Programm DaziT (17.021 n)
Die Finanzkommission trat an der Sitzung vom 30./31. März 2017 auf die Vorlage DaziT zur Finanzierung der Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) ein, verlangte aber Zusatzinformationen. Die Kommission wollte insbesondere, dass die Kreditteile gestaffelt freigegeben werden, weil die Planung noch viele Unsicherheiten aufweist. Finanzminister Ueli Maurer sowie Vertreter der EZV und des BIT präsentierten die Zusatzinformationen. Die Verwaltung schlug auch Präzisierungen im Bundesbeschluss vor. Die Kommission übernahm dieses Konzept und beantragt, den Bundesbeschluss mit einer Zweiteilung der ersten Kredittranche zu ändern. Mit 21 Stimmen (einstimmig) beantragt sie dem Nationalrat, den Gesamtkredit von 393 Millionen Franken zu bewilligen. Gleichzeitig beschloss sie mit 19 Stimmen (2 Enthaltungen), auch ein Kommissionspostulat zum Vollzug der nichtzollrechtlichen Erlasse (17.3361 n) durch die EZV einzureichen.
Staatsrechnung 2016 (17.003 sn) und Nachtrag I zum Voranschlag 2017 (17.007 sn)
Nach dem Eintretensreferat von Bundesrat Ueli Maurer zur Rechnung 2016 und zum Nachtrag I zum Voranschlag 2017 informierten die Subkommissionen über die Erkenntnisse aus ihren vorberatenden Sitzungen. Der Verwaltung wurde eine gute Ausgabendisziplin attestiert. In keinem Departement gab die Rechnung Anlass zu besonderen Bemerkungen. Auch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) empfahl der FK Genehmigung der Rechnung 2016. Die Kommission beantragt einstimmig Zustimmung zum Bundesbeschluss über die Eidg. Staatsrechnung für das Jahr 2016 (BB I) und mit grossen Mehrheiten Zustimmung zu den Bundesbeschlüssen zu den Sonderrechnungen (BB II - IV).
Zu grösseren Diskussionen Anlass gab der Nachtrag I zum Voranschlag 2017 (17.007 sn). Die Bundesanwaltschaft beantragt einen Nachtragskredit auf Positionen, welche das Parlament im Rahmen der Querschnittskürzungen beim Voranschlag 2017 gekürzt hatte. Eine Mehrheit der vorberatenden Subkommission beantragte die Ablehnung, weil der Nachtragkredit den Entscheid des Parlaments beim Voranschlag rückgängig mache. Eine Minderheit der Subkommission unterstützte den Nachtragskredit. Mit 15 zu 8 Stimmen folgt die Kommission der Mehrheit und beantragt die Streichung des Nachtrags. Beim Zusatzkredit für das IT-Projekt Fiscal-IT beantragte eine Mehrheit der Subkommission, diesen nicht zu genehmigen, damit das Parlament sich in einem späteren Zeitpunkt wieder zum Kredit äussern kann. Die FK beantragt mit 13 zu 11 Stimmen die Aufstockung nicht zu genehmigen. Bei beiden Nachtragskrediten wurden Minderheitsanträge eingereicht. Die FK beantragt mit 15 Stimmen (9 Enthaltungen) Zustimmung zum Bundesbeschluss zum Nachtrag I zum Voranschlag 2017.
Zum Nachtragskredit Ia (Bürgschaften Hochseeschiffe) wurde am 18. Mai 2017 eine separate
Medienmitteilung veröffentlicht.
Im Rahmen der Staatsrechnungsberatung beschloss die Finanzkommission mit 18 zu 5 Stimmen, ein Kommissionspostulat einzureichen (17.3360 n). Der Bundesrat soll beauftragt werden, dem Parlament Bericht zu erstatten über die Auswirkungen der Frankenstärke auf die Mehrwertsteuer, insbesondere im Bereich des Einkaufstourismus. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung des Kommissionspostulats.
Kommissionsmotion zur Bestimmung der Höhe der Finanzierung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit
Die Finanzkommission will den Bundesrat beauftragen, dem Parlament künftig die Höhe der Bundesmittel für die Entwicklungszusammenarbeit bei der Botschaft für die internationale Zusammenarbeit und dann im jährlichen Budget ohne Anlehnung an die BNE-Quote zu unterbreiten. Der Bundesrat soll sich vielmehr am Zustand der Bundesfinanzen orientieren. Eine entsprechende Kommissionsmotion hat die FK mit 13 zu 11 Stimmen angenommen (17.3362 n).
Das Parlament beschloss 2011, die Mittel für die Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,5% des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen (APD-Quote; vgl. 10.085 s). Der Bundesrat habe sich aus Sicht der Mehrheit seither bei der Festlegung der Kredite zugunsten der Entwicklungszusammenarbeit an dieser Zielgrösse orientiert. Da in den nächsten Jahren defizitäre Aussichten für den Bundeshaushaushalt erwartet werden, sei nun angebracht, die fixe Quote von 0,5% des BNE abzuschaffen. Die Minderheit ist der Auffassung, dass weder Bundesrat noch Parlament an die APD-Quote gebunden seien, da diese lediglich eine Referenzgrösse sei, mit der die internationale Solidarität der Schweiz gemessen wird und daher nicht als geeignetes Steuerungsinstrument für die Bestimmung der Finanzierung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit taugt. Zudem sende die Motion ein negatives Signal für die Schweiz auf internationaler Ebene aus.
