Voranschlag 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021 (17.041 sn)
Die Finanzkommission startete die Beratung des Voranschlags 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021 mit der traditionellen Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Herr Thomas Jordan erläuterte der Kommission die Einschätzung der SNB in Bezug auf die Wirtschaftsentwicklung in den Jahren 2017 und 2018. Auf Wunsch der Kommission äusserte er sich zudem zu verschiedenen anderen Themen wie die Lage auf dem Immobilienmarkt, die Situation in der Euro-Zone nach dem Brexit und die Ergebnisse der SNB per 30. Juni 2017.
Finanzminister Ueli Maurer präsentierte die Hochrechnung per Ende Juni 2017 und die Eckwerte des Voranschlags 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021 (siehe dazu die Ausführungen im
Band 1 der Botschaft des Bundesrats). Der Voranschlag sieht ein Defizit von 13 Millionen Franken vor. Der Spielraum zu den Höchstausgaben gemäss Schuldenbremse (struktureller Überschuss) beträgt 131 Millionen. Die Kommission diskutierte im Rahmen der Allgemeinen Aussprache zum Eintreten insbesondere die vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparmassnahmen. Um die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können, wurden die Ausgaben durch eine Teuerungskorrektur, Kürzungen im Eigenbereich und gezielte Kürzungen in Bereichen, die in den vergangenen Jahren stark gewachsen sind, um rund 1 Milliarde Franken reduziert. Die Subkommissionen werden die Detailberatung im Oktober aufnehmen.
Immobilienbotschaft EFD 2017 (17.037 n)
Mit 14 zu 9 Stimmen beantragt die FK dem Nationalrat, der Immobilienbotschaft EFD 2017 zuzustimmen. Die für die Geschäfte des EFD zuständige Subkommission 1 hatte die Vorlage vorberaten. Bestritten war vor allem der Antrag des Bundesrats für die Bundesasylzentren (Art. 2 Abs. 1 des Bundesbeschlusses). Dieser beruht auf dem in der Abstimmung vom 5. Juni 2016 vom Volk angenommenen revidierten Asylgesetz (Änderung des Asylgesetzes für beschleunigte Asylverfahren). Dazu lagen zwei Anträge vor, die je mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt wurden. Der erste Antrag wollte die Vorlage teilen und die Kredite für die Bundesasylzentren an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, bei allen neuen Bundesasylzentren nur die minimal gesetzlich zulässigen Gebäudestandards anzuwenden und die Kosten um mindestens einen Fünftel zu senken. Die Mehrheit erachtete die Projekte als nachhaltig und effizient. Ein zweiter Antrag wollte die in der Botschaft ausgewiesenen Kostenungenauigkeiten von 21,7 Millionen Franken streichen, womit der Kredit neu 216,6 Millionen Franken betragen hätte. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis von 14 zu 9 Stimmen wurde auch ein Antrag auf Streichung von Artikel 3 (Verschiebungen innerhalb der Gesamtkredite) abgelehnt. Bundesrat Ueli Maurer, der Direktor des Bundesamts für Bauten und Logistik (BBL) sowie der Staatsekretär für Migration beantworteten zahlreiche Fragen zum Ausbaustandard, den Kostenberechnungen, zur Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie zur Berechnung der Asylzahlen. Der Nationalrat wird das Geschäft in der Herbstsession beraten.
Bericht des Bundesrats zum Postulat 14.3999 (Lohnsystem des Bundes)
Die Kommission befasste sich mit dem
Bericht des Bundesrats und einem Expertenbericht, den das Eidgenössische Personalamt in Auftrag gegeben hatte. Die für die Geschäfte des EFD zuständige Subkommission hatte den Bericht vorberaten und erläuterte ihre Erkenntnisse. Die Kommission lehnte nach intensiver Debatte mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin einen Antrag auf eine Kommissionsmotion zur Aufhebung des Ortszuschlags (Art. 43
Bundespersonalverordnung, SR 172.220.111.3) ab. Der Wegfall des Ortszuschlags hätte nach Lohnklassen abgestuft kompensiert werden sollen: Angestellten bis und mit Lohnklasse 12 sollte der Ortszuschlag kompensiert werden, Angestellten mit höheren Lohnklassen nicht.
Geschäfte der Finanzoberaufsicht
Der Generalsekretär des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) orientierte die Kommission über den neusten Stand betreffend den Verkauf der Hochseeschiffe (vgl. dazu die
Medienmitteilung der FK-N vom 18. Mai 2017). Die FK begrüsst ausdrücklich, dass sich die beiden Geschäftsprüfungskommissionen mit den Ursachen für den hohen Verlust des Bundes beschäftigen (vgl.
Medienmitteilung der GPK vom 4. Juli 2017). Die FK ihrerseits befasst sich damit, wie in Zukunft die Risiken der Bundesbürgschaften minimiert werden können. Die Kommission liess sich deshalb von der Finanzverwaltung über die bestehenden Bürgschaften und Eventualverbindlichkeiten informieren. Die Subkommissionen werden die Fragen an den Sitzungen zum Voranschlag 2018 mit den Departementen vertiefen.
Der Präsident der Finanzdelegation (FinDel) orientierte über wesentliche Erkenntnisse der FinDel zur Informatikführung des Bundes. Vorgestellt wurden vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) die Berichte des Bundesrates zu den Postulaten 14.3532 Graf-Litscher, «Open Source in der Bundesverwaltung. Standortbestimmung und Ausblick», sowie 14.4275 Glättli, «Wie kann die Freigabe von Open-Source-Software durch die Bundesverwaltung explizit erlaubt werden?». Für die FK kann das Postulat 14.3532 abgeschrieben werden, beim Postulat 14.4275 lässt der Bundesrat noch Fragen abklären. Die zuständige Subkommission 1 (B+G/EFD) wird das Thema weiterverfolgen. Schliesslich informierten die Subkommissionen 2 (EDA/WBF) und 3 (EDI/VBS) über die wichtigsten Ergebnisse ihrer Dienststellenbesuche.
Die Finanzkommission tagte am 4./5. September 2017 unter der Leitung ihrer Präsidentin, Margret Kiener Nellen (SP/BE), in Bern. Zeitweise anwesend waren Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des EFD, sowie Mitarbeitende seines Departements, Thomas Jordan, Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank sowie der Staatssekretär für Migration und der Direktor des BBL.