direktor und weitere Mitarbeitende der Eidg. Finanzverwaltung sowie Vertretungen des WBF/SECO und der Vizedirektor der Eidg. Finanzkontrolle.