Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) beantragt ihrem Rat, die vom Bundesrat beantragten ausserordentlichen Nachtragskredite zu genehmigen, so wie dies auch ihre Schwesterkommission dem Ständerat beantragt hat. Mit diesen Krediten in Höhe von insgesamt 14,3 Milliarden Franken sollen neue Massnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise finanziert werden. In einem Mitbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) schlägt die FK-N die Änderung gewisser Härtefallbestimmungen des Covid-19-Gesetzes vor. Sie ist insbesondere der Ansicht, dass die Ausbezahlung der vorgesehenen Hilfen in den Kantonen beschleunigt werden muss.

21.007 sn Voranschlag 2021. Nachtrag Ia

Nach intensiven Beratungen hat die Kommission in der Gesamtabstimmung einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu beantragen, den Bundesbeschluss über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2021 anzunehmen. Mit den vom Bundesrat beantragten Nachtragskrediten sollen insbesondere Härtefallmassnahmen für Unternehmen, Kurzarbeitsentschädigungen, Coronatests und Erwerbsausfallsentschädigungen finanziert werden. Mehrere dieser Kredite dienen der finanziellen Umsetzung der Änderungen des Covids-19-Gesetzes (21.016 sn) im Voranschlag 2021, weshalb die FK-N diese beiden Geschäfte gemeinsam behandelt hat. Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens ersucht sie die WAK-N, die für die Beratung des Covid-19-Gesetzes zuständig ist, die verschiedenen Optionen zu prüfen, mit denen die Ausbezahlung der gesetzlich vorgesehenen Hilfen durch die Kantone beschleunigt werden kann. Es ist wichtig, dass die Härtefallhilfen so rasch wie möglich bei den Anspruchsberechtigten ankommen.

Mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt die Kommission den Nachtragskredit über 6,3 Milliarden Franken für kantonale Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Rahmen der Bewältigung der Corona-Pandemie. Zuvor hatte die FK-N in der Beratung des Nachtrags Ia zum Voranschlag 2021 eine Ausweitung mit einem zusätzlichen Kredit für Massnahmen im Veranstaltungsbereich über 350 Millionen Franken mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt. Eine Minderheit stellt den Antrag im Rat erneut. Die Minderheit beantragt der WAK-N im Mitbericht der FK-N, für diese Massnahme zugunsten der von der Planungsunsicherheit längerfristig betroffenen Veranstaltungs­branche eine Rechtsgrundlage im Covid-19-Gesetz zu schaffen. Die Kommission beantragt im Mitbericht weiter mit 11 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Härtefallmassnahmen um sofort auszahlbare A-Fonds-perdu-Beiträge des Bundes an die wegen Coronamassnahmen geschlossenen Betriebe der Hotellerie und Gastronomie zu ergänzen, damit diese ihre Fixkosten decken können. Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die Kommission weiter, die Verfahren bei Anträgen für Härtefallunterstützung zu vereinheitlichen und, insbesondere für kleinere Unternehmen, zu vereinfachen (Art. 12 Abs. 1quinquies). Eine Minderheit fordert zudem, die Anspruchsvoraussetzungen für von den Massnahmen des Bundes oder der Kantone direkt betroffene Unternehmen grundsätzlich zu lockern und diese besondere Behandlung auch auf Unternehmen mit sehr hohen Umsatzeinbussen auszuweiten (Art. 12 Abs. 5). Eine weitere Minderheit beantragt der WAK im Mitbericht, dass sich die Kantone zu 10 Prozent an der Finanzierung der Massnahmen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Millionen Franken beteiligen (Art. 12 Abs. 1quater).

Im Weiteren unterstützt die Finanzkommission einstimmig die Nachtragskredite zur Finanzierung der Kurzarbeitsentschädigungen (6 Milliarden Franken), der Coronatests (990 Millionen Franken) und der Erwerbsausfallentschädigungen im Zusammenhang mit Covid-19 (940 Millionen Franken). Auch der Verpflichtungskredit in Höhe von 500 Millionen Franken für die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen und weiteren Heilmitteln ist unbestritten. Intensiv diskutiert wurde über die Nachtragskredite zur Erhöhung des Funktionsaufwandes des Bundesamtes für Gesundheit (BAG; 84,9 Millionen Franken) und des Bundesamtes für Statistik (BFS; 5,2 Millionen Franken). Eine Minderheit beantragt, den Kredit für das BAG um 50 Millionen Franken zu kürzen und jenen für das BFS zu streichen.

