Die Finanzkommission will die durch die Ablehnung der Altersreform 2020 freigewordenen Mittel in die AHV umleiten. Im Mitberichtsverfahren befasste sich die FK mit der Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte (17.034 s), der Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung 2018-2020 (17.031 s) sowie mit den Beiträgen an internationale Sportanlässe 2020/2021 und Sportanlagen von nationaler Bedeutung (17.054 n).

​Nachmeldungen zum Voranschlag 2018 (17.041 sn) und Eintreten zum Nachtrag II zum Voranschlag 2017 (17.042 sn)

Der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) erläuterte der Kommission zwei Nachmeldungen zum Voranschlag 2018 (17.041sn). Die wesentlichste Nachmeldung betrifft die Auswirkungen der Ablehnung der Altersreform 2020 durch Volk und Stände am 24. September 2017. Die Ablehnung führt dazu, dass die Ausgaben des Bundes im Voranschlag 2018 um 441,8 Millionen sinken. Der Bundesrat beantragt in seiner Nachmeldung, die nun frei gewordenen Mittel für Investitionen in die Infrastruktur und für den Schuldenabbau einzusetzen. So will der Bundesrat auf die geplante Kürzung bei der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) verzichten und den maximal möglichen Beitrag in den Fonds einlegen. Der Kredit soll um 295 Millionen Franken erhöht werden. Die Mehrheit der Finanzkommission lehnt dieses Konzept ab. Sie stimmte mit 14 zu 11 Stimmen einem Antrag aus der Subkommission 1 auf die Ergreifung einer Kommissionsinitiative zu, welche diese neu zur Verfügung stehenden Mittel in die AHV umleiten will. Dazu soll das AHV-Gesetz (SR 831.10) mit einem neuen Artikel 103 Absatz 1bis ergänzt werden, der vorsieht, dass der Bundesbeitrag im Jahr 2018 (einmalig) um diese 441,8 Millionen Franken erhöht wird. In der Kommission lag auch ein Antrag vor, dass dieser Betrag jährlich (ab 2018) in die AHV geleitet werden soll. Der Antrag wurde nach der Diskussion zurückgezogen. Bevor die Finanzkommission die Arbeiten aufnehmen kann, muss sie die Zustimmung der Finanzkommission des Ständerates als Schwesterkommission einholen. Stimmt diese nicht zu, so ist die Kommissionsinitiative erledigt.

Der Direktor der EFV stellte auch den Nachtrag II zum Voranschlag 2017 vor. Zu etlichen Fragen Anlass gab der von Bundesrat beantragte Beitrag des Bundes in die Pensionskasse des Bundes (siehe zu den Details die Botschaft des Bundesrates).

Die Subkommissionen werden in den nächsten zwei Wochen Anträge zuhanden der Plenarsitzung vom 13.-15. November vorberaten.

WTO-Ministerbeschluss über Ausfuhrwettbewerb. Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte (17.034 s)

Im Rahmen eines Mitberichts nach Artikel 50 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) befasste sich die FK mit der Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte. Für die Nachfolgelösung zum heutigen «Schoggigesetz» beantragt der Bundesrat Mittel in der Höhe von 204 Millionen Franken für die Jahre 2019-2021. Mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Finanzkommission der federführenden WAK und dem Nationalrat, die Vorlage gemäss Beschluss des Ständerates vom 27. September 2017 zu genehmigen. Damit sollen die Höchstbeiträge für die Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz in der Landwirtschaft gegenüber der bundesrätlichen Version um 80 Millionen Franken erhöht werden. Begründet wurde diese Anpassung damit, dass in den vergangenen drei Voranschlagsjahren je rund 95 Millionen Franken für Ausfuhrbeiträge nach dem «Schoggigesetz» ausbezahlt wurden. Ausserdem habe das Parlament bei der Beratung des Voranschlags 2017 den Bundesrat beauftragt, auch in den Jahren 2018-2020 Mittel in dieser Höhe für Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte vorzusehen. Eine Minderheit beantragt, der Vorlage gemäss Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Sie erinnert an die Budgetdisziplin und appelliert, Mehrbelastungen möglichst zu vermeiden.

Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020 (17.031 s)

Im Rahmen eines weiteren Mitberichts nach Artikel 50 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes befasste sich die Finanzkommission mit der Schweizer Lösung zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung 2018-2020. Der Bundesrat beantragt einen Gesamtkredit in Höhe von 114,5 Millionen Franken. Die Stossrichtung des Bundesrates findet grundsätzlich Unterstützung in der Finanzkommission. Mit 13 zu 11 Stimmen beantragt sie der federführenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) und dem Nationalrat, auf die Förderung der internationalen Kooperation zwischen schweizerischen und ausländischen Bildungsinstitutionen und -akteuren zu verzichten und damit den Gesamtkredit um 9,3 Millionen auf insgesamt 105,2 Millionen Franken zu kürzen. Ein Antrag auf Streichung des Bundesbeitrags für den Betrieb der nationalen Agentur Movetia in Höhe von 11,1 Millionen Franken wurde mit dem Stichentscheid der Kommissionspräsidentin abgelehnt. Bei beiden Anträgen gibt es Minderheitsanträge zuhanden des Nationalrats.

Beiträge an internationale Sportanlässe 2020/2021 und Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Finanzhilfen (NASAK 4) (17.054 n)

Zustimmung findet die Beteiligung des Bundes an den ungedeckten Kosten der Organisation der Olympischen Jugendspiele Lausanne 2020, der Eishockey-WM 2020 in Lausanne und Zürich sowie der Winteruniversiade Luzern-Zentralschweiz 2021. Für die Finanzkommission dürfen sich Missstände wie bei den Leichtathletik-Europameisterschaften 2014 in Zürich, bei welchen der Bund am Schluss mittels eines Nachtragskredits einen Teil des Defizits tragen musste, nicht wiederholen. Ohne Gegenstimme beantragt die FK der federführenden WBK und dem Nationalrat, dem Gesamtkredit in Höhe von 19,5 Millionen Franken zuzustimmen. Oppositionslos unterstützt die FK auch den Zusatzkredit in Höhe von 6 Millionen Franken für den Neubau des Centre Sportif de Malley in Lausanne.

Die Finanzkommission tagte am 12. Oktober 2017 unter der Leitung ihrer Präsidentin, Margret Kiener Nellen (SP/BE), in Bern. Zeitweise anwesend waren der Direktor und weitere Mitarbeitende der Eidgenössischen Finanzverwaltung, der Direktor des Bundesamts für Sport sowie Vertretungen des WBF, des EDI sowie der Eidgenössischen Finanzkontrolle.