Mitbericht zur ELG-Reform (16.065 s)
In einem Mitbericht an die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit (SGK-N) zur sog. ELG-Reform beantragt die Finanzkommission mit 15 zu 9 Stimmen im Erlassentwurf ein neue Ziffer II einzufügen, welche im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SR 832.10) Artikel 66 Absatz 2 ändert und neu vorsieht, dass mit dem Inkrafttreten der ELG-Reform gleichzeitig der Bundesbeitrag an die Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung von den nun geltenden 7,5 Prozent auf 7,3 Prozent gesenkt wird. Diese Senkung des Bundesbeitrages wurde vom Bundesrat im Stabilisierungsprogramm 2017-2019 (16.045 n) vorgeschlagen, in der Einigungskonferenz zum Stabilisierungsprogramm jedoch abgelehnt. Der Ständerat und die Kantone hatten befürchtet, dass es zu Mehrkosten für die Kantone kommt. Die Mehrheit der Kommission will dies nun bei der ELG-Reform wieder einfügen, weil die Kantone durch diese Reform finanziell entlastet werden sollen. Die Minderheit lehnt dies ab. Die FK bittet die SGK-N zudem, eine vertiefte Studie über die Wirkung der Massnahmen auf die Sozialhilfe anzufordern. Es besteht die Sorge, dass die Sozialhilfe in den Kantonen und Gemeinden zusätzlich belastet wird.
SIFEM AG: Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 16.3913
Im Rahmen des Voranschlags 2017 beantragte der Bundesrat eine Umwandlung des Bundesdarlehens an die SIFEM AG von rund 374 Millionen Franken in Aktienkapital. Auf Antrag beider FK sprachen sich die Räte dagegen aus: Das Geschäft bedürfe einer eigenständigen Debatte, weil die SIFEM seit ihrer Gründung immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen gewesen sei. Gleichzeitig reichte die FK-N das Postulat 16.3913 ein, welches vom Nationalrat in der Frühjahrssession 2017 angenommen wurde.
Die Finanzkommission hat nun den Bericht des Bundesrates in Erfüllung dieses Postulates diskutiert und zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat möchte die Umwandlung – sofern sie in den Kommissionen und den Räten Unterstützung findet – mit dem Voranschlag 2018 vollziehen. Die FK stützt den Bundesrat in dessen Bestreben. Mit 14 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sie sich im Rahmen einer Konsultativabstimmung für die Umwandlung ausgesprochen. Diese beseitige negative Auswirkungen in der Rechnungslegung (kalkulatorische Zinsen für das an sich zinslose Bundesdarlehen), reduziere das Wechselkursrisiko und mache die SIFEM für die Mobilisierung von privaten Investoren attraktiver. Die Umwandlung sei haushaltsneutral und ergebe für den Bund keine wesentlichen Nachteile. Der definitive Entscheid wird bei der Beratung des Voranschlags 2018 in der Wintersession fallen.
Geschäfte der Finanzoberaufsicht
Die Subkommissionen befassten sich an ihren Sitzungen mit den verselbstständigten Einheiten des Bundes (z. B. Post, SBB, Swisscom, RUAG, ETH-Bereich) und erstatteten Bericht. Die FK beschloss, sich in Zukunft weiterhin eingehend mit der Berichterstattung des Bundesrates zur Erreichung der Ziele der bundesnahen Unternehmen zu befassen.
Thematisiert wurde in den Subkommissionssitzungen zur Rechnung auch die Steuerung der Informatik durch die Generalsekretariate in den jeweiligen Departementen. Vorstellen liess man sich des Weiteren von einzelnen Ämtern auch die Führung eines Informatikprojekts. Insgesamt lässt sich sagen, dass die Verwaltung aus früheren Fehlern bei der Führung von Informatikprojekten ihre Schlüsse gezogen und Fortschritte erzielt hat, es aber weitere Prozessverbesserungen braucht. Die Finanzkommission wird sich weiter mit der Führung von Informatikprojekten befassen. Sie wird sich dabei mit der Finanzdelegation abstimmen, welche die grossen Informatikprojekte (IKT-Schlüsselprojekte) begleitet.
Vorstellen liessen sich die Subkommissionen auch die Organisation des Internen Kontrollsystems (IKS). Was das Fehlen eines adäquaten IKS für Folgen haben kann, zeigen die festgestellten Mängel beim Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BLW), wo das Fehlen eines funktionierenden IKS einer der Auslöser war, dass man die Risiken mit den Hochseeschiffen nicht früher erkannt hat (vgl. dazu auch die Ausführungen in der
Botschaft zum Nachtrag Ia, Seite 41). Die Subkommissionen stellten fest, dass auch im Bereich des IKS Fortschritte erzielt wurden. Dies zeigt auch ein entsprechender Bericht der EFK auf. Auch mit dem IKS wird sich die FK weiter befassen.
Jahresbericht der EFK und Berichterstattungen aus den Delegationen
Der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) stellte deren
Jahresbericht 2016 vor. Die Kommission dankt der EFK für den inhaltsreichen Bericht und die gute Zusammenarbeit. Der Vizepräsident der Neat-Aufsichtsdelegation präsentierte deren
Bericht über die Oberaufsicht über den Bau der Neat im Jahre 2016, der in der Sommersession von den eidg. Räten beraten wird (17.005 sn). Der Präsident der Finanzdelegation (FinDel) orientierte über die wichtigsten Geschäfte der letzten Tagung.
Die Finanzkommission des Nationalrats tagte am 18./19. Mai 2017 unter der Leitung ihrer Präsidentin, Margret Kiener Nellen (SP/BE), in Bern. Zeitweise anwesend waren Finanzminister Ueli Maurer, Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann, der Direktor der Eidg. Finanzverwaltung (EFV), die Staatssekretärin für Wirtschaft (SECO), der Direktor der Eidg. Finanzkontrolle (EFK), der Oberzolldirektor, der Bundesanwalt, der Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), der Direktor des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT), der stellvertretende Direktor der DEZA sowie die Generalsekretärin des VBS und der Generalsekretär des UVEK.