Die Anträge der Finanzkommissionen an ihre Räte wurden im Hinblick auf die Fraktionssitzungen zu Beginn der Session in der Fahne zuhanden der Fraktionen zusammengefasst (siehe Beilage).

19.071 s Finanzhaushaltgesetz. Änderung (Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung)

Die FK-N beantragt, dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Dieser nahm in der Wintersession 2020 eine wesentliche Änderung am Antrag des Bundesrates vor, indem er die Finanzierungsrechnung strich und die Erfolgs- und Investitionsrechnung in den Vordergrund stellte. Damit soll sich das Rechnungsmodell des Bundes demjenigen der Kantone annähern.

Die FK-N hat auf zusätzliche Anhörungen verzichtet, da ihre Schwesterkommission bereits Anhörungen mit Vertretern der Wissenschaft (Professoren Christoph Schaltegger und Nils Soguel) durchgeführt hatte (vgl. dazu die Medienmitteilungen der FK-S vom 21. Februar 2020 und 26. August 2020). Mit 17 zu 7 Stimmen hat sie beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Im Zentrum der Eintretensdebatte stand die Frage, ob mit den Beschlüssen des Ständerates die Vorgaben der Bundesverfassung, insbesondere diejenige der Schuldenbremse (Art. 126 BV), eingehalten werden. Die Mehrheit der Kommission bejaht dies, eine Minderheit hegt gewisse Zweifel. 

In der Detailberatung hat die FK-N mit 13 zu 9 Stimmen (3 Enthaltungen) eine Änderung von Artikel 3 Absätze 5 und 6 abgelehnt, mit welcher die «Goldene Regel der Finanzpolitik» umgesetzt werden soll. Diese besagt, dass ein Anstieg der öffentlichen Verschuldung nur in dem Masse hingenommen werden darf, wie mit ihr gleichzeitig ein mindestens ebenso grosser Anstieg des öffentlichen Nettovermögens einhergeht. Öffentliches Vermögen wird durch öffentliche Investitionen geschaffen. Für die praktische Umsetzung sollten die Abschreibungen als Indikator für die Ersatzinvestitionen herangezogen werden. Hauptgrund für die Ablehnung ist, dass für die Umsetzung die Bundesverfassung geändert werden müsste, weil die Änderung nicht mit Artikel 126 BV (Schuldenbremse) vereinbar ist.

Eingebaut in die Detailberatung wurde auch die Vorprüfung der von Nationalrätin Klopfenstein Broggini eingereichten parlamentarischen Initiative 20.446 («Der eidgenössische Finanzhaushalt im Lichte des Klimas»). Diese verlangt, dass Artikel 39 Absatz 2 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) dahingehend ergänzt wird, dass auch den Risiken für die Umwelt Rechnung getragen wird. Es wurde der Antrag gestellt, das Anliegen gleich in der vorliegenden Revision des Finanzhaushaltgesetzes aufzunehmen. Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass das Finanzhaushaltgesetz das falsche Gesetz für die Umsetzung des Anliegens ist. Die Kommission hat den Antrag daraufhin mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis beantragt sie, der Initiative 20.466 keine Folge zu geben. Die Kommission hat schliesslich mit 17 zu 7 Stimmen einen Antrag abgelehnt, beim Nachtragskreditverfahren (Art. 33, 34, 36 ff. FHG) beim geltenden Recht zu bleiben und die Motion 16.3634 (n «Keine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse») nicht abzuschreiben. In der Gesamtabstimmung hat sie der Vorlage mit 18 zu 5 (2 Enthaltungen) Stimmen zugestimmt. Der Nationalrat behandelt das Geschäft in der Frühjahrssession.

Weitere Geschäfte

Die Finanzkommission wird am 1. März 2021 über ihre Beratungen zu weiteren Geschäften kommunizieren.

Die Kommission hat am 25. und 26. Februar unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Olivier Feller (FDP, VD), in Bern getagt. An der Sitzung anwesend waren der Vorsteher des EFD, der Vizepräsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank sowie Vertretungen des EDI, des VBS, des EFD, des WBF und der Eidgenössischen Finanzkontrolle.