Finanzpolitisch stand das Jahr 2020 ganz im Zeichen der hohen Ausgaben zur Bewältigung der Coronakrise. Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat vom resultierenden Rekorddefizit Kenntnis genommen und mit dem Vorsteher des EFD die Aussichten für die kommenden Jahre erörtert. Der Umgang mit den Coronaschulden wird die Kommissionsarbeiten 2021 erneut stark prägen. Zudem hat sich die FK-N mit der Ausschüttungspolitik der Schweizerischen Nationalbank zugunsten der Eidgenossenschaft und der Kantone befasst.

​Die Kommission hat sich vom Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) über die Ergebnisse der Staatsrechnung 2020 informieren lassen und hat dazu eine erste Diskussion geführt. Die Coronapandemie und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Verwerfungen und zur Bewältigung vorgesehenen Massnahmen hatten ein ordentliches Defizit von 1,2 Milliarden Franken sowie zusätzliche ausserordentliche Ausgaben von 14,5 Milliarden Franken zur Folge gehabt (siehe auch Medienmitteilung des Bundesrates vom 17. Februar 2021). Zu Fragen haben die hohen Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer sowie Minderausgaben im ordentlichen Haushalt geführt. Letztere entstehen hauptsächlich durch reduzierte Transferzahlungen aufgrund geringerer Steuererträge. Die Kommission hat von den hohen Verlusten des Bundes Kenntnis genommen und wird sich im zweiten Quartal im Detail mit der Staatsrechnung 2020 befassen.

Finanzpolitische Standortbestimmung

Weiter hat die FK-N die finanzpolitische Ausgangslage für die nächsten Jahre thematisiert und Kenntnis genommen von den Weisungen des Bundesrates für den Voranschlag 2022 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2023–2025. Die der Kommission vom Vorsteher des EFD präsentierten Schätzungen der Haushaltslage sind aufgrund der Coronakrise mit grossen Unsicherheiten behaftet. Es ist jedoch festzuhalten, dass die erhöhte Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank sowie das Nein der Stimmbevölkerung zur Erhöhung der Kinderabzüge am 27. September 2020 die Aussichten für die Bundesfinanzen positiv beeinflussen. Zu Diskussionen Anlass gab insbesondere der Umgang mit den Coronaschulden. Am Ende dieses Jahres könnte die Neuverschuldung 25 bis 30 Milliarden betragen. Die Kommission wird sich nach Verabschiedung eines diesbezüglichen Entscheides durch den Bundesrat vertieft mit diesem Thema auseinandersetzen.
Abgelehnt hat die Kommission einen Antrag auf Einreichung einer Kommissionsmotion zur Verbuchung der Ergebnisse der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Sie hält jedoch fest, dass die in der Bilanz der SNB aufgeführte Bezeichnung «Ausschüttungsreserve» zu Missverständnissen in den politischen Kreisen und der Bevölkerung führen kann. Die Gelder dieser Reserve (derzeit rund 100 Milliarden Franken) sind nämlich nicht nur für die Ausschüttung an Bund und Kantone vorgesehen. Die FK-N wird sich in den regelmässigen Kontakten, die sie mit dem Direktorium der SNB pflegt, dafür einsetzen, dass in dieser Sache allenfalls Präzisierungen vorgenommen werden.

Finanzielle Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2022–2025 (20.022)

Die FK-N beantragt dem Nationalrat, im Grossen und Ganzen dem Beschluss des Ständerates vom 14. Dezember 2020 zu folgen. Dieser will die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen für die Jahre 2022–2025 gegenüber der Vorlage des Bundesrates um 186 Millionen Franken erhöhen. Wie die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) beantragt auch die FK-N geringfügige Änderungen, namentlich um die Vorlage besser den Beschlüssen anzupassen, die das Parlament im Rahmen der Beratung des Voranschlags 2021 getroffen hatte.
Im Mittelpunkt der Diskussion der Finanzkommission stand der Geltungsbereich der Motion 16.3705 von Ständerat Dittli. Mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die FK-N, bei den drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen auf die Teuerungskorrektur zu verzichten. Daraus ergibt sich eine Erhöhung der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen um insgesamt 143 Millionen Franken gegenüber der Vorlage des Bundesrates. Im Weiteren befürwortet die gleiche Mehrheit der FK-N eine Aufstockung der Mittel für die Milchwirtschaft um 30 Millionen Franken sowie zusätzliche 15 Millionen Franken zur Finanzierung der Infrastrukturen, die zur Erreichung der Umweltziele beitragen. Ein Antrag, wonach die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft zunächst für zwei Jahre (2022–2023) festgelegt werden sollten, wurde mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Reform des BVG notwendig und dringend (20.089)

Im Rahmen eines Mitberichtes an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat sich die FK-N mit der Reform der beruflichen Vorsorge befasst. Die Kommission ist einhellig der Meinung, eine solche Reform sei unerlässlich, da der aktuelle Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für die Pensionskassen nicht finanzierbar sei. Die direkten finanziellen Auswirkungen der Reform auf die öffentliche Hand sind hingegen gering und tragbar. Die FK-N unterstützt die geplante Reduktion des Koordinationsabzugs mehrheitlich und unterstreicht, dass ältere Arbeitnehmer bei den Beiträgen nicht benachteiligt werden dürfen. Die Kommission betont zuhanden der SGK die Wichtigkeit eines Erhalts des aktuellen Rentenniveaus und von Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration.

Weitere Beschlüsse

Die Kommission hatte bereits am 26. Februar in einer ersten Medienmitteilung über ihre Beschlüsse zum Nachtrag Ia zum Voranschlag 2021 (21.007), den Mitbericht zum Covid-19-Gesetz (21.016) sowie zur Revision des Finanzhaushaltgesetzes (19.071) informiert.

Die Kommission hat am 25. und 26. Februar unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Olivier Feller (FDP, VD), in Bern getagt. An der Sitzung anwesend waren der Vorsteher des EFD, der Vizepräsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank sowie Vertretungen des EDI, des VBS, des EFD, des WBF und der Eidgenössischen Finanzkontrolle.